Nach Prügelei auf B304: Richter muss Angeklagten (22) laufen lassen

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Das Amtsgericht Ebersberg. © PETER KEES

Eine undurchsichtige Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht endet in einer Einstellung. Zu dünn ist die Beweislage gegen den 22-jährigen Angeklagten aus Kirchseeon.

Kirchseeon – Ein unstrittiger Arztbrief, ein zweifelhaftes Foto und ein nicht zu identifizierender Täter: Im Sitzungssaal des Ebersberger Amtsgerichts spielten sich in der gestrigen Verhandlung kuriose Szenen ab. Auf der Anklagebank fand sich ein 22-jähriger Mann aus Kirchseeon wieder, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste.

Kirchseeoner (31) will mit Familie einkaufen - und wird verprügelt

Laut Anklage soll er zusammen mit zwei weiteren Personen im Januar 2022 auf einen heute 31-jährigen Mann losgegangen sein. Der ebenfalls in Kirchseeon wohnende Geschädigte sei damals mit seiner Familie auf dem Weg zum Einkaufen gewesen, als ihn die Gruppe auf einem Supermarktparkplatz in Eglharting zunächst verbal und dann körperlich attackiert haben soll.

„Ich habe einen Faustschlag ins Gesicht bekommen, dann war alles schwarz“, berichtete der Einzelhandelskaufmann vor Gericht. Als er kurz darauf wieder zu sich kam, wollten die Täter gerade mit einem Auto flüchten, so der Kirchseeoner. „Ich bin ihnen dann hinterher, um das Kennzeichen zu sehen.“

31-jähriger Geschädigter kann Angeklagten nicht als Täter identifizieren

An einer Ampel auf der nahe gelegenen B 304 seien die Männer daraufhin aus dem Wagen gesprungen und erneut auf den 31-Jährigen losgegangen. Dessen Arztbericht belegte zweifelsfrei: eine Schädelprellung, ein gebrochener Kiefer samt ausgebrochenem Zahn sowie Schürfwunden an Armen und Beinen.

Dennoch blieb die Täterfrage vor Gericht offen. Denn an Einzelheiten, wie die Kleidung der drei Männer oder die Farbe des Autos konnte sich der Kirchseeoner nicht mehr erinnern. Auch den Angeklagten konnte er nicht als einer der Schläger identifizieren.

„Wir wissen nicht, wer es war“: Richter muss Verfahren gegen Angeklagten einstellen

Gleiches galt für die anschließend geladenen Zeugen – zwei Autofahrer und die Ehefrau des 31-Jährigen. Ein Foto der Schlägerei, auf dem der Angeklagte zu sehen sein soll, sollte daher für Aufklärung sorgen. „Das sind doch aber zwei verschiedene Personen“, betonte die Verteidigerin mit Blick auf ihren Mandanten kopfschüttelnd. Zudem sei der 22-Jährige nur der Halter des Fahrzeugs, mit dem die Täter unterwegs waren. Mit der Schlägerei habe er nichts zu tun.

Angesichts der spärlichen Beweislast einigten sich Richter Frank Gellhaus, Staatsanwalt und Verteidigerin, letztlich darauf, das Verfahren gegen den Angeklagten einzustellen. „Nur weil es kein Urteil gibt, heißt das nicht, dass wir ihnen nicht glauben. Wir wissen nur nicht, wer es war“, entschuldigte sich Richter Frank Gellhaus bei dem Opfer.  ali/pr

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