Neues beim Elterngeld: Wer von der Kürzung 2024 betroffen ist – und was für Väter jetzt gilt

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Eltern erhalten staatliche Unterstützung für die Zeit, in der sie mit ihren Kindern zu Hause bleiben müssen, anstatt zu arbeiten. 2024 gibt es beim Elterngeld aber eine wichtige Neuerung.

Berlin – Im neuen Jahr stehen so einige Änderungen an, die sich auf den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger auswirken werden. Das betrifft auch Eltern beziehungsweise werdende Eltern im Jahr 2024. Das Elterngeld wird ab April für sehr gute Verdiener und Verdienerinnen nämlich gestrichen. Zudem soll eine Änderung mehr Anreize zur Aufteilung der Betreuung zwischen den Elternteilen geben. Der Überblick.

Eltern erhalten maximal 14 Monate Elterngeld

Zunächst einmal das Grundsätzliche: Mit dem Elterngeld soll das Einkommen von neuen Eltern, die vorübergehend nicht mehr arbeiten können, oder weniger arbeiten möchten, in Teilen ersetzt werden. Der Staat überweist dabei je nach Einkommen zwischen mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat an den Elternteil, der gerade nicht arbeitet. Im Schnitt gab es pro Elternteil im Jahr 2022 rund 924 Euro im Monat.

Eltern erhalten insgesamt maximal 14 Monate das sogenannte Basis-Elterngeld. Diese 14 Monate können Eltern untereinander aufteilen. Wenn aber nur ein Elternteil die Betreuung übernimmt, dann wird die Gesamtzeit auf 12 Monate beschränkt. Im Alltagsgebrauch wird daher oft von zwei „Pflichtmonaten“ für Väter gesprochen: Um die vollen 14 Monate Elterngeld zu bekommen, wählen meistens Väter diese zwei zusätzlichen Monate aus, in der sie in Elternzeit gehen.

Hier greift auch schon die erste Neuerung, die ab 2024 gilt. Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat möglich.

Auszeit vom Job mit dem Kind
In der Elternzeit gibt es das Elterngeld zur finanziellen Unterstützung. 2024 gibt es eine Neuerung. © Christin Klose/dpa-tmn

Es gibt übrigens auch noch das sogenannte ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Damit können Elternteile, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, doppelt so lang Elterngeld beziehen. Sie erhalten in dieser Zeit aber auch nur die Hälfte des Geldes. Das Elterngeld wird also gestreckt. Mit dem Partnerschaftsbonus gibt es aber noch vier Monate Elterngeld drauf, wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, nach den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes in Teilzeit zu arbeiten. Damit können Eltern, die sich für ein solches Modell entscheiden, bis zu 32 Monate Elterngeld beziehen.

Kürzung des Elterngeldes: Besserverdiener erhalten kein Elterngeld mehr

Die zweite Neuerung, die ab April 2024 in Kraft treten soll, betrifft den Anspruch auf Elterngeld. Dann nämlich sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 200.000 zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Für Alleinerziehende sinkt sie im April auf 150.000 Euro. Damit sind nur Paare mit sehr gutem Einkommen von der Kürzung betroffen. Im Schnitt verdienen Menschen in Deutschland 49.260 Euro brutto im Jahr.

Mit Material von dpa

Auch interessant

Kommentare