Bald Urteil im Prozess gegen Trump: Bis zu vier Jahre Gefängnis

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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump steht vor Gericht. Das Urteil steht noch aus. Wird er für seine mutmaßlichen Vergehen ins Gefängnis müssen?

New York – Der erste Strafprozess gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump steht kurz vor dem Abschluss. Trump steht in 34 Fällen unter Anklage. Er soll Geschäftsunterlagen manipuliert haben, um Zahlungen zur Verschleierung außerehelicher Affären vor den US-Wahlen 2016 zu verbergen. Da er die Affären bestreitet, lautet sein Plädoyer „nicht schuldig“. Eine Inhaftierung scheint unwahrscheinlich, ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Daniel Horwitz, ehemaliger Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, geht davon aus, dass das Urteil in diesem Fall möglicherweise „bis Anfang nächster Woche“ fallen könnte, wie die US-Nachrichtenwebsite Mediaite berichtet. Er ist der Meinung, dass die Geschworenen „sehr vorsichtig und überlegt“ vorgehen werden. Da sie den Fall am Mittwoch (29. Mai) zur Beratung erhalten haben, könne eine Urteilsverkündung bis zum Beginn der nächsten Woche dauern.

„Sie werden bis zum Wochenende fertig sein wollen“ - Baldiges Urteil im Trump-Prozess erwartet

Es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass das Urteil schneller gefällt wird. „Andererseits, wenn sie diesen Fall morgen vor der Mittagspause bekommen, denke ich, dass wir vor Freitag ein Urteil haben werden“, habe Horwitz am Dienstag (28. Mai) gesagt. Er glaube aber, dass die Geschworenen den Fall schnell abschließen wollen. „Sie wollen nicht, dass er noch eine weitere Woche andauert. Sie werden bis zum Wochenende fertig sein wollen“, habe er hinzugefügt.

Donald Trump könnte für sein Vergehen im Gefängnis landen.
Donald Trump könnte für sein Vergehen im Gefängnis landen. © IMAGO/Doug Mills

Dies führt Horwitz auf den sogenannten „Freitagseffekt“ zurück, ein Phänomen, bei dem Geschworene dazu neigen, intensiver zu beraten, wenn das Wochenende näher rückt - um nicht am Montag wieder vor Gericht erscheinen zu müssen. „Sie werden fertig werden wollen. Das ist der Freitagseffekt. ‚Wir sind mit diesem Fall fertig. Wir wollen nicht nächste Woche kommen. Wir haben lange Zeit gesessen. Heute ist Freitag. Lasst uns damit fertig werden‘“, habe der ehemalige Bezirksstaatsanwalt erklärt.

Eine Gefängnisstrafe wird als unwahrscheinlich angesehen - Doch Trumps Fall ist einzigartig

Obwohl das Ende des Prozesses damit in Sichtweite gerückt ist, bleibt das zu erwartende Strafmaß ungewiss. Laut dem US-Portal Politico gehören die Anklagepunkte, die Trump vorgeworfen werden, in New York zu den weniger schweren Straftaten. Zudem wäre der ehemalige Präsident, falls er für schuldig befunden wird, ein Ersttäter. Daher werde eine Gefängnisstrafe allgemein als unwahrscheinlich angesehen.

Allerdings ist dies nicht sicher. Hierauf haben ehemalige Staatsanwälte aus der Kanzlei, die die Anklage führt, hingewiesen. Der Fall, in dem Trump beschuldigt wird, Geschäftsunterlagen gefälscht zu haben, um die Bestechung eines Pornostars zu verbergen, sei einzigartig. Es sei daher nur schwer vorherzusagen, wie Richter Juan Merchan, der den Prozess leitet, ein mögliches Urteil fällen würde, so der Bericht. „Dies ist kein einmaliges ‚Hoppla, ich habe einen Fehler in meinen Geschäftsunterlagen gemacht‘ oder gar ein einmaliger Fall“, habe sich Diana Florence, eine ehemalige Staatsanwältin im Büro des Bezirksstaatsanwalts von Manhattan, dazu geäußert.

Das maximale Strafmaß beträgt vier Jahre Gefängnis - Kommt Trump bald hinter Gitter?

„Angesichts der Gesamtheit der Fakten und Umstände, die während des Prozesses ans Licht kamen, glaube ich, dass im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe gerechtfertigt ist“, habe Florence bemerkt und hinzugefügt: „Wäre ich die Staatsanwältin, würde ich auf jeden Fall eine Haftstrafe beantragen“.

Die maximale Strafe für das Verbrechen, das Trump vorgeworfen wird – Fälschung von Geschäftsunterlagen im großen Stil – beträgt vier Jahre Gefängnis. Richter Merchant sei jedoch nicht verpflichtet, eine Haftstrafe zu verhängen, so Politico. Er habe einen großen Spielraum, um eine mildere Strafe zu verhängen – etwa eine Bewährungsstrafe oder eine „bedingte Entlassung“. Bei letzterer würde Trump auf freiem Fuß bleiben, solange er sich aus weiteren Schwierigkeiten heraushält. Eine Bewährungsstrafe würde ihn dazu verpflichten, bestimmte Regeln einzuhalten und sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer zu melden. Es sei aber auch möglich, dass Merchant Trump zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet, so der Bericht. (tpn)

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