Klare Absage an Duplex-Garagen in Weilheim

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Nur in Tiefgaragen und Parkdecks sind Duplex-Parker in Weilheim künftig teilweise zulässig. Oberirdisch schließt sie die Stadt per Stellplatzsatzung aus. © Marcus Schlaf

Immer öfter wollen Bauwerber mit Duplex-Garagen die nötigen Autostellplätze nachweisen. Doch die Stadt Weilheim sieht diese kritisch – weil sie in der Praxis „nicht funktionieren“, wie es heißt. Deshalb wurde jetzt die Stellplatzsatzung geändert.

Weilheim – Grund und Boden ist teuer, bei Neubauten wird es deshalb oft eng. Und für die erforderlichen Autostellplätze setzen Investoren und Bauherren aus diesem Grund immer öfter auf so genannte Duplex-Garagen – mit Einstellplätzen auf elektrisch betriebenen Hebebühnen. Damit haben zwei Pkw übereinander Platz. Doch im Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates werden solche Lösungen immer wieder kritisiert und nach Möglichkeit oftmals ausgeschlossen. „Duplex-Parker funktionieren in der Praxis nicht“, meint auch Stadtbauamt-Mitarbeiter Stefan Kirchmayer. Zum Teil seien die Autos heutzutage schlichtweg zu groß für diese Anlagen, erklärte er in der jüngsten Stadtratssitzung. Und sobald ein Auto drin stehe, würden sie von den Nutzern „meist nicht angenommen“ und stattdessen an der Straße geparkt.

Die Änderungen waren nicht unumstritten

Aufgrund der zunehmenden Anträge hatte das Stadtbauamt nun vorgeschlagen, in Weilheims Stellplatzsatzung verbindliche Festsetzungen in Sachen „Mehrfachparker“ zu treffen. Nach Recherchen bei anderen Gemeinden über deren Regelungen erarbeitete die Bauverwaltung einen Entwurf, der in der Juni-Sitzung letztlich angenommen wurde – allerdings nicht unumstritten war.

Oberirdisch sind „mehrstöckige Einzel- und Mehrfachgaragen“ (also etwa Duplex-Garagen) demnach ausgeschlossen in Weilheim. In Tiefgaragen und Parkdecks werden „mehrstöckige kraftbetriebene Einstellplätze nur für maximal 20 Prozent der dort nachgewiesenen Stellplätze zugelassen“.

Diese Lösung „könnte noch mehr Flächenversiegelung bedeuten“, warnte CSU-Vertreter Stefan Zirngibl. Er verwies auf ein positives Beispiel von Duplex-Garage an der Wessobrunner Straße in Weilheim, wo ein Stellplatz in den Untergrund versenkt werde. Auch das Vorgehen der Gemeinde Murnau hält Zirngibl für „zielführender“: Dort legte der Bauausschuss kürzlich Mindestgrößen und -tonnagen für Duplex-Anlagen fest, damit sie zum Stellplatznachweis anerkannt werden.

Satzung ist auch ein Mittel gegen zu massives Bauen

Ähnlich die Haltung von Saika Gebauer: In Weilheim würde mehr Wohnraum benötigt, führte die FDP-Stadträtin ins Feld, und das funktioniere ohne Duplex-Garagen teilweise nicht mehr. Mit Begrenzungen der Parkzeit auf der Straße könne man Anlieger dazu bewegen, diese auch tatsächlich zu benutzen. Strikt gegen Einschränkungen in puncto Duplex-Garagen wandte sich auch Florian Lechner (BfW) – und er fügte an: „Was spricht gegen das Parken auf der Straße, solange es niemanden behindert?“

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Dagegen erinnerte BfW-Fraktionssprecherin Brigitte Holeczek an den Hintergrund für die Änderung. Mehrfachparkplätze würden meist im Zusammenhang mit besonders massiven Bauwünschen vorgeschlagen. Die Anpassung der Stellplatzsatzung diene auch dazu, zu massive Bebauung zu verhindern. Die Praktikabilität von Duplex-Garagen hinterfragte Romana Asam (FW): Diese würden im Alltag oft nicht genutzt, weil das Ein- und Ausparken länger dauere. Und zu echten Problemen könne es etwa bei Stromausfall kommen.

So votierte die Ratsmehrheit schließlich für die genannte Anpassung der Stellplatzsatzung – so wie sie der Bauausschuss bei der Vorberatung bereits befürwortet hatte. Im Ausschuss hatte es zwei Gegenstimmen gegeben, im Stadtrat nun acht.

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