Weniger Geld: Diese Jobs haben eine negative Auswirkungen auf die Rente
In Deutschland gibt es immer mehr Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Doch nicht alle Arbeitsverhältnisse sind gleich. Minijobs und befristete Arbeitsverträge können die Rente schmälern.
Seit 2010 ist sowohl die Zahl der Vollzeit- als auch der Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Im Jahr 2022 waren knapp 17,7 Millionen Männer und 9,5 Millionen Frauen vollzeitbeschäftigt, 1,2 Millionen bzw. 600.000 mehr als 2010, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Allerdings gibt es in Deutschland auch viele Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen und unbefristeten Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Dazu gehören zum Beispiel Minijobber und Menschen mit befristeten Verträgen bei Zeitarbeitsfirmen.
Das alles sind sogenannte „atypische Beschäftigungsverhältnisse“, die in mindestens einem Punkt vom Normalarbeitsverhältnis abweichen, wie es in einer Mitteilung der Hans-Böckler-Stiftung heißt. Und genau diese atypischen Beschäftigungsverhältnisse wirken sich negativ auf die Rente aus.
Negative Auswirkungen auf die Rentenhöhe – Teilzeitarbeit lässt Rente schrumpfen
Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Vor allem in Westdeutschland, wo Betreuungsplätze fehlen, müssen Mütter zeitlich flexibel sein. Deshalb ist Teilzeitarbeit für viele Frauen die einzige Möglichkeit, überhaupt erwerbstätig zu sein. Sozialversicherungspflichtige Teilzeit hat Vorteile: Die „Rendite“ in der Kranken- und Pflegeversicherung ist höher, so die Forscherinnen der Stiftung. Denn auch wer wenig einzahlt, erhält alle Leistungen.
Für die Höhe der Rente ist eine Teilzeitbeschäftigung allerdings nicht so günstig. Je weniger man einzahlt, desto geringer fällt die Rente aus. Das bedeutet: Dauerhafte Teilzeitarbeit kann zu unzureichenden Rentenansprüchen führen. echo24.de berichtete bereits darüber, dass die Rente von Frauen deutlich niedriger ausfällt als die von Männern. Der Unterschied kann mehrere hundert Euro betragen.
Negative Auswirkungen bei Minijob – kein Anspruch auf vorgezogene Rente und Erwerbsminderungsrente
Eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung ist der Minijob. Die meisten Minijobber sind über ihren Hauptberuf oder ihre Familie kranken-, pflege- und rentenversichert. Dennoch haben sie erhebliche Einbußen bei der sozialen Absicherung. Da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses können z. B. vollzeitbeschäftigte Rentner in Anspruch nehmen, wenn sie kurz vor Renteneintritt entlassen werden. Das lohnt sich oft mehr, als frühzeitig den Ruhestand anzutreten.
Zwar erwerben alle Minijobber einen Rentenanspruch, jedoch haben sie keinen Anspruch auf vorgezogene Altersrente und Rente wegen Erwerbsminderung. Auch die „normale“ Rente fällt bei dauerhaften Minijobbern naturgemäß sehr niedrig aus. Übrigens: Die Zeit des Bürgergeldbezugs wirkt sich ebenfalls negativ auf die Rente aus, wie echo24.de bereits berichtete.
Befristete Arbeitsverträge können sich negativ auf die Rente auswirken
Auf den ersten Blick unterscheidet sich ein befristetes Arbeitsverhältnis in der individuellen sozialen Absicherung nicht von einem unbefristeten. Auf den zweiten Blick zeigt sich, dass es keine oder nur eine eingeschränkte betriebliche Altersversorgung gibt. Hinzu kommt, dass befristet Beschäftigte nach Auslaufen ihres Vertrages häufig zunächst arbeitslos sind. Je nach Dauer der Beschäftigung fällt auch das Arbeitslosengeld weg.
Denn Arbeitslosengeld erhält nur, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. In diesem Fall greifen die Betroffenen wieder auf das Bürgergeld zurück. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Rente aus. Übrigens: Apotheker, Architekten und ähnliche Berufsgruppen müssen sich um ihre Rente keine Sorgen machen. Sie erhalten ihr Geld aus den Versorgungswerken.