Ohne Abschlag früher in Rente gehen: Für diese Menschen ist das ab 63 möglich

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Nicht jeder kann in Deutschland früher in Rente gehen. Für bestimmte Gruppen gibt es aber besondere Ausnahmen, die einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen.

München – In Deutschland befinden sich rund 22 Millionen Menschen im Rentenalter. Der Zeitpunkt, zu dem man ohne Abzüge in den Ruhestand treten kann, hängt nicht nur vom Alter, sondern auch von den eingezahlten Beitragsjahren in die Rentenversicherung ab. Wer das die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht hat, muss mindestens 35 Jahre aufweisen, um mit Abschlägen früher in Rente gehen zu können. Es gibt aber auch eine abschlagsfreie Frührente, dafür sind 45 Jahre erforderlich.

Früher in Rente gehen mit einem Schwerbehindertenausweis

Es gibt aber auch eine Gruppe, die schon nach 35 Jahren abschlagsfrei früher in Rente kann: die chronisch Kranken. Menschen mit einer schweren Behinderung haben oft Schwierigkeiten, bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten. Für diese Personen gibt es daher spezielle Regelungen beim Renteneintritt. Wer mindestens 35 Jahre versichert war und als schwerbehindert anerkannt ist, kann laut Deutscher Rentenversicherung zwei Jahre früher in Rente gehen.

Chronische Erkrankungen können den Renteneintritt beeinflussen, wobei der Grad der Behinderung (GdB) entscheidend ist. Eine Behinderung wird im Sozialgesetzbuch als längerfristige Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe definiert, die durch eine chronische Krankheit verursacht wird. Nicht jede chronische Krankheit führt jedoch zu einer Schwerbehinderung.

Der GdB, der von 20 bis 100 reicht, gibt die Schwere der Erkrankung an. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Dieser Grad ist Voraussetzung für einen vorzeitigen Renteneintritt. Der Sozialverband VdK betont, dass bei der Bestimmung des GdB die Dauer der Einschränkung wichtiger ist als die Art der Erkrankung. Ein Arzt muss den GdB letztlich festlegen.

Rente mit 63 für chronisch Kranke: Für Menschen mit Diabetes, Depressionen, Asthma & Co.

Viele unterschätzen, welche Krankheiten als chronisch anerkannt werden können. Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzten gilt eine Person als chronisch krank, wenn sie mindestens einmal im Quartal wegen einer bestimmten Erkrankung ärztliche Hilfe benötigt. Dazu gehören unter anderem folgende Erkrankungen:

  • Asthma
  • Diabetes
  • Rheuma
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Rückenleiden
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Krebs
  • Migräne
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Folgen eines Schlaganfalls

Ein Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Während das allgemeine Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, wird das Rentenalter für Schwerbehinderte von 63 auf 65 Jahre erhöht. Versicherte des Jahrgangs 1964 sind die ersten, die erst mit 65 Jahren in Rente gehen können. Alle vorher Geborenen erfahren von ihrer Rentenversicherung genau wann sie vorzeitig den Ruhestand antreten können.

Mit Abschlag ist auch eine Rente mit 63 möglich – ansonsten gilt die Erwerbsminderungsrente

Wer noch früher in Rente gehen möchte, kann dies tun, muss jedoch Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass für jeden Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen werden. Ein Beispiel: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte und 35 Beitragsjahre hat, erhält eine um 3,6 Prozent gekürzte Rente.

Ein Rentner sitzt an einem Laptop und schaut gedankenverloren in die Ferne.
Wer bestimmte chronische Krankheiten hat, kann vor 67 in Rente gehen. (Symbolfoto) © Maria Diachenko/Imago

Bei gesundheitlichen Gründen, die eine weitere Berufstätigkeit unmöglich machen, greift die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente dient als Einkommensersatz oder Ausgleich, wenn das Rentenalter noch nicht erreicht ist, und wird nach einigen Jahren an Rehabilitationsmaßnahmen genehmigt. Unterschieden wird zwischen der vollen Erwerbsminderung und der teilweisen Erwerbsminderung. Bei der vollen Erwerbsminderung können Betroffene maximal drei Stunden am Tag arbeiten, bei der teilweisen Erwerbsminderung sind es mehr als drei und weniger als sechs Stunden am Tag.

Sollte der Rentenbeitrag nicht ausreichen und keine gesundheitliche Einschränkung vorliegen, besteht die Möglichkeit, später in Rente zu gehen und dadurch einen höheren Prozentsatz zu erhalten. Ein Jahr später in Rente zu gehen bedeutet sechs Prozent mehr Rente plus den weiter eingezahlten Betrag. Wer zwei Jahre länger arbeitet, kann sogar 12 Prozent mehr Rente erhalten.

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