Ab wie viel Bürgergeld bekommt man Rente?
Das Bürgergeld bietet eine Grundsicherung, während die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung abhängt. Wer Bürgergeld empfängt, erhält nicht automatisch eine Rente. Laut dem Deutschen Sozialverband ist es wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Leistungen zu verstehen.
Voraussetzungen für den Rentenanspruch trotz Bürgergeld
Um Anspruch auf eine Rente zu haben, müssen mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der Rentenversicherung nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Bürgergeldempfänger. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Altersrente liefert die Deutsche Rentenversicherung.
Altersrente in Deutschland:
- Mindestversicherungszeit: Um Altersrente zu erhalten, müssen Versicherte mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese fünf Jahre gelten als Wartezeit, um überhaupt Rentenansprüche zu erwerben.
- Erreichen des Rentenalters: Das gesetzliche Rentenalter in Deutschland liegt derzeit bei 67 Jahren. Ab diesem Alter kann die Regelaltersrente bezogen werden, sofern die Mindestversicherungszeit erfüllt ist.
- Individuelle Rentenhöhe: Die Höhe der Altersrente hängt von der Anzahl der eingezahlten Rentenbeiträge sowie dem Durchschnittseinkommen während des Erwerbslebens ab. Je mehr Beiträge geleistet wurden, desto höher fällt die Rente aus.
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Wer Bürgergeld erhält, aber dennoch in die Rentenkasse einzahlen möchte, kann dies freiwillig tun, um seine Rentenansprüche zu erhöhen.
Laut „Stiftung Warentest“ können freiwillige Beiträge eine gute Möglichkeit sein, die Rente trotz Bürgergeld aufzustocken.
Anrechnung der Rente auf das Bürgergeld
Die Anrechnung der Rente auf das Bürgergeld kann die monatliche Unterstützung des Staates reduzieren, was zu einer geringeren Gesamtleistung führen kann.
Wie unter anderem der „Südkurier“ berichtet, wird das 2023 eingeführte Bürgergeld auf die spätere Rente angerechnet. Diese Regelung kann für viele Bürgergeldempfänger überraschend sein und zu finanziellen Unklarheiten führen.
Rente auch mit Bürgergeld möglich
Wer Bürgergeld bezieht und in die Rentenkasse einzahlt, kann später Rente erhalten - allerdings nur, wenn genügend Beitragsjahre vorhanden sind.
Bürgergeld vs. Hartz IV: Die Unterschiede
- Kostenübernahme:
- Hartz IV: Jobcenter übernimmt Miete und Heizkosten mit festen Grenzen.
- Bürgergeld: Einjährige Karenzzeit, in der die tatsächlichen Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten übernommen werden, aber mit einem Limit für Heizkosten.
- Regelsatz:
- Hartz IV: Regelsatz von 449 Euro.
- Bürgergeld: Regelsatz von 563 Euro seit Januar 2024.
- Anpassung an Inflation:
- Hartz IV: Anpassung an die durchschnittliche Lohnentwicklung, meist mit Verzögerung.
- Bürgergeld: Anpassung an die bevorstehende Inflationsrate.
- Umzugskosten:
- Hartz IV: Umzug muss vom Jobcenter genehmigt werden, Kostenübernahme für Mietkaution möglich.
- Bürgergeld: Umzug in teurere Wohnung muss genehmigt werden, Bedingungen setzt das Jobcenter.
- Vermögensgrenze:
- Hartz IV: Vermögensgrenze bei 10.050 Euro.
Bürgergeld: Vermögensgrenze bei 15.000 Euro, Selbstauskunft notwendig.