Neuausweisung des Landschaftsschutzgebiets: Nicht mit Gmund!
Der Gmunder Gemeinderat ist mehrheitlich gegen eine Neufestlegung des Landschaftsschutzgebiets auf seiner Flur. Er sieht den Schutz der Landschaft durch andere Verordnungen gewährleistet.
Gmund – Dem Ergebnis von 16:5-Stimmen in der gut besuchten Gmunder Gemeinderatssitzung ging eine knapp einstündige, überwiegend sachlich geführte Debatte voraus. Dabei zeichnete sich von Anfang an eine Aufspaltung in zwei Lager ab: die Befürworter der Neufestlegung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) aus der Fraktion der Grünen und der SPD einerseits und die CSU- und Freie Wähler-Fraktionen andererseits, die eine Neufestlegung ablehnten.
FWG-Gemeinderat: Landratsamt geht Weg des geringsten Widerstands
Gmund ist eine der letzten Landkreisgemeinden, die Stellung zum Verfahren des Landkreises bezog. Georg Rabl (FWG) kritisierte per se die Landschaftsschutzverordnungen, die vor 70 Jahren den Gemeinden übergestülpt worden und so heute nicht mehr tauglich seien. Rabl unterstellte dem Landratsamt, jetzt den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, anstatt für den gesamten Landkreis etwas Neues zu entwickeln. Fraktionskollegin Christine Zierer hielt das Fehlen der östlichen Gemeinden in der bisherigen Satzung für „Willkür“. Zudem würden durch einen Neuerlass noch mehr Verwaltungsaufgaben anfallen: „Wir verwalten und verwalten und verwalten uns. Wann hat das mal ein Ende?“, zürnte sie.
Kontrolle der Landwirte komme fast Enteignung gleich
Auch Hans Huber, Martina Ettstaller und Tobias Bauer (alle CSU) monierten die Vorschriften und Kontrollen auf den landwirtschaftlichen und zumeist privaten Flächen: „Die Einschränkungen in der Landwirtschaft sind nicht mehr tragbar“, sagte Landwirt Huber und wies auf die Verdienste der Landwirte bei der Landschaftspflege hin. Auch Ettstaller monierte, dass die Landwirte derart kontrolliert würden, dass es fast schon einer Enteignung gleichkäme. Sie betonte, dass das LSG die Gemeinden in ihrer Entwicklung einschränke und „nicht zukunftsfähig“ sei. Bauer war das LSG zu schwammig. Außerdem sei das Bauen ohnehin reglementiert. Der Freizeitdruck werde dadurch auch nicht eingedämmt.
Grünen-Rätin Schack mahnt: „Eigentum verpflichtet“
Laura Wagner (Grüne) bedauerte es, dass sich die Landwirte durch das LSG angegriffen fühlten und warnte davor, die vielen anderen Verordnungen mit dem Landschaftsschutz in einen Topf zu werfen. Dieser sei durchaus wirksam, um dem Baudruck entgegenhalten zu können. Ihr Fraktionskollege Michael Huber war sogar überzeugt, dass das LSG die einzige Verordnung sei, die das Gebiet flächig schütze: „Die Landschaftsschutzverordnung hat mehr geholfen als geschadet“, sagte Huber und zeigte sich überzeugt, dass in den vergangenen 70 Jahren kein Landwirt eine Einschränkung durch den Landschaftsschutz erfahren habe. Fraktionskollegin Andrea Schack bemühte die Bayerische Verfassung, in der festgeschrieben sei, dass der landwirtschaftliche Boden der Gesamtheit des Volkes diene: „Eigentum verpflichtet“, mahnte sie und war überzeugt, dass das LSG nur Vorteile bringe.
Auch Hans Schmid und Barbara von Miller von der SPD blieben dabei: Sie unterstützten die seit 70 Jahren geltende Regelung als eine flächendeckende, die gemeindliche Entwicklung nicht einschränke. Die Landwirtschaft erachtete Miller als „von der Privilegierung geschützt“.
Bürgermeister Besel sieht in LSG Verstoß gegen die Gleichbehandlung
Bei der dynamischen Diskussion wurde klar, dass alle Beteiligten aus allen Fraktionen die hiesige Landschaft für unbedingt schutzwürdig halten. „Es herrschen nur verschiedene Ansichten, wie man dorthin gelangt“, meinte Bürgermeister Alfons Besel, der ebenfalls Bedenken hatte. Einerseits, weil es „keine fachlichen, sondern nur historische Gründe“ gebe, warum bestimmte Gebiete nicht betrachtet würden. Besel sah darin einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Und andererseits, weil die Gemeinden aktuell nicht konkret wüssten, was der Kreistag beschließen und wie der Gesetzgeber die Verordnung ausgestalten werde.
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Namentliche Abstimmung: 16 Räte gegen Neuausweisung des LSG
Bei der von Ettstaller beantragten namentlichen Abstimmung stimmten also 16 Räte gegen das LSG. Eine Notwendigkeit werde auf Grund der vielseitigen Regelungen durch andere Gesetze nicht gesehen, heißt es im Beschluss. Für den Fall, dass die Ausweisung weiterbetrieben werde, stimmten alle bis auf die drei Grünen-Räte dafür, dass bebaute Grundstücke, die im Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen sowie Regel-Bebauungsplanverfahren aus dem LSG herausgenommen werden sollen. Im Gegenzug soll die landwirtschaftliche Nutzung im Schutzzweck aufgenommen werden.
ak