Windenergie im Ebersberger Forst: RPV hält trotz Kritik an Plänen fest – Zusätzliches Areal geplant
Trotz Kritik aus der Region hält der RPV an seinen Plänen fest, im Ebersberger Forst Flächen für Windenergieanlagen vorzusehen. Ein Zugeständnis macht der RPV im Staatsforst, wo das Gebiet rund 800 Hektar kleiner ausfällt als zunächst geplant. Im Gegenzug ist ein zweiter Vorrang-Cluster bei Oberpframmern neu hinzugekommen.
Landkreis Ebersberg – Es bleibt dabei: Der Ebersberger Forst soll Vorranggebiet zum Windenergie-Ausbau werden. Und: der Landkreis Ebersberg soll ein weiteres Vorranggebiet im Südwesten bekommen. Das geht aus einem überarbeiteten Konzept des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) hervor, das Mitte September ausführlich vorgestellt werden soll. In einem Vorranggebiet wäre der Bau von Windenergieanlagen künftig rechtlich privilegiert und so wesentlich vereinfacht.
Erneuerbare Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“
Schon jetzt ist ersichtlich: Trotz aller Kritik aus der Region rückt der RPV nicht davon ab, im Forst Flächen vorzusehen, die wesentlich mehr als die per Bürgerentscheid festgelegten fünf Windkraftwerke beherbergen könnten. Die Forderungen des Kreistags zu Schutzgebieten, Wildruhezone, 10H-Regelung oder Freihaltung des Endmoränenzugs würden berücksichtigt, „sind aber mit Blick auf das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien (...) nicht einzuhalten“.
Heißt im Klartext: Weil bayernweit bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen sind, ist der Forst mit 1845 Hektar dabei. Der RPV betont aber auch: „Die Regionalplanung sichert nur Flächen für die Windenergienutzung, sie legt weder Zahl noch Standorte für Windenergieanlagen fest.“ Für den gemeindefreien Teil des Ebersberger Forsts gilt im Nachgang des Bürgerentscheids ein Standortsicherungsvertrag des Landkreises mit den Bayerischen Staatsforsten, der die geforderte Maximalzahl von fünf Rotoren festschreibt. Anders stellt sich das Bild im Südosten auf Ebersberger Flur dar, wo die Stadt um die Schafweide eigene Rotoren-Pläne vorantreibt.
Zugeständnis beim Trinkwasserschutz - Absage an Tierschutz-Bedenken
Ein Zugeständnis macht der RPV im Staatsforst allerdings: Mit Rücksicht auf eine Stellungnahme der Wasserwirtschaftsbehörden fällt das Gebiet rund 800 Hektar kleiner aus als zunächst geplant. Das liegt laut der RPV-Bewertung an Plänen zum Trinkwasser-Brunnenbau im nördlichen Teil des ursprünglich angedachten Vorranggebiets.
Eine unmissverständliche Abfuhr erteilt der RPV wiederum vorgebrachten Tierschutzbedenken. Eine Einschätzung der Höheren Naturschutzbehörde attestiert, ohne Artenschutz-Standortgutachten im Einzelfall vorzugreifen, dass „der Erhaltungszustand der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten durch die Planung voraussichtlich nicht verschlechtert wird“.
Speziell auf den Forst gemünzt argumentiert der RPV zudem: „Eine Vereinbarkeit von Wildruhezone und Windenergienutzung erscheint grundsätzlich möglich.“ Der störende Eingriff beschränke sich dabei im Wesentlichen auf die Bauphase. „Darüber hinaus besteht die Option, dem Konflikt mittels einer Verlegung der Wildruhezone (…) vorzubeugen“, befindet der für die Analyse verantwortliche RPV-Regionsbeauftragte Thomas Bläser. Für Rückfragen, etwa ob ein solcher Eingriff bereits mit örtlichen Akteuren besprochen ist, war urlaubsbedingt am Dienstag im Nachgang der Veröffentlichung kein Ansprechpartner des Planungsverbands zu erreichen.
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Neue Fläche im Landkreis-Südwesten
Die Verkleinerung des Vorranggebiets im Ebersberger Forst ändert nichts an der bayernweiten 1,8-Prozent-Vorgabe. Unter dem Stichwort „Flächenkompensation“ nimmt der RPV daher ein neues Vorranggebiet im Landkreis Ebersberg in die Entwurfsplanung auf: 876 Hektar im Bereich der Gemeinden Egmating, Kirchseeon, Oberpframmern, Moosach und Zorneding sowie Grasbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Hohenbrunn im Nachbarlandkreis München.
Neben dem derzeit wegen eines Rechtsstreits um den Grundwasserschutz gestoppten Bauvorhaben im Höhenkirchner Forst umfasst das dort geplante Vorranggebiet zwei weitere größere Areale, nördlich von Oberpframmern in Richtung Zorneding und östlich von Hohenbrunn.
Kein Vorranggebiet ist kein Ausschlusskriterium
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Zudem begegnet der RPV von mehreren Gemeinden vorgebrachten Bedenken, was ihre Planungshoheit angeht, und betont: „Im derzeitigen Entwurf sind keine Ausschlussgebiete für Windenergienutzung vorgesehen.“ Will heißen: Auch außerhalb der geplanten Vorranggebiete dürften Gemeinden selbst entsprechende Pläne vorantreiben.
Nächstes Ziel des RPV ist, die Entwurfsplanung in einem formellen Anhörungsverfahren zu erörtern, das 2026 in die verbindliche Festlegung der Vorrangflächen münden soll. Mehrere Interessensverbände und Gemeinden kündigen an, womöglich gegen die Pläne zu klagen.