Aus des Kindergelds: So ist die Kindergrundsicherung ab 2025 geregelt

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Ab 2025 wird die Unterstützung für Kinder neu geregelt. Die Kindergrundsicherung soll das bisherige System revolutionieren.

Berlin – Lange Zeit hat die Bundesregierung mit der Einführung der Kindergrundsicherung gerungen. Denn laut Haushaltsentwurf sollen 2,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Inzwischen hat sich das Kabinett für die Revolution von zwei bisherigen Sozialleistungen entschieden. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 das Kindergeld und Zusatzzahlungen bündeln und so bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohten Kindern einfacher und schneller finanzielle Unterstützungen ermöglichen.

Kindergrundsicherung bedeutet Aus für Kindergeld

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Bereichen: Zum einen aus dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (bislang Kindergeld) und zum anderen aus dem Kinderzusatzbetrag (bislang Kinderzuschlag). Dieser ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Die neue Leistung wird dann auch für Kinder ausgezahlt, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen.

  • Kinderagarantiebetrag: Monatlicher Festbetrag unabhängig vom Alters des Kindes und dem Einkommen der Eltern.
  • Kinderzusatzbetrag: Variabler Betrag abhängig vom Alter des Kindes und Einkommen der Eltern.
  • Kindergrundsicherung: Besteht aus dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.

Nicht nur die Zahlungen, sondern auch das Antragsverfahren soll modernisiert werden. Grundsätzlich haben Anspruchssteller die Möglichkeit, ihre Leistungen online zu beantragen. Aber auch in der klassischen Papierform sollen sie die Formulare bei den zuständigen Familienkassen einreichen können.

Kindergrundsicherung soll schneller und einfacher ankommen

Der Prozess soll auch dadurch verschlankt werden, dass es mit dem Familienservice der Bundesagentur für Arbeit nur noch eine Anlaufstelle geben soll. Der automatische Kindergrundsicherungscheck kann schnell herausfinden, ob Antragssteller Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben.

Ab 2025 soll sich beim Kindergeld einiges ändern.
Ab 2025 soll sich beim Kindergeld einiges ändern. © Michael Gstettenbauer/imago

Langfristig soll es in den kommenden Jahren mit dem Kinderchancenportal auch eine Möglichkeit geben, um Leistungen aus dem Schulstarterpaket sowie aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Sozialinitiativen kritisieren Kindergundsicherung

Die Resonanz auf das Kindergeld ist indes nicht einheitlich positiv. In einer Stellungnahme des Sozialverbands Deutschland heißt es: „Der Antragsaufwand wird nicht minimiert – sondern im Gegenteil gegebenenfalls sogar höher sein als vorher.“ Verena Bentele. Vorsitzende des Sozialverbands VDK kritisiert, dass von den bereitgestellten Mitteln zu wenig Geld in den Familien von armutsgefährdeten Kindern ankomme.

Die Pläne für die geplante Einführung am 1. Januar 2025 stehen aktuell auf der Kippe. Die Bundesagentur für Arbeit hält aufgrund des großen finanziellen, technischen und organisatorischen Aufwands eine Umsetzung frühestens ab Anfang Juli 2025 für realistisch.

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