Mehr Rente für zehn Millionen Menschen: Doch der Merz-Plan hat einen Haken

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Der Koalitionsvertrag steht: SPD und Union haben sich unter anderem auf Änderungen bei der Rente geeinigt. Die neue Mütterrente wird angepasst. Eine Gruppe wird sich nicht freuen.

Berlin – GroKo auf der Zielgeraden: Wie es aussieht, macht Unionschef und Kanzler in spe, Friedrich Merz, sein Versprechen wahr. Bis Ostern soll eine neue Regierung stehen. Jüngst haben die SPD und Union den Koalitionsvertrag vorgestellt. Unter anderem sind zahlreiche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger geplant. Auch für die Rente wollen die Parteien Vorhaben auf den Weg bringen.

Anpassung bei der Mütterrente: Worauf sich Union und SPD geeinigt haben – und warum der Schein trügt

Das Rentenniveau in Deutschland will die schwarz-rote Koalition bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent absichern. Die nötigen Mehrausgaben sollen aus Steuermitteln kommen, heißt es im Koalitionsvertrag. Zugleich sollen finanzielle Anreize für das Arbeiten im Alter geschaffen werden. Arbeiten im Alter solle mit einer Aktivrente attraktiv werden. Demnach haben arbeitende Rentnerinnen und Rentner die Chance zu 2000 Euro im Monat steuerfrei dazuzuverdienen.

CDU, CSU und SPD planen Änderung bei Mütterrente.
Der neue Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sehen eine Änderung bei der Mütterrente vor. © Patrick Pleul/dpa

Auch bei der Mütterrente gibt es Änderungen: Sie soll ausgebaut werden. „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Bedeutet: Statt wie bisher 2,5 Rentenpunkten pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, soll es für alle drei Entgeltpunkte geben. Also gibt es für alle Berechtigten drei Rentenpunkte, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Auch diese Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. Angetrieben hatte die CSU den Vorschlag bereits vor der Bundestagswahl 2025.

Die Rentenpunkte sind jedoch maßgeblich für die Ermittlung der Rentenhöhe. Ein Punkt entspricht derzeit 39,32 Euro Rente im Monat. Mit der Erhöhung zum 1. Juli 2025 steigt der Wert eines Entgeltpunktes auf 40,79 Euro.

Änderungen bei der Mütterrente

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014. Zum 1. Januar 2019 wurde die „Mütterrente II“ eingeführt, dank der Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Nun sollen auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei statt bisher maximal zweieinhalb Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden.

Änderungen bei der Mütterrente bedeuten nichts Gutes für eine bestimmte Gruppe

Auf den ersten Blick könnte das wie eine gute Nachricht klingen, da die Anpassung eine höhere Mütterrente bedeutet. Was vielen jedoch nicht klar ist: Die Mütterrente wird auch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Dies folgt analog der Anrechnung von Rentenerträgen aus Erwerbstätigkeit und gleicht somit jeden Unterschied zu Zeiten der Erwerbstätigkeit aus.

Erhöht sich das Renteneinkommen durch die Mütterrente minimal, wird dieser zusätzliche Betrag von der Grundsicherung abgezogen. Das verfügbare Einkommen bleibt gleich, die minimale Erhöhung verpufft. Ein Euro mehr Mütterrente bedeutet einen Euro weniger Grundsicherung. Es ist zweifelhaft, ob für die knapp 300.000 Rentner/innen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, die Neuregelungen zur Mütterrente deshalb so viel bringen, da sie kein Einkommensplus haben werden.

Mütterrente gilt als umstritten – woher kommen die finanziellen Mittel?

Die Mütterrente gilt als umstritten, vor allem hinsichtlich ihrer Finanzierung. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung hatte Mitte März 2025 die Vereinbarung von Union und SPD, die sogenannte Mütterrente auszuweiten. Es handele sich um eine „sehr teure Umverteilung“, warnte Gundula Roßbach im Berliner Tagesspiegel. Die Ausweitung koste fünf Milliarden Euro pro Jahr, aber zur Finanzierung stehe nichts im Sondierungspapier, so Roßbach noch im März. Laut SPD und Union soll die Finanzierung der Mütterrente künftig aus Steuermitteln erfolgen, „weil sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist“, wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht. (bohy)

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