Sohn malträtiert Mutter und beleidigt Freundin – Bewährungsstrafe

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Für seine Taten musste sich ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. © Archiv

Ein Wolfratshauser malträtierte seine Mutter und beleidigte seine Freundin. Dafür musste sich der 46-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten.

Wolfratshausen – Zwei Tage zum Vergessen: Nach Begegnungen mit seiner Mutter sowie seiner damaligen Lebensgefährtin Anfang Juli hatte ein Wolfratshauser ein ganzes Bündel an Straftaten am Hals. Vor dem Amtsgericht musste sich der 46-Jährige wegen Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung verantworten. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Eigene Mutter derb beleidigt

Den Grund für die Delikte, war dem Angeklagten bewusst. „Ich habe mich weggelötet“, umschrieb er den Zustand, in den er sich versetzt hatte. „Und wenn ich betrunken bin, kann ich verbal brutal ausfallend werden.“ Deshalb mochte er nicht bestreiten, dass er seine Mutter derb beleidigt hatte. Dass er jedoch, wie es in der Anklageschrift festgehalten ist, gegen die 66-Jährige handgreiflich geworden sei, sie an den Haaren gezogen, zu Boden geworfen, gegen die Wand geschubst und ihr gedroht habe, sie umzubringen, bestritt er weitgehend.

Beschuldigter randalierte in der Wohnung

„Das war furchtbar, so hat der sich noch nie benommen“, sagte die Mutter, nachdem sie noch einmal hatte Revue passieren lassen, wie der Beschuldigte in der Wohnung randaliert hatte. Heute sei das Verhältnis zwischen ihnen beiden wieder gut. „Ich habe ihm gesagt: Wenn Du betrunken bist, brauchst Du nicht mehr kommen.“

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An einer Bestrafung ihres Sohnes hatte die Frau kein Interesse. Auch die Ex-Freundin wollte den Angeklagten nicht unbedingt verurteilt sehen. „Er soll lieber den Schaden bezahlen“, meinte die 55-Jährige, die von dem Elektroinstallateur ebenfalls wüst beleidigt worden war, als sie ihm eröffnet hatte, dass sie sich von ihm trennen werde. Aus Wut, wie er selbst sagte, habe er deshalb auch das Fahrrad der Frau aus dem Geräteschuppen geholt und „rausgepfeffert“.

Einiges auf dem Kerbholz

Die Staatsanwältin beantragte, den Angeklagten, der einige strafrechtlich gleichgelagerte, allerdings viele Jahre zurückliegende Vorstrafen mitbrachte, zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung zu verurteilen. „Ein Jahr finde ich hart“, sagte der Wolfratshauser. „Ich bereue den Schmarrn ohne Ende.“ Das Fahrrad werde er schon zahlen, versprach er – und ergänzte: „Aber das Geld für die Ersatzteile würde ich dann schon verrechnen.“ Richter Helmut Berger blieb mit der Strafe von zehn Monaten gering unter dem Antrag der Staatsanwältin, übernahm aber deren Bewährungsauflagen: drei Jahre Bewährungszeit, 120 Stunden Soziale Dienste und drei Gespräche mit der Caritas-Suchtbehandlung zur Erstellung eines Behandlungsplans.

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