Cannabis-Legalisierung, Bürgergeld und Heizungsgesetz – Das ändert sich 2024
Im neuen Jahr treten einige Änderungen in Kraft, die unter anderem die Einkommen vieler Verbraucher betreffen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
München – Weltweit wird in der Silvesternacht gebührend das neue Jahr eingeläutet. Doch gibt es überhaupt einen Grund, zu feiern? Zum einen wird es für die Menschen in Deutschland teurer, zum anderen soll es aber auch finanzielle Entlastungen geben. Was sich 2024 alles ändert, im Überblick.
Heiß umstritten – Cannabislegalisierung und Bürgergeld
Die im Koalitionsvertrag der Ampel beschlossene Cannabis-Legalisierung ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im nächsten Jahr zu erwarten. Der aktuell vorgesehene Termin ist der 1. April 2024. In einem ersten Schritt soll Cannabis dann im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Volljährige ab 18 sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau werden erlaubt. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Da es sich um ein umstrittenes Gesetzesvorhaben handelt, kann sich der Termin auf unbestimmte Zeit nach hinten verschieben.

Ebenso umstritten ist das von der Ampel-Regierung beschlossene Bürgergeld. Dieses soll zum 1. Januar 2024 im Schnitt um rund zwölf Prozent steigen. Betroffen sind mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Die Sätze für Kinder liegen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Das ändert sich 2024 rund ums Geld
Nicht nur das Bürgergeld soll im kommenden Jahr angehoben werden: Auch der Mindestlohn steigt pünktlich zum 1. Januar von zwölf auf 12,41 Euro die Stunde. Im Zuge dessen steigt auch die Obergrenze für Minijobs. Diese erhöht sich ab 2024 von 520 auf 538 Euro im Monat. Des Weiteren steigt die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Betroffen sind Auszubildende, die ab dem 1. Januar beginnen.
Mehr Geld bekommen auch Beschäftigte in der Altenpflege. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro. Kürzungen sind hingegen beim Elterngeld vorgesehen: Die Lohnersatzleistung erhalten nur noch Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 Euro.
Änderungen beim Elterngeld
Die Neuerung gilt nur für Paare und Alleinerziehende, die ihr Kind am oder nach dem 31. März 2024 bekommen. Für Paare sinkt die Einkommensgrenze von 300.000 Euro auf 200.000 zu versteuerndes Jahreseinkommen. Ein Jahr später soll die Grenze bei 175.000 Euro liegen.
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Rente und Sozialabgaben – wichtigste Anpassungen zusammengefasst
Bereits 2022 wurde die Höhe des Einkommens angepasst, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Der sogenannte Grundfreibetrag soll nun auch im nächsten Jahr steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Eine Änderung an diesen Plänen ist aktuell (Stand: 14. Dezember 2023) nicht in Sicht.
Angepasst werden soll zudem die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt. Diese wird zum Jahreswechsel von rund 65 auf 66 Jahre steigen. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für all diejenigen, die später geboren sind, erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten – bedeutet im Umkehrschluss: Sie müssen entweder länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Des Weiteren steigen die Beitragsbemessungen in den Sozialversicherungen ab dem 1. Januar 2024 deutlich an. Das heißt, dass Gutverdiener höhere Sozialabgaben zahlen müssen. Im Westen sollen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge von 7550 Euro fällig werden. Im Osten erhöhen sich die Beiträge auf 7450 Euro. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.
Anpassungen im Überblick:
- Erhöhung des Grundfreibetrags
- Erhöhung der Altersgrenze für den Renteneintritt
- Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdiener
Das Heizungsgesetz kommt – das gilt 2024
Obwohl bis zum Schluss dagegen gehalten wurde, greifen ab Januar die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes. Diese sehen vor, dass in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Im Regelfall handelt es sich dabei um Wärmepumpen. Wichtig zu erwähnen ist, dass der CO₂-Preis ab 2024 auf 45 Euro je Tonne steigt, was Heizen sowie Tanken mit Öl und Gas verteuert.

Aktuell (Stand: 14. Dezember 2023) fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar 2024 weg – zumindest, solange die Ampel-Regierung nicht doch noch einen Weg findet, diese beizubehalten. (cln/dpa)