Der Fiskus greift zu - Knapper Pauschbetrag und neue Steuer: Was Sie als ETF-Anleger jetzt wissen müssen

Zinsen sind wieder da – und damit auch Steuern aufs Tagesgeld 

2023 haben sich aber zwei Dinge geändert: Sie bekommen mittlerweile wieder Zinsen auf das Tagesgeld. Und die verbrauchen ebenfalls Ihren Steuerfreibetrag. Sie bekommen derzeit problemlos 3 Prozent Zinsen pro Jahr – Ihre 1.000 Euro Freibetrag sind entsprechend bei 33.000 Euro Guthaben auf dem Tagesgeldkonto verbraucht. 

Das ist aber noch nicht alles: Seit 2023 müssen Sie auch Steuern auf thesaurierende ETFs bezahlen. Genauer gesagt, auf die Vorabpauschale. Diese ist ein fiktiver Ertrag Ihrer ETFs, den Sie vorab versteuern – und dafür später weniger Steuern bezahlen. In den Jahren davor pausierte diese Steuer wegen der Niedrigzinsen. 

Faustregel für 2024: Zum Jahresbeginn 2025 zieht Ihre Depotbank oder Ihr Broker bei Aktien-ETFs max. 31,50 Euro pro 10.000 Euro Fondswert ab. Hier können Sie ebenfalls Ihren Freibetrag verwenden, wenn Sie ihn nicht schon für einen ausschüttenden ETF oder Ihr Tagesgeldkonto verbraucht haben. 

Aufpassen mit einem Ausschütter 

Vor allem wegen der Vorabpauschale und den gestiegenen Zinsen kommen Sie mittlerweile also wesentlich schneller über den Freibetrag von 1.000 Euro. Wenn Sie in einen Ausschütter investiert haben: Stellen Sie Ihren ETF-Sparplan auf einen thesaurierenden ETF um, die bisher gekauften Anteile des Ausschütters behalten Sie. 

Dadurch bekommen Sie auch weiterhin Ausschüttungen auf Ihr Verrechnungskonto ausgezahlt, mit denen Sie künftig aber Anteile an Ihrem neuen thesaurierenden ETF kaufen. Wechseln Sie frühzeitig – deutlich bevor Ihr Ausschütter zu groß wird und haben Sie dabei im Auge, wie viel Zinsen Sie kassieren. 

Ansonsten gilt: Egal, ob Sie bisher nur in Tagesgeld investiert haben oder z. B. in einen Thesaurierer und Tagesgeld: Nutzen Sie die 1.000 Euro Freibetrag auf jeden Fall aus! Wie Sie das machen, ist egal. Ob durch Zinsen, Vorabpauschale, Ausschüttungen oder die Steuererklärung. Hauptsache, Sie nutzen ihn.  

Nutzen Sie Freistellungsaufträge 

Eine entspannte Option, den Freibetrag zu nutzen, ist ein Freistellungsauftrag. Den können Sie auch zwischen Ihrem Tagesgeld und Ihrem ETF aufteilen. Übrigens können Sie sich auch die Abgeltungssteuer zurückholen, wenn der Freistellungsauftrag ungünstig verteilt war.

Sie suchen einen passenden, thesaurierenden ETF? Mit dem Finanztip-ETF-Finder haben Sie das mit ein paar Klicks erledigt.