Erst Bürgergeld, dann Rente? Wie viel Geld Arbeitslose im Alter bekommen können

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Seit 2023 ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Deutschland unter dem Namen Bürgergeld bekannt, vormals Hartz IV. © Jens Kalaene/dpa

Wer viele Jahre lang nicht arbeitet und nur Bürgergeld – oder früher Hartz IV – bezieht, spürt die Folgen bei der Rente. Ganz leer geht man aber nicht aus.

München – Das Bürgergeld erhitzt die Gemüter in Deutschland. Zwar steigt die Arbeitslosigkeit aktuell nicht rasant, doch sie sinkt auch seit Monaten in der krisengebeutelten Republik auch nicht wesentlich. Im Juli 2024 waren weiter knapp drei Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos gemeldet. Es entsteht das Gefühl, dass diese Menschen sich nicht aktiv um eine Stelle bemühen würden, seit Monaten wird die Frage gestellt, ob es sich bei der Höhe des Bürgergeldes noch lohne, arbeiten zu gehen.

Zwar lohnt sich das Arbeiten im Vergleich zur Arbeitslosigkeit in jedem Fall – es gibt aber Hürden in anderen Transferleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag, die einer Erhöhung der Arbeitsstunden im Weg stehen können. Dass sich Arbeit aber vor allem im Hinblick auf den Ruhestand immer lohnt, wird nicht oft genug betont.

Wer nur Bürgergeld bezieht, bekommt keine Punkte für die Rente

Wer nämlich nur Bürgergeld bezieht und kein eigenes Einkommen hat, der zahlt auch die in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dadurch erwirbt man auch keinerlei Rentenpunkte. Im Ruhestand bedeutet das im Zweifel eine kleine Rente. Die Zeit des Bürgergeldbezugs wird jedoch als Anrechnungszeit berücksichtigt, das bedeutet, sie wird auf die Versicherungsjahre bei der Rentenversicherung gezählt, auch wenn in diesem Zeitraum keine Beiträge gezahlt wurden.

Das ist dann sinnvoll, wenn man die Bürgergeldjahre braucht, um Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben. Die Zeit des Bürgergeldbezugs hilft hingegen nicht, um auf die 45 Jahre Versicherungszeit für eine abschlagsfreie Frührente zu kommen, sondern nur für abschlagspflichtige Frührente nach 35 Jahren. Die genauen Bürgergeldzeiten werden automatisch vom Jobcenter an die Rentenversicherung gemeldet.

Wer viele Jahre nicht gearbeitet hat und auch wenig Aussicht darauf hat, vor dem Ruhestand aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu kommen, hat zwei Optionen. Entweder, man informiert sich über die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Oder man bezieht mit Erreichen des Renteneintrittsalters die Grundsicherung. Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich.

Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente: Optionen für bestimmte Rentner

Die Erwerbsminderungsrente gibt es für Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, die aber nicht mehr arbeiten können. Dabei gibt es eine Rente wegen teilweiser und wegen voller Erwerbsminderung, je nachdem, ob die betroffene Person noch in der Lage ist, einige Stunden in der Woche zu arbeiten oder nicht. Vor dem Eintritt in die EM-Rente muss man innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben. Um die EM-Rente zu beziehen, muss die Erwerbsminderung ärztlich nachgewiesen werden.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat – je nach Geburtsjahr liegt das zwischen 65 und 67 Jahren – und kaum oder gar keine Einkünfte beispielsweise durch eine gesetzliche Rente hat, kann eine Grundsicherung beantragen. Auch EM-Rentner können eine Grundsicherung zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente erhalten.

Die Höhe der Grundsicherung hängt - wie auch das Bürgergeld - vom Einkommen und Vermögen ab. Wenn es nichts anderes gibt, werden 563 Euro monatlich pro Person für den Lebensunterhalt gezahlt, hinzu kommen noch Unterstützungsleistungen für die Wohnung und Heizung. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt allen Rentnern und Rentnerinnen, die weniger als 1062 Euro im Monat zur Verfügung haben, sich darüber zu informieren, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

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