Bürgermeister Köck korrigiert Aussagen der Gruber-Stiftung
Kosmetikschule, Flüchtlingsheim oder Abriss? Das Bauvorhaben der Gruber-Stiftung schlägt immer höhere Wellen. Bürgermeister Christian Köck sieht Anlass, eine „Richtigstellung“ der Stiftung richtigzustellen. Zudem meldet sich Kläger Hermann Elmering zu Wort.
Rottach-Egern – Die Gruber-Stiftung steckt in der Klemme. Eine Nachbarschaftsklage hat den Bau des halb fertigen Seminargebäudes am Rottacher Reiffenstuelweg gestoppt, der Schaden ist beträchtlich. Als Ausweg geeignet erscheint ihr ein Antrag auf Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft. Der Berichterstattung darüber begegnete die Stiftungsratsvorsitzende Irene Bopp mit einer „Richtigstellung“ auf der Homepage (wir berichteten). Unter anderem heißt es dort, die Stiftung habe keinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans von Wohn- in Mischgebiet gestellt.
Eine Aussage, die Bürgermeister Christian Köck (CSU) umgehend korrigiert. Die Stiftung habe sehr wohl einen solchen Antrag eingereicht, gemeinsam mit dem Antrag auf Umnutzung. „Der Anwalt hat mich dazu jeweils ein Empfangsbekenntnis unterschreiben lassen“, berichtet Köck.
„Kopfschütteln und Fassungslosigkeit“
Die anderslautende Erklärung der Stiftung habe im Rathaus „Kopfschütteln und Fassungslosigkeit“ ausgelöst, so Köck. Als „äußerst befremdlich“ empfinde er auch die Ankündigung, die Stiftung werde den Betriebssitz verlegen, sollte das Projekt in Rottach-Egern scheitern: „Reine Erpressung.“
Festzuhalten sei, dass die Streitsache noch immer beim Verwaltungsgericht liege. „So lange es kein grünes Licht für das Gebäude gibt, ist es mit der Nutzungsänderung schwierig.“ Möglicherweise stelle das Gericht sogar fest, dass das Gebäude in dieser Größe widerrechtlich errichtet wurde, und verlange den Rückbau. „Ich hoffe, dass dieser Super-GAU für die Gruber-Stiftung nicht eintritt.“
Er hätte der Stiftung empfohlen, den Dialog mit dem klagenden Nachbarn zu suchen, der durchaus gesprächsbereit sei, meint Köck: „Aber die Stiftung hat sich für den aggressiveren Weg entschieden.“ So sei eine verfahrene Situation entstanden, die keinem nütze.
Kläger fürchtet um Gebietscharakter
„Wir wollen den Charakter dieses Ortsgebiets schützen“, sagt Kläger Hermann Elmering (81). Er agiert für seinen Sohn Ernst Erik, der ein Wohnhaus neben dem Gruber-Bauvorhaben besitzt. Das Gebiet ist derzeit als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. „Die Nutzung als Seminargebäude mit ständig wechselnden Personen ist aber eine gewerbliche Nutzung für Marketingzwecke“, meint Elmering. Inzwischen seien zwei Nachbarklagen anhängig. „Da wir aber die Gruber-Organisation achten, könnte mit uns eine Einigung erzielt werden.“ Dafür müsse der Gebietscharakter abgesichert werden.
„Gruber-Stiftung hat zweimal zu früh mit dem Bau begonnen“
Die jetzt für das Unternehmen Gruber entstandene Situation sei nicht von ihm verursacht, betont Elmering. „Die Gruber-Stiftung hat zweimal zu früh auf eigenes Risiko mit dem Bau begonnen.“ Dabei sei doch bekannt, dass eine Baugenehmigung erst Rechtskraft erlange, wenn die gegen sie eingereichten Klagen endgültig entschieden seien.
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Erste Baugenehmigung zurückgenommen
Inzwischen, so Elmering, lägen zwei für die Kläger positive Gerichtsentscheidungen vor. Die erste Baugenehmigung vom 29. Dezember 2021 hat das Landratsamt Miesbach am 11. März übrigens zurückgenommen, der Ausgang des Gesamtverfahrens ist offen. Die Rechtslage müsse jetzt völlig neu überdacht werden, meint Elmering. Im Übrigen bestätige die überraschende Wendung, jetzt eine Flüchtlingsunterkunft errichten zu wollen, die Forderung der Kläger, die ursprünglich beantragte Nutzung in Art und Menge abzusichern: „Wir hatten immer die Sorge, dass eines Tages aus wirtschaftlichen Überlegungen eine Änderung der genehmigten Nutzung beantragt wird.“
Im Rathaus werden nun beide Gruber-Anträge rechtlich geprüft und voraussichtlich Mitte April dem Ortsplanungsausschuss und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Vor allem die Umwandlung in ein Mischgebiet wolle gut überdacht werden, so Köck: „Dann wäre von der Tankstelle bis zum Fast-Food-Restaurant alles zulässig.“