Rente nach dem Tod: Wann Erben das Geld zurückzahlen müssen

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Nach dem Tod dauert es oft noch eine Weile, bis die Rentenversicherung davon erfährt. Die zu viel gezahlte Rente dürfen Angehörige nicht behalten.

Berlin – Die gesetzliche Rente wird ein Leben lang ausgezahlt, völlig unabhängig davon, wie viele Jahre man tatsächlich in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die lebenslange Rente gibt es auch bei vielen privaten und betrieblichen Altersvorsorgeprodukten – das nennt man eine Leibrente. Nach dem Tod des Rentners oder der Rentnerin müssen die Erben die Versicherungen in Kenntnis setzen – sonst kann es Ärger geben.

Rente nach dem Tod: Die Gesetzliche Rentenversicherung kümmert sich um alles

Zu unterscheiden ist dabei zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Trägern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) erklärt, dass der zu viel gezahlte Betrag automatisch von der Rentenkasse zurückgebucht wird. Die Erben müssen also nichts tun, außer die Mitteilung über den Tod des Rentenempfängers abschicken.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Rente immer für einen ganzen Monat ausgezahlt wird. Stirbt eine Person in der Mitte eines Monats, dann wird die DRV nicht für die zweite Hälfte des Monats die Rente zurückbuchen. Der Rentenanspruch erlischt einfach zum Ende des Sterbemonats.

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Person können aber für die zweite Monatshälfte dann tatsächlich erstattet werden. Auch das übernimmt die DRV automatisch.

Bei der privaten Rente müssen Erben tätig werden

Bei privaten Rentenversicherungen funktioniert das alles etwas anders. Hier müssen die Erben selbst tätig werden und überzahlte Rentenbeiträge zurückzahlen. Die wichtigste Aufgabe, die die Hinterbliebenen dabei als Erstes übernehmen müssen, ist die Mitteilung an den Rentenversicherer. Wird dies nicht oder erst verspätet getan, kann es später strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wie die Anwaltskanzlei Herfurtner erläutert, sollten Hinterbliebene mit dem Rentenversicherer eine Vereinbarung treffen, wie sie mit überzahlten Renten vorgehen wollen. Der Versicherer soll dazu eine Berechnung aufstellen, um die Rückforderung verständlich zu machen. Zudem sollte man mit dem Versicherer eine Rückzahlungsfrist vereinbaren, so die Rechtsanwälte. Bei Problemen kann man einen Rechtsanwalt einschalten.

Hat der Erbe den Rentenversicherer über den Tod des Empfängers informiert (und kann das auch beweisen) und der Versicherer stellt keine Rückforderungsansprüche, dann muss der Hinterbliebene natürlich auch nichts machen. Stellt der Versicherer Jahre später dann doch eine Überzahlung fest, dann kann es sein, dass die Forderung verjährt ist: Laut Herfurtner kann der Rententräger nach Ablauf des vierten Jahres nach dem Tod des Rentenempfängers keine Rückzahlung mehr fordern.

Auch wenn dem Rentenversicherer ein grober Fehler unterlaufen ist, der zu überzahlten Renten geführt hat, müssen Hinterbliebene oft keine Rückzahlung leisten. Hier kommt es aber auf die Details im Einzelfall an.

Hinterbliebene können auch eine Rente bekommen: Witwenrente bei der DRV

Diese Regeln gelten allgemein für Leibrenten. Bei der Wahl einer privaten Rente kann aber auch eine Todesfallvereinbarung getroffen werden, von dem Hinterbliebene profitieren. Ein Beispiel wäre eine Rentengarantiezeit: Dabei bekommt der Empfänger eine garantierte Rente über einen bestimmten Zeitraum. Im Todesfall wird diese Rente dann an den Hinterbliebenen gezahlt.

Andere Beispiele dafür sind eine Beitragsrückgewähr oder die Rückzahlung eines Vertragsguthabens, sollte eines nach dem Tod noch übrig sein.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Hinterbliebenenrente an Witwen und Witwer. Die Witwenrente ist in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners die volle Höhe der Rente des Verstorbenen.

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