Abmahnung erhalten: Müssen Sie die als Arbeitnehmer unterschreiben?

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Verstößt ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag, kann die Abmahnung als arbeitsrechtliches Mittel erfolgen. Doch müssen Arbeitnehmer die unterschreiben?

Als Arbeitnehmer haben Sie mit dem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, welche Rechte und Pflichten Sie haben beziehungsweise erbringen müssen. Geregelt ist das im Arbeitsvertrag, bei dem Sie im Vorfeld fünf Punkte verhandeln sollten. Weiteres kann in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein. Wenn es Ungereimtheiten gibt und Sie gegen den Arbeitsvertrag verstoßen, können Sie abgemahnt werden. Wie Sie sich als Arbeitnehmer verhalten sollten.

Abmahnung erhalten: Was bedeutet das für den Arbeitnehmer?

Ein Mensch hält eine Abmahnung in den Händen.
Eine Abmahnung nicht zu unterschreiben kann Vorteile haben. © Axelbueckert/Imago

Werden Sie abgemahnt, bedeutet das, dass Sie in den Augen Ihres Arbeitgebers einen Pflichtverstoß begangen haben. Sie werden aufgefordert, dies zu unterlassen, um eine mögliche Kündigung zu vermeiden, informieren die Rechtsanwälte Hensche auf der eigenen Webseite. Drei Aspekte sind bei einer Abmahnung erforderlich:

  1. Genaue Beschreibung des abgemahnten Verhaltens mit Datum und Uhrzeit. Pauschale Hinweise zählen nicht.
  2. Vertragsverstoß erkennbar: Es muss deutlich werden, dass das Verhalten ein Vertragsverstoß ist. Künftig soll das Verhalten unterlassen werden.
  3. Reaktion bei Wiederholung: Es muss aus der Abmahnung hervorgehen, dass bei Wiederholung eine Kündigung droht.

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Sollten Sie eine Abmahnung unterschreiben?

Einige Arbeitgeber verlangen, dass Sie als Arbeitnehmer die Abmahnung unterschreiben. Allerdings besteht für Sie keine gesetzliche Pflicht, dies zu tun, informieren die Rechtsanwälte Pöppel auf der eigenen Webseite. Ihnen kann also kein Vorwurf gemacht werden, wenn Sie nicht unterschreiben. Generell kann es für Sie als Arbeitnehmer schlau sein, die Abmahnung nicht zu unterschreiben.

  • Mit Unterschrift bestätigen Sie meist den Inhalt der Abmahnung. Die Rechtsanwälte Pöppel informieren, dass folgende Formulierung in der Abmahnung stehen kann: „Der Arbeitnehmer bestätigt, dass der Sachverhalt sich wie geschildert zugetragen habe.“ Das ist für den späteren Verlauf schädlich für Sie. Mit einer Abmahnung kann eine Kündigung vorbereitet werden. Sollte diese unberechtigt sein, können Sie einen Anwalt einschalten und gerichtlich dagegen vorgehen. Mit der Unterschrift auf der Abmahnung nehmen Sie sich die Chance zu belegen, dass die Abmahnung unberechtigt war.
  • Empfang bestätigen: Sollen Sie den Empfang der Abmahnung bestätigen, kann Ihnen das auch zum Nachteil werden. Es ist nämlich die Aufgabe des Arbeitgebers zu beweisen, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Mit einer Unterschrift machen Sie es dem Arbeitgeber leicht.

Sollten Sie die Abmahnung unterschreiben, achten Sie darauf, dass Sie einen Passus ergänzen, dass Sie lediglich den Empfang bestätigen. Allerdings können Sie sich auch Bedenkzeit verschaffen, bevor Sie sich dazu äußern, informiert das Portal Abmahnung.org. In der Zeit können Sie sich beispielsweise rechtliche Beratung bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt holen.

Abmahnung erhalten: Was Sie als Arbeitnehmer tun können

Vier Schritte sollten Sie laut der Rechtsanwaltsgesellschaft Hopkins bei einer Abmahnung beachten:

  1. Prüfung: Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen. Sollten darin Fehler enthalten sein, kann die Abmahnung ungültig werden.
  2. Beweise sammeln: Ist die Abmahnung nicht berechtigt, sollten Sie Beweise sammeln und Zeugen befragen, die zu den Vorwürfen etwas sagen können.
  3. Gegendarstellung: Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen zu erstellen. Diese können Sie in der Personalakte hinzufügen lassen. Damit stellen Sie Ihre eigene Sicht dar, idealerweise begründen Sie, warum die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
  4. Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen: Ist klar, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt oder fehlerhaft ist, können Sie verlangen, dass diese aus der Personalakte entfernt wird. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, sind rechtliche Schritte möglich.

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