Rente mit 63: Nicht jeder kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente
Rente mit 63: Nicht jeder kann nach 45 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen
Trotz Fachkräftemangel entscheiden sich viele Deutsche für den vorzeitigen Ruhestand. Doch die „Rente mit 63“ ist nicht so einfach, wie sie klingt.
München – Obwohl es in Deutschland einen Mangel an Fachkräften gibt und der Staat Anreize schafft, länger zu arbeiten, entscheiden sich viele Menschen für einen vorzeitigen Ruhestand. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben im Jahr 2021 etwa 30 Prozent der neuen Rentner und Rentnerinnen, das sind rund 250.000 Menschen, ihre Berufstätigkeit vorzeitig beenden. Daher gibt es immer mehr Forderungen, die sogenannte „Rente mit 63“ abzuschaffen und vorzeitige Renten nur noch mit Abschlägen zu gewähren.

Rente mit 63 führt zu vielen Missverständnissen
Es gibt jedoch einige Missverständnisse in Bezug auf diese Art der Rente. Der umgangssprachliche Begriff „Rente mit 63“ führt viele zu der Annahme, dass sie mit 63 Jahren in den Ruhestand treten können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der korrekte Name lautet „Rente für besonders langjährig Versicherte“.
Die „Rente mit 63“ wurde 2014 eingeführt und ermöglichte damals vielen Menschen, nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze wird die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ jedoch derzeit auf 65 Jahre angehoben. Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, kann mit 64 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Alle späteren Jahrgänge müssen bis 65 warten.
Um von der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ profitieren zu können, muss man jedoch zunächst eine sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Das bedeutet, man muss mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, um vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Wer dies erreicht hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.
Es gibt jedoch noch Missverständnis: Viele Menschen glauben, dass sie nach 45 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse abschlagsfrei in Rente gehen können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein: 45 Jahre Wartezeit und das Erreichen des 64. oder 65. Lebensjahres. Wer nur eine der beiden Bedingungen erfüllt, kann noch nicht in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge zu zahlen.
Frühzeitig in Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren möglich
Wer jedoch frühzeitig in den Ruhestand gehen möchte, kann dies tun, wenn er oder sie bereit ist, Abschläge zu akzeptieren. Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann von der „Rente für langjährig Versicherte“ profitieren. Dies ermöglicht es zukünftigen Rentnern und Rentnerinnen, mit 64 oder 65 Jahren aufzuhören zu arbeiten, wenn sie dafür eine geringere Rente akzeptieren. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand geht. Wer also nach 35 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen möchte (drei Jahre früher als eigentlich vorgesehen), erhält 10,8 Prozent weniger Rente.
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Es sind maximal 14,4 Prozent an Abschlägen möglich, was vier Jahren entspricht. Wer also eigentlich erst mit 67 in Rente gehen dürfte, kann frühestens mit 63 aufhören zu arbeiten, muss dann aber erhebliche Einbußen hinnehmen. Es ist nicht möglich, vorher eine Altersrente zu beziehen. Wer jedoch über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, kann natürlich jederzeit aufhören zu arbeiten.