Höhere Rente: Auch ohne Arbeit können Rentner ihre Ansprüche erhöhen
Wer sich engagiert und etwas für andere Menschen tut, hat auch selbst etwas davon: Freiwilligendienste lohnen sich für die Altersvorsorge.
Berlin - Kinderbetreuung, Umweltbildung oder die Arbeit mit alten und kranken Menschen: Es gibt viele Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren. Viele Menschen empfinden ihre Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder beim Bundesfreiwilligendienst als große Bereicherung für ihr eigenes Leben. Sie lernen dazu, bekommen neue, soziale Kontakte und erhalten viel Anerkennung für ihre Arbeit. Doch Freiwilligendienste lohnen sich auch mit Blick auf das eigene Rentenkonto. Denn damit lassen sich ohne eigene Beiträge Anwartschaften für eine spätere Rente aufbauen, meldet das Online-Portal Ihre Vorsorge.
Rund 50.000 Schulabsolventen pro Jahr setzen auf das freiwillige soziale Jahr (FSJ)
Pro Jahr absolvieren rund 50.000 junge Menschen in Deutschland ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ). Rechnet man die Bewerbungen für den Bundesfreiwilligendienst mit ein, so entscheiden sich rund zehn Prozent eines Jahrganges für eine freiwillige Tätigkeit nach Abschluss der Schulausbildung. Das geht aus den Statistiken des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) hervor. Dabei legte die Zahl der Bewerbungen in 2023/2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwölf Prozent zu. In Sachen Natur und Umwelt engagieren sich nach Angaben des Bundesbildungsministeriums jedes Jahr mehr als 3000 junge Menschen im Rahmen eines freiwilligen, ökologischen Jahres (FÖJ)
Taschengeld, Kost und Rentenpunkte: Die Leistungen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ)
Rechtlich wird der Freiwilligen-Dienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Daher sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Zeit in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, heißt es beim Info-Portal bundesfreiwilligendienst.de. Die kompletten Beiträge dafür zahlt der Arbeitgeber.
Dabei ist die Höhe der Beiträge abhängig von dem Taschengeld, das im konkreten Fall vereinbart wurde. Generell lässt sich sagen, dass das Taschengeld derzeit die Grenze von 644 Euro pro Monat nicht übersteigen darf. Neben dem Taschengeld werden auch finanzielle Leistungen für einen Unterkunftszuschuss von bis zu 282 Euro, Verpflegung bis maximal 333 Euro oder Sachleistungen wie Arbeitskleidung bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Auf der Basis der gezahlten Zuschüsse und Leistungen wird schließlich der monatliche Pflichtbeitrag errechnet, den der Arbeitgeber insgesamt abführt. Er liegt derzeit bei 18,6 Prozent, wird aber regelmäßig neu berechnet.
Freiwilligendienst: Sozialbeiträge stützen spätere Rente
Die Deutsche Rentenversicherung macht eine Beispielrechnung auf: Ein Teilnehmer bekommt ein Taschengeld von 400 Euro sowie einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 189 Euro. Auf der Grundlage der Gesamtsumme in Höhe von 589 Euro wird nun der Pflichtbetrag berechnet. Er liegt bei 109,55 Euro (18,6 Prozent von 589 Euro). Das ist auf den ersten Blick nicht viel. Doch die Deutsche Rentenversicherung weist auch darauf hin, dass sich auch kleine Beträge im Laufe eines Berufslebens summieren und positiv zu Buche schlagen. Außerdem würden die Freiwilligendienste bei der Erfüllung der Wartezeiten angerechnet. Diese Wartezeiten werden auch Mindestversicherungszeiten genannt. Diese betragen fünf, 35 oder 45 Jahre. Für die Altersrente für langjährig Versicherte werden beispielsweise 35 Versicherungsjahre gebraucht.
Freiwilligen-Dienste locken auch ältere Menschen an: Was für die Rente zu beachten ist
Das freiwillige soziale Jahr, beziehungsweise das freiwillige ökologische Jahr, ist für Teilnehmer bis zum 27. Lebensjahr gedacht. Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es hingegen keine Altersbeschränkung. Er kommt also auch für ältere Teilnehmer in Betracht, und eine nicht unerhebliche Gruppe macht von dieser Möglichkeit Gebrauch: Im Durchschnitt sind pro Jahr rund 36.000 Bundesfreiwillige im Einsatz. Ein Viertel davon stellen dabei nach Angaben des Bundesbildungsministeriums „ältere“ Freiwillige mit über 27 Jahren.
Die Sozialversicherungspflicht gilt grundsätzlich auch für ältere Teilnehmer wie beispielsweise Senioren, die noch keine reguläre Altersrente bekommen oder für Altersteilrentenbezieher. Die in dieser Zeit vom Arbeitgeber abgeführten Rentenversicherungsbeiträge werden bei Erreichen des regulären Rentenalters automatisch in der Altersrente berücksichtigt. „Diese Rentner erhalten automatisch eine Neuberechnung seiner Rente“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung auf Anfrage. Für alle Teilnehmer ohne die volle, reguläre Altersrente bleibt die Versicherungspflicht somit bestehen.
Teilnehmer eines Bundesfreiwilligendienstes, die eine volle Altersrente ab Erreichen des regulären Rentenalters beziehen, sind hingegen versicherungsfrei. Trotzdem muss der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Rentenversicherung weiterhin zahlen. Dieser fließt aber nicht dem Konto des einzelnen Rentners zu, sondern der Versichertengemeinschaft.