Vollzeit arbeiten in Rente – Betroffene sprechen von mehr Einkommen als je zuvor
Wer die Früchte seiner Rente noch nicht genießen kann oder will, hat die Option, Geld hinzuverdienen. Die Gesetzeslage ermöglicht hohe steuerfreie Zuverdienste.
Berlin – Seit Januar 2023 können Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente erhalten, unbegrenzt dazuverdienen - die Hinzuverdienstgrenzen wurden vollständig gestrichen. Diese Neuregelung eröffnet älteren Menschen völlig neue finanzielle Möglichkeiten, wenn sie sich noch arbeitsfähig fühlen und einer Beschäftigung nachgehen wollen.
Das gilt für Rentner beim Zuverdienst
Die Änderung der Gesetzeslage bringt erhebliche Vorteile mit sich. Laut Deutscher Rentenversicherung dürfen diese Rentenempfänger nun ohne jede Begrenzung zusätzlich arbeiten, ohne Abzüge bei ihrer Rente befürchten zu müssen. Auch für Teilrentner wurden kürzlich die Bestimmungen angepasst.
Diese Regelung gilt für:
- Regelaltersrentner (nach Erreichen der Regelaltersgrenze)
- Frührentner ab 63 Jahren (nach 35 Versicherungsjahren)
- Langjährig Versicherte ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren)
- Schwerbehinderte Menschen mit vorgezogener Altersrente
Das Portal Lohnsteuer-kompakt.de macht jedoch deutlich, dass für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente andere Bedingungen gelten. Bei ihnen bestehen weiterhin Obergrenzen für den Zuverdienst, die vom Ausmaß der Erwerbsminderung abhängen.
- Teilweise Erwerbsminderung: 39.322 Euro im Jahr 2025 (im Vergleich zu 37.117 Euro in 2024)
- Volle Erwerbsminderung: 19.661 Euro im Jahr 2025 (im Vergleich zu 18.558 Euro in 2024)
Rentner schildern ihre Erfahrungen: Deutlich höhere Einkommen möglich
Das Magazin Stern hat mit Rentnern gesprochen, die von der neuen Regelung profitieren. „Mit dem Gehalt und der Rente zusammen komme ich auf insgesamt 3600 Euro netto im Monat – so viel habe ich noch nie in meinem Leben verdient“, berichtet ein Rentner namens Rainer. Ein weiterer Betroffener mit dem Namen Michael schildert, wie unkompliziert der Weg zur vorgezogenen Rente war. Mit 64 Jahren stellte er seinen Antrag für die vorzeitige Rente über das Internet - der Vorgang dauerte lediglich 30 Minuten.
„Die Voraussetzung dafür ist, dass man zwischen dem 18. bis zum 63. Lebensjahr mindestens 35 Jahre lang durchgehend gearbeitet hat“, so seine Erklärung gegenüber dem Magazin. Auch während des Rentenbezugs fließen weiter Beiträge in die Rentenkasse.

Komplett steuerfreie Einkommen neben der Rente: Neue Grenze ab 2026
Vor allem Rentner mit niedrigen Altersbezügen nach jahrzehntelanger Berufstätigkeit können durch Zuverdienst ihre finanzielle Lage verbessern. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2025 sind 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig. Die übrigen 16 Prozent sind dauerhaft von der Steuer befreit - dieser Anteil wird als Rentenfreibetrag bezeichnet. Weitere Details enthält die Steuertabelle der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzliche Beschäftigung ist auch als Minijob denkbar: Die Grenze liegt 2025 bei 556 Euro pro Monat.
Eine weitere Änderung tritt 2026 in Kraft: Dann bleiben Zusatzeinkommen bis 2000 Euro für Rentner komplett steuerfrei. Diese Regelung trägt den Namen Aktivrente. Sie gilt für Rentner, die das offizielle Rentenalter erreicht haben und sich für eine Fortsetzung ihrer Berufstätigkeit entscheiden. Die Bezüge kommen zur normalen Altersrente hinzu. Eine Übersicht der Deutschen Rentenversicherung informiert darüber, wann dennoch Rentenkürzungen drohen können.
Eine Falschmeldung über einen angeblich geforderten Nachweise besorgt Rentner in Deutschland gerade. (diase)