Palmer irritiert: 7500 Euro Bürgergeld für Familie – wie kann das sein?

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Eine Familie soll 6000 Euro Bürgergeld haben, sagte Boris Palmer bei Markus Lanz. Nach Kritik legte er nach. Sogar 7500 Euro soll es gegeben haben. Was steckt dahinter?

Tübingen – Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer sucht gerne die polarisierenden Auftritte. So auch am Dienstagabend, 22. April, in der Sendung von Markus Lanz. Der ehemalige Grüne nutzte die Debatte um die prekäre Finanzlage deutscher Städte und Gemeinden, um wachsende Sozialausgaben zu kritisieren. Die Rente mit 63 könne man sich nicht mehr leisten, erklärte Palmer etwa. Für einen Aufschrei sorgte jedoch seine Aussage zum Bürgergeld: Eine Familie soll 6000 Euro bekommen haben.

Boris Palmer irritiert bei Lanz mit Bürgergeld von 6000 Euro

„Man möchte nicht, dass Bürgergeld-Empfänger sofort Knall auf Fall die Wohnung wechseln müssen“, sagte Palmer mit Blick auf die bisherige Bürgergeld-Politik. „Da habe ich erst mal Verständnis für.“ Doch dann legte er nach: „Ich habe einen Bescheid gesehen, dass eine Bürgergeldfamilie 6000 Euro Bürgergeld im Monat bekommt.“

„Die haben sieben Köpfe in der Familien und eine sauteure Wohnung, wo einer noch abzockt, der sie halt da drin hat“, erklärte Palmer auf Rückfrage von Markus Lanz, wofür die Familie so viel Geld erhält. „Vielleicht kann man die guten Absichten mal wieder darauf reduzieren, dass der Staat gegen Notlagen hilft und nicht jedes Risiko auf der Welt absichert“, sagte der Tübinger Politiker weiter. „Wenn ich so eine teure Wohnung habe, muss ich halt umziehen.“

Palmer macht Schonfrist für Wohnung an hohem Bürgergeld-Bedarf verantwortlich

Palmer macht also die durch die Bürgergeld-Reform eingeführte Karenzzeit bei der Übernahme der Miete verantwortlich. Auf Facebook legte er am Mittwoch, 23. April, nach: „Die Regelung, die für ein Jahr die Kosten der Unterkunft nicht nach oben deckelt, hat dazu geführt, dass in manchen Fällen monatliche Zahlungen entstanden sind, die jedes vernünftige Maß sprengen.“ Dazu erklärte Palmer: „Es geht also nicht darum, nach unten zu treten oder Bürgergeldempfänger zu diffamieren. Es geht einfach darum, eine Regel, die Ergebnisse produziert, die nicht nachvollziehbar sind, anzupassen.“

Boris Palmer berichtet von einer Familie mit einem Bürgergeld-Bedarf über 6000 Euro und macht dafür die Schonfrist bei der Zahlung der Miete verantwortlich. (Montage) © Bernd Weißbrod/Sven Hoppe/DPA

Palmer ergänzte einen Screenshot eines „Änderungsbescheids über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“, das an vielen Stellen geschwärzt war. Nicht einmal der Name des Jobcenters ist dadurch zu sehen. Damit ist unklar, ob der Fall in Tübingen oder an einem anderen Ort vorkam. Das Dokument zeigte, dass Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch vom November 2022 – also noch vor der Bürgergeld-Einführung – bis Oktober 2023 bewilligt wurden. Im November hatte die Familie einen Anspruch von 5636,68 Euro, im Dezember 2022 von 6637,68 Euro. Im Januar dann sogar von 7471 Euro, anschließend wieder 6316 Euro.

Karenzzeit für Miete durch die Bürgergeld-Reform kann nicht Ursache für hohen Bedarf sein

Die von Palmer kritisierte Karenzzeit bei der Angemessenheit der Wohnung im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs kann also nicht der Grund für die hohe Zahlung sein. An diesem Punkt verbreitet der ehemalige Grüne Falschinformationen. Denn die kam erst im Januar 2023. Stattdessen gelten bei der Miete Obergrenzen, die von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden und das Mietniveau berücksichtigen.

