Große Änderung - Jetzt will das Finanzamt mitverdienen, wenn Sie über Ebay und Etsy verkaufen
- Im Video: Bürgergeld, Rente & Co. - Die Änderungen 2024 im Überblick
Besonders während der Corona-Zeit nutzten Privatpersonen bekannte Plattformen wie Ebay, Vinted und Etsy, um ihre Dachböden und Kellerabteile zu entrümpeln. Weil gleichzeitig der deutsche Einzelhandel eingeschränkt für Verbraucherinnen und Verbraucher geöffnet war, boomte das Second-Hand-Geschäft im Netz.
Viele Privatpersonen machten mit dem Weiterverkauf der Altgegenstände viel Geld. Ab dem 31. Januar 2024 melden Plattformen Verkäufe unter Bedingungen auch an das Finanzamt. Betroffen sind Portale wie Kleinanzeigen, Etsy, Ebay oder Momox. Die Plattformen haben dafür allerdings bis 1. April 2024 Zeit.
Warum müssen die Daten ans Finanzamt weitergegeben werden?
Hintergrund ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) der Bundesregierung. Es wurde im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Laut Gesetz gibt es eine „große Anzahl von Personen und Unternehmen“, die Verkaufsplattformen wie Ebay, Vinted, Etsy, Amazon Marketplace oder Kleinanzeigen nutzen, um Einkünfte zu erzielen. Diese Einnahmen werden wiederum nicht an das Finanzamt gemeldet.
Das neue Gesetz soll Transparenz schaffen.
Muss ich Steuern nachzahlen?
Eine Nachzahlung müssen die betroffenen Privatpersonen allerdings nur im Extremfall fürchten. Vielmehr nimmt die Finanzbehörde möglicherweise die Steuererklärung unter die Lupe und könnte Rückfragen stellen.
Steuerexperten zufolge müssen private Verkäufe nicht versteuert werden, wenn der Gewinn weniger als 600 Euro pro Jahr beträgt. Auch gilt: Wenn eine Plattform lediglich Informationen über Produkte anbietet, den Kauf jedoch nicht online abwickelt, dann greift das neue Gesetz nicht.
Gilt das Gesetz für alle Verkäufe auf Online-Märkten wie Ebay und Co.?
Nein. Erst ab 30 Verkäufen oder einem Umsatz von 2000 Euro im Jahr muss die Online-Plattform die Daten des Verkäufers an den Fiskus weitergeben. Wer zum Frühjahrsputz ausmistet und ein paar Gegenstände bei Ebay oder „Kleinanzeigen“ einstellt, muss insgesamt keine weiteren Konsequenzen fürchten. Gleiches gilt auch für Privatpersonen, die im Sterbefall den Hausstand einer geliebten Person verkaufen.
Allerdings gilt, dass in beiden Fällen die Obergrenze von 2000 Euro zu beachten ist.
Gilt das auch für Airbnb?
Ja. Diese Regelung gilt auch für Dienstleistungen, die Privatpersonen im Netz anbieten. Etwa wenn sie Wohnungen oder Zimmer vermieten. Die Online-Plattformen müssen die Daten des Privatanbieters nach einem bestimmten Umsatz oder nach 30 Transaktionen dem Finanzamt mitteilen.
Welche Daten werden weitergeleitet?
An die Finanzbehörden werden der vollständige Name, die Wohnadresse, die Steueridentifikationsnummer, die Bankdaten, die Summe und die jeweilige Transaktionsnummer weitergeleitet.
Was muss ich als Verkäufer jetzt tun?
Wenn Sie nur wenige Gegenstände zum Verkauf stellen, gilt: Als Verkäufer ist es nun wichtig, genau zu dokumentieren, wann, wo und zu welchem Preis Sie einen Gegenstand verkauft haben. Bewahren Sie alle Kauf- und Verkaufsbelege sorgfältig auf. Diese Maßnahmen sind wichtig, um bei eventuellen Nachfragen des Finanzamtes auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn Haushalte jedoch beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung auflösen und in den folgenden Monaten viele Gegenstände verkauft werden, muss der Verkäufer in der Regel ein Gewerbe anmelden und mit der Steuererklärung die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einreichen. Zumindest dann, wenn die Einnahmegrenze von 2000 Euro deutlich überschritten wird. Dann fallen auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an. Gleiches gilt, wenn Verkäufer zwar selten etwas über Ebay, Kleinanzeigen oder Etsy anbieten, dafür aber mit sehr teuren Gegenständen handeln.