Bürgergeld, Kindergeld, Rente – spätere Auszahlung im Februar

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Wer Rente, Bürger- oder Kindergeld bezieht, muss sich diesen Februar gedulden. Die Auszahlung der Beträge findet nämlich etwas später als sonst statt.

Frankfurt – Gerade jetzt zum Anfang des Jahres, wo Jahresendabrechnung und weitere Zahlungen beglichen werden wollen, könnte es einigen Renten-, Bürger- oder Kindergeldbeziehenden besondere Probleme bereiten: Im Februar werden die Auszahlungen von Rente, Bürgergeld und Kindergeld die betroffenen Personen nämlich später erreichen als sonst.

Aktuellen Zahlen zufolge erhalten rund 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland weniger als 1250 Euro im Monat. Ein verschobener Auszahlungstermin kann für viele Rentnerinnen und Rentner dann schnell in eine finanzielle Notlage münden. Bei einer Rente von 1250 Euro wird das Geld am Monatsende nämlich oftmals ohnehin schon knapp. Kommt es später als gewohnt, könnte das viele Rentner und Renterinnen dazu zwingen, den ohnehin schon engen Gürtel noch enger zu schnallen.

Spätere Auszahlung von Kinder- und Bürgergeld – warum verzögert es sich im Februar?

Die vielen vermutlich unliebsame Verzögerung der Bezugszahlungen im Februar hat ihre Ursache darin, dass 2024 ein Schaltjahr ist. Demnach zählt der Februar statt seinen üblichen 28 Tagen in diesem Jahr einen Tag mehr. Dadurch, dass Bezugzahlungen der Rente sowie des Bürger- und Kindergelds immer am letzten Werktag des Monats getätigt werden und der 29. Februar mit einem Donnerstag auf einen Wochentag fällt, wird die Auszahlung der Bezüge im Februar dieses Jahres am 29. stattfinden.

Weil das Bürgergeld immer vorschüssig, also bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf die Konten seiner Bezieherinnen und Bezieher überwiesen wird, ist von dem späteren Auszahlungstermin aufgrund des diesjährigen Schaltjahres die Bürgergeld-Auszahlung für den Monat März betroffen. 

Warum gibt es Schaltjahre überhaupt?

Dass der Februar 2024 insgesamt 29 statt 28 Tage hat, geht auf den Entwurf des Gregorianischen Kalenders aus dem 16. Jahrhundert zurück. Die im Kalender bemessene Jahreslänge von 365 Tagen gleicht nämlich nicht ganz genau der tatsächlichen Dauer, mit der die Erde um die Sonne kreist. Dafür benötigt die Erde konkret 365 Tage, fünf Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden. Um die fehlenden knapp sechs Stunden auszugleichen, wurde bereits zu Zeiten von Julius Cäsar ein Schaltjahr in einem Abstand von je vier Jahren eingeführt.

Verspätete Rentenzahlung – wann ist die Rente im Februar auf dem Bankkonto?

Laut der Deutschen Rentenversicherung wird die Rente immer am letzten Bankarbeitstag des Monats an seine Bezieherinnen und Bezieher ausgezahlt. Auch der Auszahlungstermin von Rentenbezügen liegt aufgrund des diesjährigen Schaltjahr es auf dem 29. Februar. Wie Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de erklärt, handelt es sich dabei um den Zahltag der gesetzlichen Renten.

Rentnerinnen und Rentner könnte die spätere Auszahlung von Renten im Februar 2024 Schwierigkeiten bereiten
Rentner bei einem Spaziergang © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Dazu gehören einerseits die nachschüssig gezahlten Renten mit Rentenbeginn nach April 2004 für den Renten-Monat Februar 2024. Andererseits fallen auch die vorschüssig gezahlten Renten mit Rentenbeginn vor April 2004 für den Renten-Monat März 2024 auf den letzten Tag des Monats am 29. Februar.

Rente, Bürgergeld, Kindergeld – diese Änderungen kommen 2024 auf Verbraucher zu

Neben einer späteren Rentenauszahlung im Februar müssen sich Ruheständlerinnen und Ruheständler in diesem Jahr aber noch auf einige weitere Neuerungen einstellen. Während nach einem Beschluss der Ampel-Koalition Mitte Dezember ein Rentenzuschuss gestrichen wurde, ist die geplante Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2024 nicht in Gefahr.

Außerdem müssen seit Jahresanfang alle, die 2024 neu in den Ruhestand gehen, einen höheren Rentenanteil versteuern. Konkret heißt dies, dass der steuerpflichtige Rentenanteil seit 1. Januar dieses Jahres 84 Prozent beträgt, statt wie vorher 83 Prozent. Somit bleiben in diesem Jahr nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Darüber hinaus steigt in diesem Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Statt 7.300 Euro beträgt sie ab Januar 7.550 Euro (alte Bundesländer) respektive 7.450 Euro (neue Bundesländer) im Monat.

Auch in Sachen Bürgergeld hat sich seit dem 1. Januar 2024 einiges getan. Seitdem erhalten alleinstehende Bezugsberechtigte statt 502 Euro im Monat nun 563 Euro, also monatlich 61 Euro mehr. Paare erhalten mit 506 Euro statt 451 Euro insgesamt 55 Euro mehr je Partner. Beim Thema Kindergeld gibt es 2024 weniger Neuerungen als vielmehr eine wichtige Nachricht für das kommende Jahr zu verkünden. Ab 2025 nämlich soll die neue Kindergrundsicherung das derzeitige Kindergeld ersetzen. (Fabian Hartmann)

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