Stadt Alleinlebende Zwei Personen Drei Personen Vier Personen
Berlin 449 Euro 543,30 Euro 668,80 Euro 752,40 Euro
Hamburg 573 Euro 693,60 Euro 813 Euro 980,10 Euro
München 890 Euro 1092 Euro 1286 Euro 1569 Euro
Köln 677 Euro 820 Euro 976 Euro 1139 Euro
Frankfurt 786 Euro 903 Euro 1078 Euro 1219 Euro
Düsseldorf 546 Euro 632 Euro 776 Euro 1003 Euro
Stuttgart 556 Euro 670 Euro 780 Euro 923 Euro
Bremen 528 Euro 550 Euro 672 Euro 758 Euro

Im von Palmer regierten Tübingen liegt diese Grenze für sieben Personen bei einer Bruttokaltmiete von 1519 Euro. In Frankfurt sind es 1641 Euro. In München gilt eine Miete von 2498 Euro für sieben Personen als angemessen. Heizungs- und Warmwasserkosten kommen dann noch hinzu. Da in Palmers Screenshot auch kein Ortsname zu sehen ist, könnte die besagte Familie durchaus in München leben.

Weitere Faktoren können Bürgergeld-Bedarf nach oben treiben

Neben der Miete und den Heizkosten gehören die Regelsätze, das eigentliche Bürgergeld bzw. 2022 noch umgangssprachlich Hartz IV, zum Gesamtbedarf. Hier hatte die Familie grob geschätzt – da das Alter der Kinder unbekannt ist – einen Hartz IV-Regelbedarf von zunächst 2428 Euro. Rechnet man die Mietobergrenze hinzu, ergibt sich ein Bedarf von 4917 Euro 2022 und – nach Bürgergeld-Einführung und Erhöhung der Regelsätze – 2023 von 5210 Euro.

Neben Regelsatz und Kosten der Unterkunft werden für erwachsene Grundsicherung-Beziehende Sozialversicherungsleistungen, also für Krankenkasse und Pflegeversicherung in Höhe von 119 Euro und bis zu 44 Euro gezahlt. Bei Privatversicherten wären es bis zu etwa 471 Euro. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können zudem Mehrbedarfe geltend machen – im Bundesschnitt sind das 30 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, wobei die meisten nichts davon bekommen. Insofern kann der Gesamtbedarf weiter steigen – auch bis zu über 6000 Euro bei Familien mit so vielen Mitgliedern.

6000 Euro Bürgergeld ist möglich, aber extrem selten: Durchschnitt liegt bei 1330 Euro

Ein so hoher Gesamtbedarf ist jedoch auch im Bürgergeld – bei dem im Gegensatz zu Palmers Beispiel die Schonfrist bei der Angemessenheit der Wohnung im ersten Jahr greift – die absolute Ausnahme. Nach den aktuellsten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2024 liegen die Gesamtansprüche der Bedarfsgemeinschaften im Schnitt bei 1330 Euro im Monat. Die Kosten der Unterkunft machen dabei durchschnittlich 508 Euro aus.

Zahlungsanspruch Durchschnitt je Bedarfsgemeinschaft
Gesamtbedarf 1330 Euro
Regelbedarf Erwerbsfähige 541 Euro
Regelbedarf Nicht-Erwerbsfähige 44 Euro
Mehrbedarfe 30 Euro
Kosten der Unterkunft 508 Euro
Sozialversicherungsleistungen 200 Euro
Weitere Zahlungsansprüche 8 Euro

Und auch bei größeren Bedarfsgemeinschaften von Bürgergeld-Beziehenden von fünf oder mehr Personen zahlen die Jobcenter im Bundesdurchschnitt 1008 Euro für die Kosten der Unterkunft. Im Gegenteil zu dem Eindruck, der durch Palmers Beispiel entsteht, zahlen 339.000 Bürgergeld-Haushalte einen Teil der Miete aus ihrem Regelsatz, wie die Deutsche Presse-Agentur erst am 18. April mit Verweis auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag berichtete.

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