Dreifache Ablehnung für Anträge der Gruber-Stiftung

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Ein Baustopp verhindert derzeit die Fertigstellung des Gebäues am Reiffenstuelweg. © Stefan Schweihofer

Drei Anträge hat die Gruber-Stiftung im Rathaus eingereicht, um ihrem halb fertigen Gebäude am Reiffenstuelweg eine Zukunft zu geben. Drei Mal gab’s eine Abfuhr. Der Ortsplanungsausschuss stimmte einer Flüchtlingsunterkunft nicht zu, der Gemeinderat verweigerte Anpassungen des Bebauungsplans.

Rottach-Egern – „Das Ding ist verfahren“, stellte Georg Höß (FWG) bei der Sitzung des Gemeinderats fest. Dort lagen zwei Anträge der Gruber-Stiftung vor, die beide ein Ziel verfolgen: das Seminarhaus der Josef und Gertraud Gruber-Stiftung planerisch so abzusichern, dass es vor Gericht standhält. Wie berichtet, hat die Klage eines Nachbarn den Bau derzeit auf Eis gelegt. Der Nachbar will den Gebietscharakter als allgemeines Wohngebiet sichern. Der Zwist zieht sich hin. Die Gruber-Stiftung verfolgt angesichts des wirtschaftlichen Schadens eine neue Strategie. Sie hat das Gebäude dem Landratsamt als Flüchtlingsunterkunft angeboten. Eine solche ist auch im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Für fünf Jahre, so die Idee, vermietet die Gruber-Stiftung das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft. Danach soll es dann doch noch zur Schulungsstätte werden.

Rechtsstreit um Seminarhaus

Die Voraussetzung für Letzteres ist, dass die Gruber-Stiftung den Rechtsstreit um das Seminarhaus gewinnt. Wie sich die Nutzung in die Umgebung einfügt, spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Stiftung hatte dazu gleich zwei Anträge eingereicht. Einen auf Änderung des Bebauungsplans, der künftig ein durchmischtes Gebiet festschreiben soll, und einen zweiten auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Seminarhaus der Gruber-Schönheitsfarm.

Gemeinderat will nicht Position beziehen

Bürgermeister Christian Köck (CSU) machte sich für den zweiten Antrag stark. „Das entspricht unserem Planungswillen.“ Die Gemeinde habe ein großes Interesse daran, das Unternehmen Gruber am Ort zu halten. Der erste Antrag wurde einmütig abgelehnt, doch auch der zweite fiel durch, mit 12:7 Stimmen. Die Mehrheit sah es wohl wie Höß, der sich im Nachbarschaftsstreit nicht auf eine Seite schlagen wollte. Dies könnte als Gefälligkeitsplanung beurteilt werden, fürchtete er. Nachdem beide Prozessparteien öffentlich ihren Einigungswillen bekundet hätten, wolle er sie dazu auffordern, sich zu einigen und eine Lösung zu präsentieren, so Höß. Er empfehle eine Wirtschaftsmediation.

Tomaschek: „Ich finde das Verhalten beider Parteien einfach unterirdisch“

Auch Thomas Tomaschek (Grüne) lehnte es mit Blick auf das schwebende Verfahren ab, eine Veränderung der planungsrechtlichen Grundlage herbeizuführen. Aus seiner Meinung machte er keinen Hehl: „Ich finde das Verhalten beider Parteien einfach unterirdisch.“ Anwesende Personen dürften sich angesprochen fühlen, merkte er an.

Zu hören bekamen dies Matthias Keff, Geschäftsführer von Gruber-Kosmetik, und Rechtsanwalt Benno Ziegler, der die Stiftung vertritt. Beide waren als Zuhörer gekommen. Nicht nur zur Sitzung des Gemeinderats am Dienstagabend, sondern auch zur gestrigen Zusammenkunft des Ortsplanungsausschusses. Dort war über den Bauantrag für eine Asyl-Unterkunft zu entscheiden. Untergebracht werden sollen laut beigefügtem Betriebskonzept unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sowie geflüchtete Eltern mit Kindern.

Auch Antrag auf Flüchtlingsheim fällt durch

Der Antrag, der sich auf das ursprünglich als Kosmetikschule gedachte Haus bezieht, sei baurechtlich zulässig, erklärte Bauamtsleiterin Tanja Butz. Der Ausschuss lehnte trotzdem mit 2:7 Stimmen ab. Auch Bürgermeister Köck verweigerte die Zustimmung. Er sei „sehr stark“ daran interessiert, dass die ursprüngliche Nutzung stattfinde, so Köck. Für eine Flüchtlingsunterkunft sei der Standort ungeeignet. Zudem wisse er inzwischen, wie viele Personen dort untergebracht werden könnten. „Das wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Anastasia Stadler (CSU) zog in Zweifel, dass das Betriebskonzept, also die Aufnahme von Familien und Jugendlichen, realisiert werden kann. „Das ist kein Wunschkonzert.“ Der Landkreis müsse die Leute unterbringen, die kommen.

Stiftung in Gesprächen mit dem Landratsam

Am Ende stimmten nur Tomaschek und Klaus Fresenius (FWG) fürs Flüchtlingsheim. Beide aus pragmatischen Gründen: Es sei doch besser, das Haus für Menschen zu nutzen, die Hilfe brauchen, als es wegen eines Rechtsstreits drei, vier Jahre lang leer stehen zu lassen. Allerdings, so Tomaschek, scheine das Betriebskonzept eher als Druckmittel zu dienen. Da sei von über 50 Personen die Rede gewesen, von Unruhen und Nachteilen. „Man malt den Teufel an die Wand, und das ganz bewusst.“ Aber das Landratsamt werde die Belegung an die Menschenwürde anpassen, er rechne mit 30 Personen. Rottach könne so einen Beitrag zur Flüchtlingshilfe leisten. „Das wird gut funktionieren.“

Die Stiftung, meinte Anwalt Ziegler, sei von der mehrheitlichen Ablehnung der Unterkunft überrascht und teile die Auffassung, dass sie rechtlich zulässig sei: „Wir sind in guten Gesprächen mit dem Landratsamt.“

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