200 Euro mehr auf dem Konto: Bürgergeld-Bezieher mit Schwerbehinderung haben Anspruch

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Wer Bürgergeld erhält kann bei bestimmten Lebensumständen einen Mehraufwand geltend machen. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit Schwerbehinderung.

Kassel – Das Bürgergeld gibt es in Deutschland seit 2023. Es stellt die Grundsicherung für Arbeitssuchende dar und löste damit das Arbeitslosengeld 2, auch Hartz 4 genannt, ab. Der Staat zahlt dieses Geld an Menschen, die kein oder nur ein geringes Einkommen und wenig Vermögen haben. Das Bürgergeld soll Menschen helfen, die wichtigsten Dinge des alltäglichen Lebens zu bezahlen.

Dazu gehören Lebensmittel, Kleidung, Wohnung und Heizung. Außerdem soll es ihnen ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Über die Höhe dieses Existenz-Minimums entscheidet in Deutschland legt die Regierung. Dieser festgelegte Betrag, den ein Mensch mindestens zum Leben braucht, wird auch Regelbedarf genannt. Darüber hinaus können Betroffene Mehrbedarf geltend machen, etwa aufgrund einer Behinderung.

Mann sitzt im Rollstuhl. (Symbolbild)
Bürgergeld-Empfänger mit Schwerbehinderung können einen Mehrbedarf von knapp 200 Euro bekommen. © IMAGO/Zoonar/Iuliia Zavalishina

Bürgergeld: Was sind die Regelsätze 2025?

Der Regelbedarf variiert je nach Lebenssituation des Empfängers im Detail. Unterschieden wird dabei zwischen alleinstehenden und in Partnerschaft lebenden Personen. Auch wird je nach Anzahl und Alter der im Haushalt lebenden Kinder ein Betrag für diese festgelegt.

Die aktuellen Regelsätze des Bürgergeldes im Jahr 2025 betragen:

  • 563 Euro alleinstehende Personen
  • 506 Euro eheliche oder nichteheliche Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
  • 451 Euro Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind, im Alter von 18 bis 24 Jahren
  • 471 Euro Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
  • 390 Euro Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
  • 357 Euro Kinder bis einschließlich 5 Jahren

(Quelle: Bundesamt für Arbeit und Soziales)

Mehrbedarf beim Bürgergeld: 35 Prozent mehr möglich – also knapp 200 Euro

Zusätzlich zum Regelbedarf kann für Unterkunft und Heizung Unterstützung beantragt werden. Darüber hinaus können laut dem Informationsportal familienratgeber.de der Organisation Aktion Mensch außerdem sogenannte Mehrbedarfe entstehen, zum Beispiel wenn die Bürgergeld-Empfänger alleinerziehend oder schwanger sind, aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung brauchen oder eine Behinderung haben.

Dieses zusätzliche Geld, der Mehrbedarf, liegt demnach zwischen 12 und 60 Prozent des jeweiligen Regelsatzes. Menschen mit Schwerbehinderung können in besonderen Fällen einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres Regelsatzes bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie entweder Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe zur Förderung der Schul- oder Hochschulbildung erhalten.

Papierantrag auf Bürgergeld mit Kugelschreiber und Brille. (Symbolbild)
Bürgergeld-Empfänger mit Schwerbehinderung können einen Mehrbedarf von knapp 200 Euro bekommen. © IMAGO/Eibner-Pressefoto

Aufstockung des Bürgergelds: Wie bekommt man den 200-Euro-Mehrbedarf?

Der Bescheid über den Erhalt dieser Leistungen muss dem Antrag auf Bürgergeld beigefügt werden. Bei einer alleinstehenden erwachsenen Person mit Schwerbehinderung beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelsatzes von 563 Euro, also 197,05 Euro. Die monatliche Gesamtleistung kann also um knapp 200 Euro aufgestockt werden und beträgt dann 760,05 Euro.

Anders ist es jedoch bei Menschen mit Behinderung, die sich in einer Ausbildung befinden. Diese erhalten in der Regel keinen Mehrbedarf, da hier andere Unterstützungssysteme wie BAföG vorrangig sind, berichtet familienratgeber.de. Zu beachten sei zudem, dass der Mehrbedarf nur zusätzlich zur Regelleistung gewährt wird. Wer also kein Bürgergeld bezieht, der kann auch keinen Mehrbedarf geltend machen.

Bürgergeld: Mehrbedarf bei Behinderung und voller Erwerbsminderung

Für Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung voll erwerbsgemindert sind – also weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können – und einer Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft angehören, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent gewährt, sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ aufgeführt ist.

Gut zu wissen: Auch nach Beendigung der Maßnahme kann der Mehrbedarf weiter gewährt werden, wenn sich die Person in einer Übergangszeit, wie etwa der Einarbeitungszeit, befindet. (nana)

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