Arbeiten an Heiligabend oder Silvester? Was außerhalb von Feiertagen zu beachten ist

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Längst nicht jeder kann zum Jahresende ein paar freie Tage genießen. Grundsätzlich gilt: Der 24. und der 31. Dezember sind keine Feiertage. 

Den Urlaub nach Absprache einreichen, das ist in der Regel kein Problem. Fragen kommen allerdings öfter zum Jahresende auf, wenn es darum geht, ob man an Weihnachten und Silvester arbeiten muss oder nicht – oder wie viele Urlaubstage man im Zweifel beantragen muss. In diesem Jahr ist die Rechnung in vielen Fällen einfach: 2023 fallen Heiligabend und Silvester auf einen Sonntag, weshalb viele Beschäftigte an den beiden Tagen ohnehin freihaben dürften.

Weihnachten und Silvester: Arbeitsfrei dank Tarifvertrag?

Grundsätzlich gilt allerdings: Der 24. und der 31. Dezember sind keine Feiertage. Darauf verweist der DGB Rechtsschutz auf seiner Website. In der Regel muss man also, wenn man keinen Urlaub eingereicht hat, arbeiten. „Es gibt aber in vielen Bereichen Tarifverträge, die für Heiligabend und Silvester Arbeitsbefreiung vorsehen, zum Teil wenigstens für einen halben Tag“, erklärt der DGB Rechtsschutz. Ausnahmen können nicht nur im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag selbst festgelegt sein, so zudem der Hinweis der Arbeitnehmerkammer Bremen laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

An Heiligabend und Silvester ist in vielen Tarifverträgen zum Teil wenigstens nur ein halber Arbeitstag vorgesehen, so der DGB Rechtsschutz. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Freie Tage bei betrieblicher Übung?

Unter Umständen besteht ein Freizeitanspruch für Heiligabend und Silvester auch aufgrund einer entsprechenden „betrieblichen Übung“, erklärt der DGB Rechtsschutz darüber hinaus. „Wenn der Chef seine Beschäftigten in den vergangenen Jahren wiederholt und ohne Einschränkung an diesen Tagen freigestellt hat, können sich seine Arbeitnehmer auf einen dadurch geschaffenen Anspruch berufen“, heißt es in dem Beitrag. Das Verhalten des Arbeitgebers lasse dann nämlich auf einen entsprechenden Bindungswillen schließen. Das gelte allerdings nur, wenn der Arbeitgeber zuvor keinen Vorbehalt gegen diese rechtliche Folge erklärt habe, berichtet dpa an der Stelle ergänzend.

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Freie Tage an den Feiertagen?

Die beiden Weihnachtsfeiertage, 25. und 26. Dezember, sind gesetzliche Feiertage. Genauso wie der 1. Januar. Es gilt das Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. „Also hat jeder Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit auch an diesen Tagen eingeteilt ist, frei“, so der DGB Rechtsschutz. Ausnahmen können laut der Arbeitnehmerkammer Bremen aber beispielsweise Krankenhäuser oder die Polizei sein, wie es im dpa-Bericht unter anderem heißt. Wer arbeiten müsse, bekomme jedoch Ersatzruhetage gewährt. Außerdem hätten Beschäftigte den Informationen zufolge ein Recht auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.

Viele planen zudem bereits ihren Urlaub für das neue Jahr. Ein Überblick zu den Feiertagen 2024.

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