EU stimmt über Sanierungsvorgaben ab – Neue Regeln für Hausbesitzer

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Das EU-Parlament stimmt noch heute zu neuen Sanierungsvorgaben für Gebäude ab. Bereits im Dezember hatte es sich formell geeinigt. Was heißt das für Hausbesitzer?

Brüssel – Das übergeordnete Ziel steht fest. Bis 2050 sollen die Gebäude in der Europäischen Union klimaneutral sein. Eine formelle Einigung im Dezember hatte das Ziel ein wenig aufgeteilt. Bis 2030 soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden durchschnittlich um 16 Prozent sinken, bis 2035 noch einmal um maximal 22 Prozent. Auf Hausbesitzer kommen jetzt neue Richtlinien zu.

EU-Parlament einigt sich zu Vorgaben für Sanierung

Im Zuge der Diskussion waren die EU-Mitgliedstaaten schnell auf eine Renovierungspflicht für Gebäude gekommen. Der Gedankengang dahinter ist simpel: Innerhalb des Staatenbundes gibt es jede Menge Gebäude, die nicht energieeffizient laufen. Um das zu ändern, sollte ein Zwang her. Bis 2030 müssten 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude renoviert werden. Bis 2033 sollen es 26 Prozent sein. Wie Focus Online berichtete, kommt eine solche Verpflichtung nun tatsächlich – allerdings nur für Nicht-Wohngebäude.

Wohnungen in Düsseldorf.
Wohnungen in Düsseldorf (Symbolbild). Das EU-Parlament stimmt noch heute zu neuen Sanierungsvorgaben für Gebäude ab. Bereits im Dezember hatte es sich formell geeinigt. Was heißt das für Hausbesitzer? © IMAGO / Michael Gstettenbauer

Im Vorfeld hatte sich die Bundesregierung genau für eine solche Verpflichtung ausgesprochen. Allerdings war sie durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz wieder davon abgerückt. Allein wegen der hohen Kosten, die für Hausbesitzer entstanden wären, hatte es deutliche Kritik an einer solchen Entscheidung gegeben. Sogar von einer „stillen Enteignung“ war die Rede gewesen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte zudem einen dramatischen Wertverlust vorhergesagt, der vor allem ältere Gebäude getroffen hätte. Vonseiten der EU-Kommission hieß es dazu, dass die Renovierungen auf lange Sicht für eine deutliche Reduzierung im Energieverbrauch sorgen würden. Das hätte wiederum Geld gespart.

Kein Sanierungszwang für Wohngebäude

Der EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gab bezüglich der Sanierungspflicht Entwarnung. Für einzelne Gebäude von Hausbesitzern sollte es keine Verpflichtungen zur Sanierung geben. Allerdings stellt die Europäische Union nun lediglich den Rahmen – wie das Gesetz in den einzelnen Staaten Umsetzung findet, liegt wie immer bei den Ländern. In unserem Fall liegt der Ball nach der Entscheidung des EU-Parlaments bei der Bundesregierung.

Die könnte sich dazu entscheiden, die gesetzten Nachhaltigkeitsziele auch auf andere Weise zu erreichen. Denn die Vorgabe, den Energieverbrauch von Wohngebäuden um einen gesetzten Wert zu senken, ließe sich auch durch eine weitere Aufrüstung bereits gut isolierter oder energieeffizient arbeitender Gebäude erreichen. Genauere Pläne, welche Auswirkungen das EU-Gesetz auf Deutschland haben soll, gibt es vonseiten des Bauministeriums noch nicht. Das Wirtschaftsministerium will nun den Umsetzungsbedarf prüfen.

Der Verband Haus & Grund hatte sich erleichtert darüber gezeigt, dass es keine Sanierungspflichten für Hauseigentümer geben sollte. „Das ist ein gutes Ergebnis. Es gibt den Hauseigentümern die notwendige Flexibilität, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral umzubauen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen.“ Es bedürfe keiner weiteren „ordnungsrechtlichen Maßnahmen“, befand Warnecke. Stattdessen müsse die Regierung eine CO₂-Bepreisung mit der Rückgabe der Einnahmen an die Bürger „in Form eines Klimageldes“ einsetzen.

Umweltverbände kritisieren Verzicht auf Zwang

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wünschte sich dagegen strengere Vorgaben für sehr schlecht ausgebaute und ineffiziente Gebäude. Je mehr Energie Gebäude durch zum Beispiel eine veraltete Bauweise verbrauchen, umso mehr befeuern sie die Klimakrise und Energiearmut, kritisierte Irmela Colaço, Gebäudeexpertin beim BUND.

Vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) kamen ähnliche Worte. „Gerade in schlecht sanierten Gebäuden leben oft Menschen mit niedrigem Einkommen, die so auch noch mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben“, zitierte die Tagesschau NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Das neue EU-Gesetz reiht sich in eine große Bandbreite von Maßnahmen rund um das Klimapaket „Fit for 55“ ein. Dieses verfolgt das Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030, verglichen mit 1990, um mindestens 55 Prozent zu senken.

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