Neue Landschaftsschutzgebiete: Ausweisung zieht sich hin
Die alten Landschaftsschutzgebiete sind rechtlich nicht haltbar, die Ausweisung der neuen zieht sich. Der Kreistag soll daher die Verordnungen zur einstweiligen Sicherung um zwei Jahre verlängern.
Bei der Neuausweisung der großen Landschaftsschutzgebiete im Kreis Miesbach geht es schleppender voran als gehofft. Die vorläufige Sicherung, die der Kreistag im Dezember 2022 vorgenommen hatte, soll daher um zwei Jahre verlängert werden. Der Umweltausschuss des Landkreises hat die dem Kreistag empfohlen, der sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 2. Oktober, mit der Thematik befasst.
Verfahren zur Saurüsselalm gab den Anstoß
Die Ansage im Klageverfahren um die Saurüsselalm war klar: Die in den 50er-Jahren ausgewiesenen sechs großen Landschaftsschutzgebiete im Kreis Miesbach sind rechtlich nicht haltbar. Zwar wird diese Haltung nach Einstellung des Verfahrens diesen Monat (wir berichteten) nicht in einem rechtskräftigen Urteil auftauchen, aber für das Landratsamt kann das keine Rolle spielen. Zum einen würde früher oder später sicher jemand klagen, außerdem hat der Kreistag die alten Verordnungen sowieso schon aufgehoben und durch neue ersetzt, die der vorläufigen Sicherung dienen. Die Gültigkeit dieser Papiere soll der Kreistag nun um zwei Jahre verlängern, da die eigentlichen Verordnungen, die dem dauerhaften Schutz dienen sollen, bis Ende dieses Jahres nicht fertig werden.
Vor allem die Landwirte wollen ihre Interessen berücksichtigt wissen
Denn bei Zuschnitt und Ausgestaltung will eine ganze Reihe von Interessengruppen mitreden. Gemeinderäte, Naturschützer, Vertreter von Erholungsuchenden – und vor allem Landwirte, denen die betroffenen Flächen sehr oft gehören. Und der Bayerische Bauernverband bringt sich sehr intensiv ein, wie aus dem Sachvortrag der Landkreisverwaltung hervorging. Die Untere Naturschutzbehörde ist offenbar bereit, die Wünsche zu berücksichtigen. Landrat Olaf von Löwis (CSU) etwa sagte: „Ich glaube, der Landwirtschaft ist noch nie so entgegengekommen worden, wie hier.“ Allerdings muss der Wortlaut der Verordnungen rechtssicher gestaltet sein, weshalb auch Juristen einen Blick auf die Texte werfen.
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Die Skepsis der Landwirte brachten in der Ausschusssitzung unter anderem Balthasar Brandhofer (Bayernpartei) und Johann Hacklinger (CSU), die nach Sinn und Zweck der Verordnungen fragten, zur Sprache – und Maria Dießl (CSU), die sagte: „Die Sorge ist, dass alles verschärft wird, wenn weiter grüne Politik gemacht wird.“ Gerhard Waas (Grüne) erwiderte: „Das ist unsere Verordnung. Da redet kein Bund mit und kein Land, nur wir.“ Auch Landrat von Löwis unterstrich, dass eine Schutzgebietsverordnung getrennt von der Gesetzgebung zu betrachten sei. Letztere gebe den Rahmen vor. „Darin können wir uns bewegen.“ Die Verwaltung präzisierte: „Die Verordnungen geben uns die Möglichkeit, Dinge zu regeln, die sich anderweitig nicht regeln lassen.“
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Reizthema Mountainbiken: Kreistag will eine Regelung
Als Beispiele hierfür werden gerne Themen wie Mountainbiking und Feuerwerke genannt. Insbesondere den Verkehr zu kanalisieren, sei auch klarer Auftrag des Kreistags gewesen und liege unter anderem auch in der Zuständigkeit der Regionalentwicklung Oberland (REO), die sich um das Ausweisen von Trails bemühen soll. Mit Vertretern der Mountainbike-Szene, aber auch dem Deutschen Alpenverein soll sich der Arbeitskreis Landschaftsschutz bei seinem nächsten Treffen im Oktober unterhalten.
Bis die Entwürfe stehen und in die öffentliche Auslegung gehen, hat das Landratsamt noch einiges zu erledigen. Zum einen die Inhalte so präzise auszugestalten, dass die reguläre Land- und Almwirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU) hatte angeregt, die bäuerliche Struktur der Landschaft namentlich in die Verordnung aufzunehmen. Auch die Einschränkungen für Freizeitnutzungen müssen im Einklang mit anderen Rechtsbereichen stehen, etwa dem freien Betretungsrecht der Natur.
Verboten: Sportstättenbau, Lagerfeuer, Drohnenflüge
Beschlossen hat der Ausschuss derweil – jeweils gegen die Stimme von Brandhofer – die Verlängerung der sechs Sicherungsverordnungen im bestehenden Wortlaut. Hier ist zum Beispiel festgehalten, dass diverse Dinge einer Erlaubnis durch das Landratsamt bedürfen, also zunächst einmal verboten sind oder nur auf dafür vorgesehenen Flächen stattfinden dürfen. Wohnwagen abstellen etwa, Sportstätten errichten, Lagerfeuer, Drohnenflüge. Der Teufel steckt oft im Detail.
Zudem möchte die Verwaltung an die Grenzziehung ran. Selbst im Gebirge gibt es Lücken, andernorts liegt auf bebauten Gebieten Landschaftsschutz. Den Eindruck der Willkür bei den Grenzen gilt es aber unbedingt zu vermeiden. Auch wenn die Sicherung zwei Jahre länger gelten sollte, soll der jetzige Kreistag die neuen Verordnungen – darüber herrschte Einigkeit – noch in der laufenden Amtsperiode abschließend behandeln – also bis Mitte 2026.