Früher in Rente: Hunderttausende Rentner müssen Abschläge hinnehmen

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Viele Deutsche wollen früher in Rente gehen – Hunderttausende nehmen dafür sogar Abschläge auf die gesetzliche Rente in Kauf. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa-tmn

Viele Deutsche wollen früher in Rente gehen – Hunderttausende nehmen dafür sogar Abschläge auf die gesetzliche Rente in Kauf. Das zeigt eine Auswertung der Deutschen Rentenversicherung.

Berlin – Früher in Rente zu gehen, ist der Traum vieler Deutscher. Doch das ist für viele Senioren nicht möglich, ohne finanzielle Einbußen in Form von Abschlägen auf die gesetzliche Rente hinnehmen zu müssen. Eine aktuelle Auswertung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt jetzt, dass immer mehr Neurentner trotzdem eine kleinere Rente in Kauf nehmen, um früher den Ruhestand antreten zu können.

Deutsche Rentenversicherung: Die Zahl der gekürzten Altersrente steigt

Den Daten der DRV zufolge ist der Anteil der Neurentnerinnen und -rentner, die mit Abschlägen früher in den Ruhestand gehen, im Jahr 2022 erneut gestiegen. Demnach wurden mehr als 223.500 der rund 875.000 erstmals gezahlten Altersrenten 2022 mit einem Abschlag ausgezahlt. Das entspricht einem Anteil von 25,6 Prozent, berichtet ihre-vorsorge.de. 2021 belief sich der Anteil der mit einem Abschlag belegten Renten noch bei 24,5 Prozent.

Ein wichtiger Grund für den Anstieg der gekürzten Altersrenten dürfte sein, dass das Renteneintrittsalter gerade schrittweise auf 67 angehoben wird, schreibt ihre-vorsorge.de. Viele betroffenen Senioren würden aber trotzdem aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen früher in den Ruhestand gehen.

Ab wann gibt es Abschläge auf die Rente?

Wann man in Rente gehen kann, hängt von der Anzahl der Versicherungsjahre und dem Geburtsjahr ab. Zum Jahreswechsel auf 2024 ist die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre gestiegen. Diese gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Dieser Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen wird. Für Rentenversicherte des Jahrgangs 1961 beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren beispielsweise 12,6 Prozent.

Wer besonders viele Versicherungsjahre angesammelt hat, muss keine Abschläge hinnehmen – denn dafür ist die sogenannte „Rente mit 63“ vorgesehen. Doch dieser Begriff ist mittlerweile irreführend: Damit ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gemeint, weil zunächst Menschen mit Geburtsjahr vor 1953 so bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen konnten. Doch auch dort wird das Alter schrittweise angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren.

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