Rente mit 63: So gehen Sie früher in den Ruhestand

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Die Rente mit 63 ist eine Möglichkeit, frühzeitig dem Arbeitsleben den Rücken zu kehren. Doch das geht nicht immer ohne Abschläge. Hier erklären wir alles zur Frührente.

Berlin – Die Finanzierung der Altersvorsorge steht aufgrund des demografischen Wandels vor Schwierigkeiten - dies betrifft auch die sogenannte „Rente mit 63“. Die alternde Bevölkerung führt dazu, dass immer weniger Beitragszahler einer wachsenden Rentnerpopulation gegenüberstehen. Daher ist die Politik schon seit geraumer Zeit auf der Suche nach Strategien, um die Rentenkasse dauerhaft zu sichern.

Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, schlug vor kurzem vor, das Renteneintrittsalter an die zunehmende Lebenserwartung anzupassen und somit zu erhöhen. Bundeskanzler Olaf Scholz lehnte diesen Vorschlag jedoch ab. Das Renteneintrittsalter sei gesetzlich auf 67 Jahre festgelegt worden. „Danach, finde ich, ist auch mal gut“, so Scholz.

Der Renteneintritt: Wann können Sie mit der Arbeit aufhören?

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Renteneintritt? Angesichts der wiederholten Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter fragen sich viele Arbeitnehmer, wann sie tatsächlich in den Ruhestand treten können. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Einer davon ist Ihr Geburtsjahr. Wenn Sie 1946 oder früher geboren wurden, liegt die reguläre Altersgrenze bei 65 Jahren. Für die nach 1946 geborenen Jahrgänge wurde die Grenze jedoch jedes Jahr um einen Monat angehoben. So liegt die Altersgrenze für den Jahrgang 1956 bei 65 Jahren und 10 Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ihren genauen Renteneintritt können Sie mit dem Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Anzahl der Beitragsjahre. Hier kommt die sogenannte Rente mit 63 ins Spiel, auch bekannt als Frührente. Dabei spielt die Anzahl der sogenannten „anrechenbaren Zeiten“, also der Beitragsjahre, eine zentrale Rolle. Ab mindestens 35 Beitragsjahren und einem Alter von 63 Jahren können Sie die Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Es gibt dabei zwei verschiedene Modelle: die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Bei letzterem Modell müssen Rentner keine Abschläge hinnehmen, bei ersterem jedoch schon. Entscheidend für die Wahl der Rentenart ist die Anzahl der Beitragsjahre.

Altersrente für langjährig Versicherte: Frührente mit Abschlägen

Wenn Sie 35 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung vorweisen können und 63 Jahre alt sind, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Allerdings müssen Sie dabei Abschläge auf die Auszahlungen von bis zu 12,6 Prozent in Kauf nehmen, da für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, 0,3 Prozent dauerhaft von der Rente abgezogen werden. Da die Regelaltersgrenze derzeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, steigt auch die Anzahl der Monate, für die Abschläge anfallen.

Ein Mann durchsucht Stellenanzeigen.
Schon mit 63 in Rente gehen? Für manche Menschen ist das auch ohne Abschläge möglich. © Science Photo Library/Imago

Ab dem 50. Lebensjahr besteht jedoch die Möglichkeit, vor dem Renteneintritt freiwillige Ausgleichszahlungen zu leisten. Diese Zahlungen können den Abschlag reduzieren, ihn jedoch nicht vollständig ausgleichen. Im Jahr 2022 entschieden sich in Deutschland etwa 19.000 Menschen für die Altersrente für langjährig Versicherte.

Frührente mit Abschlag - Was wird berücksichtigt?

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
  • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
  • Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Die beliebtere Option ist die Rente mit 63 ohne Abschläge. Im Jahr 2022 wählten sogar rund 262.000 Rentner dieses Modell. Da hier keine Abschläge anfallen, gelten natürlich andere Voraussetzungen. Rentner benötigen ganze 45 Beitragsjahre und sollten sich mit den Anrechnungsregeln vertraut machen, da diese strenger als bei der Frührente mit Abschlag gehandhabt werden. Beispielsweise bei der Anrechnung einer Ausbildung oder eines Studiums. Eine detaillierte Liste der Berücksichtigungen finden Sie weiter unten.

Rente ohne Abschlag - Was wird berücksichtigt?

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
  • Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
    Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld). Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
    Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Was wird nicht berücksichtigt?

  • Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Je nach Geburtsjahr kann diese Rente nicht mehr mit 63 Jahren beantragt werden. Im Einklang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze wird die Altersgrenze bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Der Begriff „Rente mit 63“ trifft auf dieses Modell also nicht mehr wirklich zu. Im Jahr 2024 wird die Altersgrenze für den Jahrgang 1960 auf 64 Jahre und 4 Monate angehoben. Für die nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich die Grenze entsprechend.

Um die Rente mit 63 beantragen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen. Dann sollten Sie Ihre Rentenleistung pünktlich zum Rentenbeginn erhalten.

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