Renteneintrittsalter als Tabelle: Wer mit 63 in Rente gehen kann

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In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Auch die vorzeitige Rente ist eine Option. Doch eine Tabelle zeigt: Sie birgt einige Nachteile.

Berlin – Viele fiebern auf den Ruhestand hin. Doch wann ist es so weit? In Deutschland können die meisten Berufstätigen mit 67 Jahren in Rente gehen – sogar abschlagsfrei. Wer früher seine Arbeit niederlegen will, muss Abstriche in Kauf nehmen. Dennoch empfahl ein Experte kürzlich die Rente mit 63.

Renteneintrittsalter: Meisten Berufstätigen dürfen mit 67 Jahren in Rente

2007 wurde eine Rentenreform beschlossen. Dabei wurde das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren festgelegt – für die, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden. Das Eintrittsalter der früheren Jahrgänge liegt etwas früher und steigt bis zum Jahrgang 1964 stetig an.

Die meisten Berufstätigen werden also erst zu Beginn des Monats nach ihrem 67. Geburtstags regulär in Rente gehen dürfen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten.

Zwei ältere Menschen gehen mit Walking-Stöcken durch den Wald
Viele Menschen wollen ihre Rente noch fit genießen können. Daher kommt für sie auch eine vorzeitige Rente in Betracht. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago

Rente mit 63 Jahren: Frühzeitige Rente kostet Abschläge

Wer vorzeitig in Rente gehen will, sollte sich aber mit der Frage der Abschlagsfreiheit auseinandersetzen. Theoretisch steht ein Renteneintritt ab 63 Jahren allen frei, die mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung hinter sich haben. Doch je vorzeitigem Monat wird die Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) um 0,3 Prozent gekürzt. Pro Jahr sind es 3,6 Prozent.

Nach Angaben der DRV verhalten sich das Renteneintrittsalter, eine vorzeitige Rente und die dadurch entstehenden Abschläge so:

Geburtsjahr Renteneintritsalter Max. Monate für vorzeitigen Rentenbezug Abschlag bis (in Prozent)
1958 66 Jahre 36 10,8
1959 66 Jahre, 2 Monate 38 11,4
1960 66 Jahre, 4 Monate 40 12,0
1961 66 Jahre, 6 Monate 42 12,6
1962 66 Jahre, 8 Monate 44 13,2
1963 66 Jahre, 10 Monate 46 13,8
ab 1964 67 Jahre 48 14,4

Höhere Beiträge: Wer mehr in die Versicherung einzahlt, kann die Abschläge ausgleichen

Wer nach 1964 geboren ist und nach 35 Beitragsjahren frühzeitig mit in Rente geht, verliert nicht nur 14,4 Prozent. Zudem wird der Gegenwert der nicht getätigten Beiträge abgezogen. Um den Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen, können bereits während des Berufslebens höhere Beiträge gezahlt werden – die genauen Zahlen lassen sich bei der DRV individuell erfragen.

Wer sich für die Rente mit 63 Jahren entscheidet, muss einen Antrag bei der DVR stellen – am besten drei Monate vor Rentenbeginn.

Alternative erlaubt Teilzeitjob und Bezug eines Teils der Rente

Die DRV nennt eine Alternative beim Erreichen des Alters für eine vorgezogene Altersrente: Die Teilrente. Zwar erhalten Versicherte nur einen Teil der bereits zustehenden Rente, doch dürfen sie noch dazuverdienen. Für den Teilzeitjob werden weiter Rentenbeiträge gezahlt – und erhöht so die spätere Altersrente nach dem Erreichen des vorgesehenen Renteneintrittsalters. Es gilt jedoch eine Höchstgrenze des Hinzuverdienens: Teilrente und Hinzuverdienst dürfen nicht das Einkommen vor Renteneintritt übersteigen. (hk)

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