Früher in Rente bei chronischer Krankheit – diese Möglichkeiten haben Betroffene

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Wer vor dem Ruhestand chronisch erkrankt, muss seinen Renteneintritt neu organisieren. Welche Optionen bleiben Betroffenen dann?

München – Für den Großteil der Beschäftigten ist der vorzeitige Ruhestand ein unerreichbares Ideal. Denn in Deutschland in Rente zu gehen, heißt bis ins hohe Alter zu arbeiten. Bis zum Jahr 2031 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden und gehört damit zu einem der höchsten Werte im internationalen Vergleich. 

Beginn der Rente hängt vom Geburtsjahr ab – was gilt für chronisch Erkrankte?

Grundsätzlich hängt das Renteneintrittsalter eines Beschäftigten von seinem Geburtsjahr ab. Wer zwischen 1947 und 1963 geboren wurde, ist zwischen dem 65. und 66. Lebensjahr berechtigt, in Rente zu gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Das Rentenrecht gibt Arbeitnehmern jedoch die Möglichkeit, nach langjähriger Beitragseinzahlung bereits früher in Rente zu gehen. 

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht Arbeitnehmern der Jahrgänge 1953 bis 1963 einen Renteneintritt ohne Abschläge vor dem 67. Geburtstag. Wer nach 1964 geboren wurde, kann trotz 45 jähriger Beitragszahlung erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres in die abschlagsfreie Rente gehen. Was aber gilt für langjährig Beschäftigte, die durch eine chronische Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig sind?

Chronisch erkrankt vor Beginn der Rente – diese Optionen haben Betroffene

Erkrankt ein Arbeitnehmer chronisch und ist so nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben, kommt ein vorzeitiger Renteneintritt unter bestimmten Voraussetzungen für ihn infrage. In einem solchen Fall bleibt dem chronisch erkrankten Arbeitnehmer etwa die Option, die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zu beantragen. Diese Form der Frührente bietet berufsunfähigen Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihr fehlendes Einkommen durch volle Erwerbsminderung zu ersetzen. Sollte ein betroffener Arbeitnehmer noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kann er eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen, um das durch Krankheit ausbleibende Gehalt zu kompensieren.

Bedingung für den Bezug von Erwerbsminderungsrenten ist zunächst, dass der Beschäftigte die Regelaltersgrenze zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erreicht hat. Daneben sind die rechtlichen und tatsächlichen Hürden für eine Erwerbsminderungsrente aber durchaus hoch. So prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich außerstande ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Versucht werden könnte dann etwa, die Erwerbsfähigkeit des Rentenversicherten durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation zu sichern. Sollte das nicht möglich sein, beurteilt die Rentenversicherung die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen erneut. 

Darüber hinaus müssen Betroffene mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, um für die Erwerbsminderungsrente berechtigt zu sein. Auch ein ärztliches Attest oder ein Gutachten, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, muss vorliegen.

Optionen für die Rente: Ab wann gelten Betroffene als „chronisch erkrankt“?

Chronische Krankheiten gelten heutzutage sowohl in den Industriestaaten als zunehmend auch in weniger wohlhabenden Ländern zu den häufigsten und gesundheitsökonomisch bedeutsamsten Gesundheitsproblemen. Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert chronische Erkrankungen als „lang andauernde Krankheiten, die nicht vollständig geheilt werden können und eine andauernde oder wieder kehrend erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems nach sich ziehen.“ Neben neurologischen Erkrankungen wie Multipler-Sklerose und Parkinson sowie ganzheitlichen Erkrankungen wie Krebs, können aber auch psychische Krankheiten wie etwa Burnout oder Depressionen chronisch verlaufen.

Wer wegen einer chronischen Krankheit berufsunfähig wird, muss seinen Renteneintritt neu organisieren. Wir zeigen, welche Rentenarten Betroffenen dann als Möglichkeit bleiben.
Pflegebedürftiger Rentner im Rollstuhl beim Park-Spaziergang © IMAGO/FrankHoermann/SVEN SIMON

Die Grenze dafür, wann eine Erkrankung als chronisch gilt, ist jedoch in vielen Fällen nicht leicht zu ziehen. Auf folgende Definition hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten aber dennoch geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal aufgrund derselben Erkrankung ärztliche Behandlung in Anspruch nimmt, gilt als chronisch krank.

Einige chronische Erkrankungen gelten als Behinderung – Neue Möglichkeiten zum Eintritt in die Rente

Wer seine Arbeit wegen einer chronischen Erkrankung nicht mehr ausführen kann, für den kommt eventuell auch infrage, einen vorzeitigen Renteneintritt als Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen. Grund ist, dass viele chronische Erkrankungen – darunter Diabetes, Asthma und Rheuma – als Behinderung anerkannt werden.

Entscheidend für einen Antrag auf Schwerbehinderung ist der Grad der Behinderung (GdB) des Betroffenen, der von einem Arzt auf Antrag festgestellt wird. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann somit einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Damit man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen kann, müssen jedoch die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das für diese Altersrente maßgebende Lebensalter muss erreicht sein.
  • Der Behinderungsgrad des Betroffenen beträgt mindestens 50.
  • Die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren ist erfüllt.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente – darauf sollten Betroffene achten

Daneben bleibt chronisch erkrankten Rentenversicherten aber auch die Möglichkeit, einen Antrag auf eine EM-Rente zu stellen – in den allermeisten Fällen aber erst nach versuchten Rehabilitationsmaßnahmen. Verfügen Betroffene über einen Schwerbehindertenausweis, können sie nach 35 Jahren Wartezeit zwei Jahre früher in Rente gehen – mit oder ohne Abschläge.

Laut der Website des Renteninformationsportals Rentenbescheid24.de kann es dabei hilfreich sein, wenn die individuelle Krankheitsgeschichte der betroffenen Person – darunter etwa der Krankheitsverlauf oder bisherige medizinische Behandlungen – für die Prüfstelle transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind.

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