Befristete Teilzeit: Wann können Beschäftigte Brückenteilzeit beantragen?
Viele Menschen in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Welche Regeln gelten derweil für eine befristete Teilzeit, die sogenannte Brückenteilzeit?
Wenn Beschäftigte mehr Zeit für die Familie benötigen, oder weil man sich über den Beruf hinaus persönlich weiterbilden will: Dafür, dass man befristet in Teilzeit arbeiten möchte, kann es viele Gründe geben. Die sogenannte Brückenteilzeit kann für Beschäftigte – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Möglichkeit sein, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren zu reduzieren.
Was ist Brückenteilzeit?
Seit 2019 ist das Modell der Brückenteilzeit im Teilzeitbefristungsgesetz geregelt. Der Gesetzgeber wollte mit dem Modell verhindern, dass Beschäftigte aus Angst vor der sogenannten Teilzeitfalle auf die Verringerung ihrer Arbeitszeit verzichten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zu den Hintergründen berichtete.

In welchen Fällen lässt sich Brückenzeit beantragen?
Wann haben Beschäftigte einen Anspruch? Für die Beantragung von Brückenteilzeit müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, wie dpa schildert. Auch das Jobportal Stepstone hat in einem Beitrag auf seiner Website darüber informiert. Demnach müssen zum Beispiel folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Arbeitnehmer.
- Die Befristung gilt „für mindestens ein bis höchstens fünf Jahre“.
- Auch die Beschäftigungsdauer spielt eine Rolle, man muss demnach „mindestens sechs Monate“ in dem Unternehmen gearbeitet haben.
- Der Antrag muss „mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Brückenteilzeit schriftlich bei dem Arbeitgeber gestellt“ werden.
Beachten sollte man zudem, dass ein Antrag aufgrund „entgegenstehender betrieblicher Gründe“ auch abgelehnt werden könne, wie Stepstone.de zum Thema unter anderem informiert hat.
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern verweist auf ihrer Website zudem auf eine Besonderheit hin, die für Unternehmen mit nicht mehr als 200 Beschäftigten bestehe: Das Gesetz sieht hier – wie es im Bericht von dpa dazu heißt – vor, dass der Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit dann auch ohne das Vorliegen betrieblicher Gründe als unzumutbar ablehnen könne, wenn sich bereits eine bestimmte Anzahl anderer Arbeitnehmer in befristeter Teilzeit befinde.
Wie oft lässt sich Brückenteilzeit nehmen?
Arbeitnehmende können Brückenteilzeit generell beliebig oft beantragen – allerdings muss zwischen zwei Brückenteilzeiten ein bestimmter Abstand liegen, wie die IHK für München und Oberbayern informiert: „Nach Beendigung der Brückenteilzeit und Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit gilt eine Wartezeit von einem Jahr, bis erneut eine Brückenteilzeit beantragt werden kann“, heißt es auf deren Website. „Wurde ein Antrag auf Brückenteilzeit vom Arbeitgeber berechtigt wegen entgegenstehender betrieblicher Gründe abgelehnt, kann ein erneuter Antrag erst nach Ablauf von zwei Jahren gestellt werden“, informiert die IHK dort zudem. „Wurde der Antrag in Unternehmen mit einer Arbeitnehmeranzahl zwischen 45 und 200 wegen der Erfüllung der Brückenteilzeit-Quote abgelehnt, darf ein neuer Antrag bereits nach einem Jahr gestellt werden.“