Gruber-Stiftung: Nutzung als Flüchtlingsheim soll auf fünf Jahre begrenzt sein
Das Schulungsgebäude der Gruber-Stiftung darf derzeit nicht fertiggestellt werden: Baustopp. Darum hat die Stiftung eine Nutzung als Flüchtlingsheim beantragt. Das soll aber nur eine Zwischenlösung sein.
Rottach-Egern – Eigentlich sollte der Innenausbau des Schulungsgebäudes der Gruber-Stiftung am Rottacher Reiffenstuelweg derzeit mit Volldampf vorangehen. Doch weil eine Nachbarschaftsklage zum zweiten Mal einen Baustopp erzwungen hat, verfolgt die Stiftung nun andere Pläne. Wie berichtet, ist die Umnutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete beantragt. Die Rede war von 54 Asylbewerbern. Grundsätzlich hält das Unternehmen Gruber Kosmetik aber am ursprünglichen Zweck fest. Bei der Flüchtlingsunterkunft handle es sich um eine Zwischennutzung, erklärt die Stiftung in einer Stellungnahme auf ihrer Homepage: „Für diese Zwischennutzung ist ein Zeitraum von fünf Jahren angedacht, wobei die Einzelheiten noch zu klären sind.“
Stiftungsratsvorsitzende weist Vorwürfe zurück
Mit „größter Betroffenheit“, erklärt die Stiftungsratsvorsitzende Irene Bopp an dieser Stelle, habe sie die in den Medien erhobenen Vorwürfe zur Kenntnis genommen, die Gruber-Stiftung wolle sich die Angst der Anwohner vor einem Flüchtlingsheim zunutze machen, um Druck auszuüben. Diese Vorwürfe weise sie aufs Schärfste zurück.
Mit der Ausbildung von Kosmetikerinnen wolle das Unternehmen die Marke Gruber Kosmetik stärken und dabei Einnahmen für die Förderung sozialer Zwecke erwirtschaften, heißt es weiter. Der Baustopp habe die Stiftung jedoch veranlasst, stattdessen sofort in ein soziales Projekt zu investieren, nämlich in die Gemeinschaftsunterkunft. Diese – monatelang entwickelte – Zwischennutzung habe sie schließlich beantragt. Die Stiftung sehe darin zugleich eine Möglichkeit, zumindest einen Teil des Schadens zu kompensieren, der durch den Baustopp entstanden sei. „Der Schaden ist schon jetzt erheblich und summiert sich im sechsstelligen Eurobereich“, lässt die Stiftung wissen. Und er dürfte noch viel größer werden, wenn der Baustopp längere Zeit gelten sollte. Besonders die offenstehende Gebäudehülle bereite Probleme, macht die Gruber-Stiftung deutlich.
Wenn das Projekt scheitert, will Gruber-Stiftung neuen Standort suchen
Verzichtbar ist das Schulungsgebäude für das Unternehmen nach dessen Darstellung keinesfalls. „Bei Scheitern des Projekts in Rottach-Egern wird die Stiftung daher in einer anderen Landkreisgemeinde einen neuen Standort für den Betriebssitz ihrer KG und das Schulungsgebäude suchen“, heißt es in der Stellungnahme.
Nachbarschaftskonflikt schon seit zwei Jahren
Der Nachbarschaftskonflikt besteht bereit seit zwei Jahren. Nach dem ersten vom Gericht verhängten Baustopp hatte die Gruber-Stiftung das Betriebskonzept geändert und im Dezember 2023 einen neuen Bauantrag eingereicht. Dabei reduzierte sich die Zahl der Schulungsteilnehmerinnen von 30 auf zehn. Mit diesem Vorgehen habe die Stiftung im Übrigen niemals einen „Trick“ angewandt, versichert die Stiftung. Vielmehr habe das Landratsamt gefordert, es nicht bei einer Tektur, also einer Änderung, zu belassen, sondern einen zweiten Bauantrag zur Genehmigung vorzulegen.
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Dritter Versuch der Realisierung
Das Vorgehen führte allerdings nicht zum Erfolg, der Kläger erwirkte erneut einen Baustopp. Der vergangene Woche im Rathaus eingereichte Antrag auf Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft ist nun der dritte Versuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Bürgermeister Köck berichtete unserer Zeitung davon, dass die Stiftung zudem die Umwandlung des als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichs in ein Mischgebiet wünsche. Dazu sei kein Antrag gestellt, erklärt die Stiftung. Man habe der Gemeinde Rottach-Egern niemals vorgeschrieben, wie rechtssicher die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Schulungsgebäudes vor Ort geschaffen werden.