Drastische Änderung vor Bundestagswahl: AfD verschärft Wahlprogramm – Nicht nur Bürgergeld betroffen
Das verabschiedete Wahlprogramm der AfD hat es in sich. Neben dem Bürgergeld wurde auch die Familiendefinition und der Begriff „Remigration“ erweitert.
Riesa – Die AfD hat beim Parteitag im sächsischen Riesa am Wochenende (11./12. Januar) Alice Weidel als Kanzlerkandidatin gekürt und ihr Wahlprogramm verabschiedet. Dabei wurden einige Themenkomplexe nochmal verschärft. Insbesondere das Bürgergeld. Das hält die AfD nämlich für gescheitert und verspricht, „resolut“ gegen Missbrauch vorzugehen.
Die Partei will stattdessen mit einer „aktivierenden Grundsicherung“ insgesamt „hunderttausende arbeitsfähige Bürgergeldempfänger in den Arbeitsmarkt zurückbringen“. Anspruch auf Arbeitslosengeld soll nicht mehr nach einem, sondern erst nach drei vollen Beitragsjahren gelten. „Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen“, heißt es auf den 85 Seiten des Wahlprogramms der Partei.
Experte warnt: AfD plant Arbeitspflicht für Bürgergeldbezieher
Bürgergeldbezieher, die arbeiten können, sollen nach sechs Monaten zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Vor der geplanten Arbeitspflicht der Bürgergeldbezieher warnt indes der Direktor des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Bernd Fitzenberger. Er hält wenig davon, Bürgergeldbezieher zur Arbeit zu zwingen. Eine Arbeitspflicht, wie sie derzeit öffentlich diskutiert wird, hätte gravierende Nachteile, sagte Fitzenberger dem Evangelischen Pressedienst.

Sie würde „einen hohen bürokratischen Aufwand auslösen“. Die Arbeitsmotivation wäre gering, denn diese Menschen würden in Jobs gebracht, die sie sich nicht selbst ausgesucht hätten und die nicht mit ihren Qualifikationen übereinstimmten. Zudem bestehe das Risiko, „dass eine Arbeitspflicht reguläre, oft produktivere Beschäftigung verdrängt“, gab der Leiter der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu bedenken.
Mit der Forderung geht die AfD im Bundestagswahlkampf noch über die CDU/CSU hinaus, die ebenfalls noch stärkeren Druck auf Leistungsberechtigte ausüben will. Die Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz will das Bürgergeld durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzen. Im Unterschied zur AfD fordert die Union allerdings keinen generellen Arbeitszwang für Bezieher dieser Sozialleistung nach sechs Monaten.
AfD erhöht Frist: Ausländische Bürger sollen erst nach zehn Jahren Arbeit Sozialleistungen erhalten
Für ausländische Bürger in Deutschland würden, wenn es nach der AfD gehe, noch strengere Regeln gelten. Diese sollen nur dann Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie zehn Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren – im ursprünglichen Entwurf lag die Frist bei fünf Jahren.
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Sozialleistungen für Asylsuchende will die AfD in Sachleistungen umwandeln und Leistungen für Ausreisepflichtige „auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ senken. So erklärte die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel gegenüber Ntv: „Um es klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen.“
Als Ziel der AfD hinzugefügt: Begriff der „Remigration“ sieht massive Verschärfung der Migrationspolitik vor
Auch in anderen Politikbereichen sieht die Partei einen radikalen Bruch mit der bisherigen Praxis in der Bundesrepublik vor. Die Partei spricht sich ebenfalls für eine massive Verschärfung der Migrationspolitik aus. Geflüchtete sollen an der Grenze in Gewahrsamszentren gestoppt und Asylverfahren ins Ausland verlagert werden. In Aussicht gestellt wird eine „umfassende Rückführungsoffensive“. Der umstrittene Begriff „Remigration“ war im ursprünglichen Entwurf nicht vorgesehen, wurde per Änderungsantrag beim Parteitag aber noch als Ziel der AfD eingefügt.
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Außerdem will die AfD ausländischen Gewalttätern das Aufenthaltsrecht entziehen. „Gefährder und Terroristen“ aus dem Ausland müssten in Präventivhaft kommen. Jugendliche sollen wie in anderen europäischen Ländern schon ab zwölf Jahren strafmündig sein – derzeit liegt die Grenze bei 14 Jahren.
Familien-Definition ergänzt: AfD erkennt nur Einheit von Vater, Mutter und Kind an
Der Parteitag ließ zudem die Familien-Definition explizit als Einheit von Vater, Mutter, Kind hinzufügen. Denn die AfD plädiert für ein traditionelles Familienbild. Außerdem wird sich gegen „Trans-Gender-Hype“, „Frühsexualisierung“ und eine „,woke‘-Gesellschaft“ ausgesprochen. Die Möglichkeit von Abtreibungen will die AfD deutlich einschränken. Familien sollen unter bestimmten Umständen eine steuerfinanzierte „Willkommensprämie von 20.000 Euro für neugeborene Babys“ erhalten. (bg/dpa)