Mehr als eine Million Rentner könnten mit diesem Trick lebenslang eine höhere Rente haben

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Millionen Menschen arbeiten neben der Rente. Ein Großteil arbeitet dabei im Minijob – und lässt die Möglichkeit aus, sich eine höhere Rente zu erarbeiten.

Frankfurt – Zahlreiche Menschen arbeiten im Ruhestand weiter. Zum einen, weil ihnen ihre Rente alleine nicht ausreicht, oder weil sie gerne weiterhin aktiv bleiben wollen. Von knapp 1,4 Millionen Berufstätigen im regulären Rentenalter gehen knapp 1,1 Millionen einem Minijob nach. Für sie bedeutet das ein monatliches Plus von 538 Euro zusätzlich. Dabei lassen sich viele jedoch die Möglichkeit entgehen, sich selbst eine Rentenerhöhung zu erarbeiten – und langfristig mehr Geld.

Minijob neben der Rente: Millionen Beschäftigte lassen Chance auf mehr Geld liegen

Dazu können die Beschäftigten auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Denn normalerweise gilt bei Minijobs für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, dass diese keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anfallen, also auch keine Beiträge in die gesetzliche Rente. Sie können jedoch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Lediglich vier Prozent der Menschen, die neben der Rente einem Minijob nachgehen, nutzen diese Option.

Arbeiten als Rentner – aufgrund geringer Rente.
Viele Rentner arbeiten noch nach der Pensionierung, um sich ihren finanziellen Lebensstandard trotz knapper Rente aufzubessern. © Imago

Das hat auch einen Grund: Zunächst einmal haben die Beschäftigten ein geringes Gehalt. Von 538 Euro im Monat zahlen sie nun 3,6 Prozent als Beiträge in die Rente. Das entspricht 19,37 Euro, die sie monatlich weniger bekommen. Der Arbeitgeberanteil liegt bei Minijobs bei 15 Prozent.

Freiwillige Rentenbeiträge im Minijob erhöhen Rentenansprüche um mehr als fünf Euro pro Monat

Durch die Beiträge erhöhen sich jedoch auch die eigenen Rentenansprüche. Damit erhöht sich die monatliche Rente um 5,60 Euro – für ein Jahr in einem Minijob. Wenn die Rentnerinnen und Rentner die Beschäftigung länger ausüben, erhöht sich die Rente entsprechend.

Wer bereits über dem eigenen regulären Rentenbeginn liegt, erhält zusätzlich eine Steigerung um 0,5 Prozentpunkte pro Monat der verspäteten Inanspruchnahme. Das Informationsportal Ihre-Vorsorge.de hat den Vorteil an einem Beispiel einer Person im Alter von 67 Jahren und sechs Monaten errechnet, die damit schon eineinhalb Jahre über dem regulären Rentenalter ist. Damit erhöhen sich die Ansprüche um 0,5 Prozentpunkte für jeden der 18 Monate. Damit bringt der Minijob im Ruhestand sogar 6,10 Euro mehr Rente pro Monat.

Freiwillige Beiträge im Minijob bringen Rentnern auf Dauer mehr Geld

Auf Dauer lohnt sich die Zahlung der Rentenbeiträge im Minijob von monatlich 19,37 Euro. Laut der Deutschen Rentenversicherung bekommen die Rentnerinnen und Rentner die gezahlten Beiträge in weniger als vier Jahren zurück. Wer Steuern auf die Rente zahlt, kann die Beiträge voll absetzen. Damit lohnt es sich bereits früher. Damit bleibt es allerdings auch Abwägungssache, wie lange die jeweiligen Personen trotz Ruhestand weiterarbeiten wollen – und auch können.

Wer zum Schluss kommt, dass es sinnvoll ist, kann durch eine einfache schriftliche Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Laut Ihre-Vorsorge.de reicht dabei ein formloses Schreiben mit Angaben von Namen, Adresse, Rentenversicherungsnummer, Verzichtserklärung und Unterschrift. Teilweise bieten Krankenkassen Formulare für den Verzicht an.

Durch freiwillige Beiträge im Minijob werden Mindestversicherungszeiten für Rente angerechnet

Nicht nur Rentnerinnen und Rentner, die einem Minijob nachgehen, haben die Möglichkeit Beiträge in die Rente zu zahlen. Sie gilt für alle, die einer solchen Beschäftigung nachgehen. Neben den Beiträgen wird die Zeit laut der Deutschen Rentenversicherung etwa als Mindestversicherungszeit für die Rente angerechnet. Das gilt für die normale Altersrente, jedoch auch eine mögliche Erwerbsminderungsrente für den Fall, dass etwa wegen Krankheit keine Arbeit mehr möglich ist, und eine Hinterbliebenenrente.

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