„Einkommen individuell gestalten“: Diese Vorteile hat die Teilrente im Ruhestand

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Bei einer vollständigen Rentenauszahlung können Abschläge große Wirkung haben. Eine Ausnahme ist hier die Teilrente. Sie bietet mehr Freiräume bei der Rentengestaltung.

München – Die Rente soll Arbeitnehmer im hohem Alter finanziell absichern – oder zumindest dabei unterstützen. Je nach vorherigem Berufsstand und früherer Anstellungsart kommen für Menschen im Ruhestand verschiedene Renten-Arten infrage. Doch die Entscheidung einer für sie passenden Rentenart ist für viele Verbraucher keine leichte. Denn in Deutschland gibt es gleich eine ganze Vielzahl verschiedener Renten-Arten, zwischen denen Ruheständler wählen müssen.

Teilrente als finanzielle Unterstützung im Ruhestand – was ist das konkret und wer hat Anspruch auf sie?

Grundsätzlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, berücksichtigt dabei mit der sogenannten Mütterrente aber auch die Kindererziehung und fungiert dazu als Reha-Träger. Darüber hinaus können Rentner aber auch die Teilrente als Auszahlungsart ihrer Bezüge im Ruhestand wählen. Doch worum genau handelt es sich bei der Teilrente konkret und welche Vorteile bietet sie Menschen im Ruhestand?

Wer seine Rente vollständig abruft, bekommt es mit Abschlägen zu tun. Eine Ausnahme ist die Teilrente. Sie bietet Ruheständlern mehr Freiräume bei der Rentenplanung.
Rentner-Ehepaar hält Hände beim Spaziergang (Symbolbild) © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Rentenbezüge können sich Empfänger generell entweder voll oder teilweise auszahlen lassen. In letzterem Fall spricht man von der sogenannten Teilrente. Festgehalten ist dies in Paragraf 42 Deutsches Sozialgesetzbuch, VI. Buch, wie die Deutsche Rentenversicherung in einer Informationsbroschüre zu ihren Renten-Arten erklärt. Arbeitnehmer im Rentenalter können sich also entscheiden, ob sie ihre Rentenbezüge ganz oder zunächst nur teilweise beanspruchen.

Beantragen kann die Teilrente jeder rentenberechtigte Arbeitnehmer, sobald er oder sie das 63. Lebensjahr erreicht haben. Ihr auszuzahlender Anteil kann dabei frei gewählt werden, solange er mindestens zehn Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beträgt. „Über die Dosierung der Anteile kann man die Abschlagsbeträge und damit sein Einkommen individuell gestalten“, erklärte Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch hierzu vor Kurzem der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Wer Teilrente bezieht, zahlt weniger Abschläge, kann aber weiter Rentenpunkte sammeln

Wer sich nach Jahrzehnten der Berufstätigkeit im Ruhestand für die Teilrente entscheidet, erhält zwar zunächst weniger Rente, zahlt aber im Zweifel auch weniger Abschläge und kann dadurch weiterhin Ansprüche erwerben. Auch bietet die Teilrente Ruheständlern die Option, während ihres Rentenbezugs weiterhin Rentenpunkte zu sammeln.

Bei der Teilrente fallen Abschläge nämlich nur für den Betrag an, den Teilrentner auch wirklich in Anspruch nehmen. Auf den zurückgestellten Betrag werden keine Abschläge fällig, wenn diese erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden, wie unter anderem der Landesverband Schleswig-Holstein als Zweigstelle des Sozialverbands Deutschland (SoVD) auf seiner Homepage informiert.

Abschläge auf die Teilrente lassen durch Hinzuverdienst im Alter wettmachen

Generell ist es Rentnern in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 erlaubt, auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters unbegrenzt hinzuzuverdienen. Das bedeutet, Menschen im Ruhestand können weiterarbeiten und neben ihrer fleißig verdienten Rente auch ein Gehalt beziehen. Wer in seinem Job versicherungspflichtig bleibt, erwirbt über den Hinzuverdienst außerdem zusätzliche Rentenansprüche.

Diese können Einbußen durch Abschläge auf den beanspruchten Rentenanteil laut Renten-Experte Gasch zumindest teilweise wieder egalisieren. Inwiefern sich dieser Effekt durch den Hinzuverdienst positiv auf die letztendliche Höhe der Vollrente auswirkt, hänge aber vom konkreten Einzelfall ab. Gasch rät Verbrauchern deshalb dazu, sich für Informationen zu ihrem jeweils individuellen Fall direkt von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

Wichtig zu wissen ist für arbeitende Teilrentner, dass sie im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Hinzuverdienstes auch in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Damit haben sie Krankengeld-Anspruch, was Rentnern ansonsten verwehrt bleibt. Wer nach Erreichen des Rentenalters auch weiterhin bei seinem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt zu sein plant, sollte sich Renten-Fachmann Gansch zufolge direkt an diesen wenden. So ließe sich am leichtesten klären, ob das Modell einer Teilrente mit ihm vereinbar ist.

Bei der Teilrente bleibt der zurückgestellte Rentenanteil von Abschlägen verschont

Was aber passiert mit dem Rentenanteil, den Teilrentner bei der Wahl ihres auszuzahlenden Prozentsatzes von der vollständigen Rente vorerst hinten angestellt haben? Wird der zurückgestellte Rentenanteil mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt, hat das laut Renten-Fachmann Gasch den Vorteil, dass er von den Abschlägen verschont bleibt. Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns sind das immerhin 0,3 Prozent.

Wer den zurückgestellten Anteil mit Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nicht sofort abruft, kann die Höhe seiner Renten sogar noch aufbessern. Denn mit jedem Monat, der im Anschluss hieran verstreicht, erhalten Teilrentner noch einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den noch nicht beanspruchten Rentenanteil. (fh/dpa)

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