Stimmabgabe im September - Landtagswahl Sachsen 2024: Wichtige Termine und Fristen, die Sie kennen müssen

Am 1. September 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Diese Wahl ist entscheidend für die politische Zukunft des Freistaats, da sie die Zusammensetzung des Parlaments und die künftige Regierung bestimmt. 

Sachsen-Wahl 2024: Termine und Fristen für Bewerber, Parteien und Organisationen

Einige wichtige Fristen für die Parteien sind bereits verstrichen. Diese betreffen hauptsächlich die Beteiligungsanzeigen und die Einreichung von Wahlvorschlägen: 

3. Juni 2024: Dies war der Endtermin für die Einreichung von Beteiligungsanzeigen seitens derjenigen Parteien, die bisher nicht in einem Parlament vertreten sind. Diese Anzeige ist notwendig, um überhaupt einen Wahlvorschlag einreichen zu können.

27. Juni 2024: Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Sowohl Parteien als auch wahlberechtigte Einzelpersonen konnten bis zu diesem Termin ihre Vorschläge einreichen.

5. Juli 2024: Letzter Termin, um Wahlvorschläge in der Sitzung der jeweiligen Kreis- oder Landeswahlleiter zurückzuziehen oder zu korrigieren.

Parteien hatten die Möglichkeit, in jedem Wahlkreis einen Kandidaten bzw. eine Landesliste aufzustellen. Diese Fristen dienten der Sicherstellung, dass alle eingereichten Wahlvorschläge rechtzeitig geprüft und zugelassen werden können.

Landtagswahl Sachsen 2024: Termine und Fristen für Wahlberechtigte

Auch für die Wahlberechtigten gibt es zahlreiche Fristen und Termine, die sie beachten müssen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Einige dieser Fristen sind bereits vergangen, während andere noch bevorstehen oder am Wahltag selbst relevant sind.

1. Juni 2024: Stichtag für die Meldung des Hauptwohnsitzes im Freistaat Sachsen. Bis zu diesem Datum musste der Hauptwohnsitz gemeldet sein, um im Wählerverzeichnis aufgeführt zu werden.

21. Juli 2024: Letzter Termin für die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Personen, die bis zu diesem Datum bei der Meldebehörde eingetragen waren, haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

11. August 2024: Letzter Termin zur Beantragung einer Wahlbenachrichtigung für diejenigen, die bis zum 21. Juli nicht im Wählerverzeichnis standen.

30. August 2024, 16:00 Uhr: Letzter Termin zur Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl. In Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.

31. August 2024, 12:00 Uhr: Letzte Möglichkeit zur Beantragung eines Ersatzwahlscheins, falls der ursprünglich beantragte Wahlschein nicht im Briefkasten ankommt.

Wahltag am 1. September in Sachsen

Die Wahllokale öffnen am 1. September 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr. Nach Schließung der Wahllokale beginnt unmittelbar die Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse der Wahl werden letztlich darüber entscheiden, welche Parteien und Kandidaten im neuen Sächsischen Landtag vertreten sein werden.