Amtsgericht verurteilt 61-jährige Geretsriederin wegen Volksverhetzung

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Die Angeklagte räumte den Sachverhalt ein, erschien aber nicht zur Verhandlung und schickte nur ihren Rechtsanwalt in den Gerichtssaal. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Geretsried – Den Messaging-Dienst Telegram nutzte eine Geretsrieder Unternehmerin im Frühjahr 2023, um Bilder und Videos mit verfassungsfeindlichen Inhalten zu verbreiten. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe.

Die Aufnahmen zeigten Hakenkreuze und den NS-Diktator Adolf Hitler, verharmlosten die Existenz von Konzentrationslagern im „Dritten Reich“ und rechtfertigten den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Der Tatbestand der Volksverhetzung war damit für die Staatsanwaltschaft erfüllt.

Verschuldete Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung

Die Angeklagte räumte den Sachverhalt ein, erschien aber nicht zur Verhandlung und schickte nur ihren Rechtsanwalt in den Gerichtssaal. Grund: Die im Strafbefehl festgesetzten 140 Tagessätze zu je 80 Euro – insgesamt 11.200 Euro – erschienen ihr zu hoch. Den Einspruch gegen die Rechtsfolgen begründete der Rechtsanwalt der 61-Jährigen mit einer Schuldenlast in Höhe von 400.000 Euro.

Die Beiträge waren geeignet, das politische Klima aufzuheizen und den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Antrag dennoch die Beibehaltung des festgesetzten Strafmaßes und die Einziehung des sichergestellten Handys der Angeklagten „Die Beiträge waren geeignet, das politische Klima aufzuheizen und den öffentlichen Frieden zu stören“, erklärte sie. Erwiesenermaßen haben Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker Telegram-Gruppen gegründet, deren Nachrichten viele Nutzer erreichen.

Richter lässt Milde walten: „Sie war geständig und nicht vorbestraft“

Richter Helmut Berger folgte dennoch der Bitte des Rechtsanwalts, die Strafe auf 90 Tagessätze zu je 40 Euro – insgesamt 3.600 Euro – zu reduzieren und von einer Einziehung des Handys abzusehen. „Sie war geständig und nicht vorbestraft“, begründete er seine Entscheidung.

Die wegen Billigung von Straftaten, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung in drei Fällen verurteilte Geretsriederin gilt damit rechtlich als nicht vorbestraft, da die Zahl von 90 Tagessätzen nicht überschritten wurde. Zudem hat sich die hoch verschuldete Unternehmerin im Vergleich zum Strafbefehl immerhin 7.600 Euro gespart.

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