Abfuhr für Garagenhof: Stadt erlässt Veränderungssperre für Wohngebiet in Weilheim
Ein Teil des Bärenmühlwegs in Weilheim wird überplant: Mit einem Bebauungsplan will die Stadt „maßvolle Nachverdichtung“ ermöglichen – und sich angesichts eines ungeliebten Vorhabens in diesem Bereich die Planungshoheit sichern.
Weilheim – Ein Bebauungsplan für das Wohnquartier am Bärenmühlweg? Diese Idee ist nicht neu. Vor 26 Jahren hatte Weilheims Stadtrat schon mal beschlossen, einen solchen aufzustellen. Damit sollte insbesondere „eine den Bestandsgebäuden entsprechende Bebauung auf den noch freien Grundstücken ausgewiesen werden“, erinnert das Stadtbauamt. Doch nach Durchführung einer Anliegerbeteiligung wurde das Verfahren eingestellt – weil die Mehrheit der Grundstückseigentümer damals „keine Bauabsichten signalisierte“.
Klares Nein zu einem „überdimensionierten Garagenhof“ am Bärenmühlweg
Zwischenzeitlich habe sich jedoch „die Sach- und Rechtslage deutlich geändert“, heißt es aus dem Rathaus: Es sei ein neues Bebauungsplan-Verfahren angebracht, um die künftige Bebauung der Grundstücke zu prüfen und eine „angepasste Verdichtung“ festzulegen. Außerdem kam im April ein Antrag auf Vorbescheid „für einen überdimensionierten Garagenhof auf einem der noch unbebauten Grundstücke“, erklärt das Stadtbauamt: nämlich auf jenem Areal, auf dem im Februar eine große, stadtbildprägende Esche gefällt worden war – was zu Empörung im Bauausschuss der Stadt geführt hatte. Der Ausschuss hat den Bau des Garagenhofs bereits einstimmig abgelehnt, da sich weder die geplante Versiegelung noch die Nutzung in die Umgebung einfüge(wir berichteten).
Die Veränderungssperre ist bereits rechtskräftig
Zur Sicherung der Planungshoheit stellt die Stadt nun als nächsten Schritt einen Bebauungsplan auf und hat zugleich eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich erlassen. Ersteres hat der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung einstimmig beschlossen, gegen die Veränderungssperre votierte nur Saika Gebauer (FDP). Die Veränderungssperre wurde bereits am 24. Juni, kurz nach der Stadtratssitzung, im digitalen Amtsblatt der Stadt Weilheim veröffentlicht und ist damit schon rechtskräftig.
Eigentümer betont: Stadt Weilheim wusste im Vorfeld von Baumfällung
Derweil meldete sich bei unserer Zeitung der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die große Esche gefällt wurde, zu Wort. Er betont, dass diese Baumfällung legal gewesen sei und die Stadtverwaltung bereits im Vorfeld Kenntnis davon hatte. Denn man habe fristgerecht eine Straßensperrung für die Baumfällung beantragt, die auch genehmigt worden sei (siehe eigener Bericht).
Zu den weiteren Plänen für sein Grundstück sagte der Bauwerber auf Tagblatt-Anfrage, er sei sich bewusst, dass die beantragten Garagen mit der Veränderungssperre nun „vom Tisch“ seien. Man wolle die Angelegenheit „nicht eskalieren“, werde mit der Stadtverwaltung „in Kontakt bleiben“ und sich für das Areal „gemeinschaftlich ein gesundes Konzept überlegen“.
Etwas Mischgebiet, aber vor allem Wohngebiet
Der Umgriff des Bebauungsplans „Bärenmühlweg“, den die Stadt nun aufstellen will, reicht von der Römerstraße bis zu den Hausnummern Bärenmühlweg 23 und 28 (kurz vor der Stichstraße zur Deutenhausener Straße). Zwei Flurstücke am südwestlichen Rand des Gebiets sollen wegen der unmittelbaren Nähe zum gewerblich genutzten Eckgrundstück, auf dem sich der „Norma“-Markt befindet, als Mischgebiet ausgewiesen werden, alle übrigen Grundstücke als Allgemeines Wohngebiet. Bis dato ist das Quartier von ein- und zweistöckigen Wohnhäusern samt Garagen und Stellplätzen geprägt.
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Erklärtes Ziel der Bauleitplanung ist „eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des Ortsbereiches beiderseits des Bärenmühlwegs“. Eine Umweltprüfung soll im Zuge des nun begonnenen Verfahrens nicht erfolgen.