Bürgergeld, Kindergeld, Rente – Auszahlung im Februar später als sonst

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Wer dringend auf Rente, Bürger- oder Kindergeld angewiesen ist, könnte Probleme bekommen. Im Februar verschieben sich die Zahlungen der Bezüge nämlich.

Bremen – Verbraucher müssen sich diesen Februar darauf einstellen, dass ihre Bezüge später als gewöhnlich auf ihrem Konto eintreffen werden. Das betrifft gleich mehrere Gesellschaftsgruppen. Neben der Auszahlung von Kinder- und Bürgergeld ist nämlich auch die Rentenauszahlung diesen Monat etwas später dran.

Gerade jetzt, wo das Jahr noch jung ist, könnte das einigen Renten-, Bürgergeld- oder Kindergeldbeziehern Probleme bereiten. Schließlich gilt der Jahresanfang auch als die Zeit, in der neben Jahresendabrechnungen auch einige weitere Kosten beglichen werden wollen.

Verspätete Auszahlung von Rente und Co.: Wann erhalten Bezieher im Februar das Bürger- und Kindergeld?

Die unliebsame Verzögerung der Bezugszahlungen im Februar liegt daran, dass 2024 ein Schaltjahr ist. Der Februar zählt statt der üblichen 28 Tage in diesem Jahr einen Tag mehr. Und auch die Auszahlungen der Rente verschiebt sich im Februar, der noch weitere Änderungen bezüglich dieses Themas mit sich bringt, damit nach hinten.

Warum gibt es Schaltjahre überhaupt?

Dass der Februar dieses Jahr 29 Tage hat, geht auf den Entwurf des Gregorianischen Kalenders aus dem 16. Jahrhundert zurück. Die im Kalender bemessene Jahreslänge von 365 Tagen gleicht nämlich nicht ganz genau der tatsächlichen Dauer, mit der die Erde um die Sonne kreist. Dafür benötigt die Erde konkret 365 Tage, fünf Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden. Um die fehlenden knapp sechs Stunden auszugleichen, wurde bereits zu Zeiten von Julius Cäsar ein Schaltjahr in einem Abstand von je vier Jahren eingeführt.

Bei weniger als 1250 Euro im Monat wird für etliche Rentner in Deutschland das Geld am Monatsende oftmals ohnehin schon knapp. Kommt es später als gewohnt, müssen sie den sowieso schon engen Gürtel noch enger zu schnallen.

Verspätete Rentenauszahlung – wann ist die Rente im Februar auf dem Bankkonto?

Laut der Deutschen Rentenversicherung wird die Rente immer am letzten Bankarbeitstag des Monats an seine Bezieher ausgezahlt. Der neue Auszahlungstermin von Rentenbezügen ist durch das Schaltjahr der 29. Februar, ein Donnerstag. Wie Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de erklärt, handelt es sich dabei um den Zahltag der gesetzlichen Renten.

Dazu gehören einerseits die nachschüssig gezahlten Renten mit Rentenbeginn nach April 2004 für den Renten-Monat Februar 2024. Andererseits fallen auch die vorschüssig gezahlten Renten mit Rentenbeginn vor April 2004 für den Renten-Monat März 2024 auf den letzten Tag des Monats am 29. Februar.

Einigen Rentnerinnen und Rentner könnte die spätere Auszahlung von Renten im Februar 2024 Probleme bereiten
Mann im Rentenalter bei einem Spaziergang © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Und auch für Bürger- und Kindergeld gilt als Auszahlungstag im Februar 2024 Donnerstag, der 29. Februar. Da das Bürgergeld aber immer vorschüssig, also bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf die Konten seiner Bezieher überwiesen wird, ist von dem späteren Auszahlungstermin aufgrund des diesjährigen Schaltjahres die Bürgergeld-Auszahlung für den Monat März betroffen. 

Rente, Bürgergeld, Kindergeld – diese Änderungen kommen 2024 auf Verbraucher zu

Neben einer etwas verspäteten Rentenauszahlung im Februar müssen sich Rentner in diesem Jahr aber noch auf einige weitere Neuerungen einstellen. Während nach einem Beschluss der Ampel-Koalition Mitte Dezember ein Rentenzuschuss gestrichen wurde, ist die geplante Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2024 nicht in Gefahr.

Außerdem müssen seit Jahresanfang alle, die 2024 neu in den Ruhestand gehen, einen höheren Rentenanteil versteuern. Konkret heißt dies, dass der steuerpflichtige Rentenanteil seit 1. Januar dieses Jahres 84 Prozent beträgt, statt wie vorher 83 Prozent. Somit bleiben in diesem Jahr nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Darüber hinaus steigt in diesem Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Statt 7.300 Euro beträgt sie ab Januar 7.550 Euro (alte Bundesländer) respektive 7.450 Euro (neue Bundesländer) im Monat.

Auch beim Bürgergeld hat sich mit Jahresbeginn einiges getan. Seit dem 1. Januar 2024 erhalten alleinstehende Bezugsberechtigte statt 502 Euro im Monat nun 563 Euro, also monatlich 61 Euro mehr. Paare erhalten mit 506 Euro statt 451 Euro insgesamt 55 Euro mehr je Partner. Beim Thema Kindergeld gibt es 2024 weniger Neuerungen als vielmehr eine wichtige Nachricht für das kommende Jahr zu verkünden. Ab 2025 nämlich soll die neue Kindergrundsicherung das derzeitige Kindergeld ersetzen. (Fabian Hartmann)

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