Landkreis investiert in Katastrophenschutz
Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung Zuschüsse für drei überörtlich erforderliche Feuerwehrfahrzeuge genehmigt. Hintergrund ist eine neue Richtlinie zur Förderung des Katastrophenschutzes.
Im Jahr 2023 hatte der Landkreis das Zehn-Jahres-Konzept für den Katastrophenschutz abgesegnet, das jährliche Investitionen von 750 000 Euro in Ausrüstung und Ausbildung vorsieht (wir berichteten). Jetzt hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die jährlich bereitgestellten Mittel nicht nur für eigene Anschaffungen des Landkreises zu verwenden, sondern diese auch in Form von Zuschüssen für Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei anderen Trägern zur Verfügung zu stellen, sofern deren Vorhaltung beziehungsweise Durchführung dem Landkreis im Rahmen seiner Pflichtaufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz und dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz zugutekommt.
Dieses Vorgehen biete dem Landkreis gerade bei Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen wirtschaftliche Vorteile, da anstelle der vollen Anschaffungskosten nur der anteilige Zuschuss anfalle, und der Unterhalt und die Betriebskosten durch die jeweilige Gemeinde oder Hilfsorganisation getragen werde, heißt es in der Beschlussvorlage.
Neue Richtlinie
Die Verwaltung hatte zudem empfohlen, eine Richtlinie zu erlassen, um die Mittel sachgerecht einzusetzen und die Verwaltungsprozesse zu standardisieren. Der Kreisausschuss folgte dieser Empfehlung. Die sogenannte „Richtlinie für Zuwendungen des Landkreises Miesbach zur Förderung des Katastrophenschutzes, des technischen Hilfsdienstes und des abwehrenden Brandschutzes im Landkreis Miesbach“ regelt unter anderem den Zweck der Zuwendung, die Zuwendungsempfänger und die Zuwendungsvoraussetzungen. Demnach sollen die Zuwendungen den Empfängern Anschaffungen für den abwehrenden Brandschutz, den technischen Hilfsdienst und den Katastrophenschutz ermöglichen, ebenso wie relevante Aus- und Weiterbildungen. Damit soll erreicht werden, dass Kommunen und Hilfsorganisationen ihre Einheiten mit überörtlich erforderlichen Fahrzeugen, Geräten und Material im Sinne des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ausstatten können. Mögliche Zuwendungsempfänger sind der Richtlinie zufolge die dem Landkreis angehörenden Gemeinden für ihre Ortsfeuerwehren und Verwaltungen. Außerdem nicht-polizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die durch die Integrierte Leitstelle Rosenheim alarmiert werden.
Vollzug
Nachdem der Kreisausschuss die Richtlinie beschlossen hatte, vollzog er sie noch in derselben Sitzung. Er beschloss die Bezuschussung von drei überörtlich erforderlichen Feuerwehrfahrzeugen: 154 000 Euro gehen jeweils für einen Rüstwagen an die Stadt Miesbach und die Gemeinde Irschenberg, 90 000 Euro für ein Tanklöschfahrzeug Waldbrand an die Gemeinde Fischbachau. Die Auszahlung erfolgt zu je einem Drittel in den Haushaltsjahren 2024/2025/2026. Zudem beschloss das Gremium, dem Technischen Hilfswerk (THW) Miesbach einen Zuschuss von 10 000 Euro für die Instandsetzung eines Unimogs zu gewähren.