Filetgrundstück am Tegernsee: Ausschuss stimmt Bebauung zu

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In Toplage am See befindet sich das Grundstück in Altwiessee, das seit Kurzem einen neuen Eigentümer hat. Dort soll nun ein Einfamilienhaus entstehen. © Thomas Plettenberg

Es ist ein Grundstück in Toplage direkt am Tegernsee: Hier möchte der neue Eigentümer ein Einfamilienhaus bauen. Weil es einen genehmigten Vorbescheid gibt, segnete der Wiesseer Bauausschuss den Antrag ab.

Bad Wiessee – Die Bezeichnung Filetgrundstück ist hier wohl keine Übertreibung: Ein bislang unbebautes Areal am Altwiesseer Weg mit Toplage direkt am See hat einen neuen Eigentümer und soll nun mit einem Einfamilienhaus inklusive Doppelgarage bebaut werden. Nachdem es bereits einen genehmigten und mehrfach verlängerten Vorbescheid gibt, hat der Wiesseer Bauausschuss das Vorhaben an exklusiver Stelle durchgewunken.

Öffentlich gewidmete Straße endet am Nachbargrundstück

Entstehen soll laut Antrag ein Wohnhaus mit den Maßen 16,50 auf 12,63 Meter, mit Erd- und Dachgeschoss sowie einer seitlich angebauten Doppelgarage. Die Planung, so teilte Bauamtsleiter Anton Bammer in der Sitzung mit, entspreche gänzlich dem genehmigten Vorbescheid. „Die Bäume werden erhalten“, fügte er hinzu. Auch bei den Vordächern – zunächst ein unklarer Punkt – werde die Ortsgestaltungssatzung eingehalten. Lediglich die an dieser Stelle schwierige Erschließung sei vom Antragsteller noch formell nachzuweisen, da die öffentlich gewidmete Straßenfläche bereits an der östlichen Einmündung zu einem benachbarten Grundstück endet. Zum zu bebauenden Areal führt bislang nur ein unbefestigter Weg.

Der Punkt Erschließung war auch CSU-Gemeinderat Kurt Sareiter wichtig. An der Planung selber hatte er nichts auszusetzen („die ist optisch wunderschön“), allerdings erschien ihm die Zufahrt zum Grundstück recht schmal. Gerade wenn während der Bauphase große Fahrzeuge anrücken müssten, könnte es hier möglicherweise zu Problemen kommen, vermutete er.

Bauamtsleiter: „Eine leichte Baustelle wird das sicher nicht werden“

Rein formell sei die Straßenbreite mit 3,50 Metern ausreichend, entgegnete Bauamtsleiter Bammer. „Eine leichte Baustelle wird das aber sicher nicht werden“, räumte er ein. Es gebe bereits Anfragen der Nachbarschaft zur Zufahrt, mit den anderen Anliegern müsse das Thema idealerweise geregelt werden.

Baurecht sei hier aufgrund der seit vielen Jahren bestehenden und zuletzt im September 2023 verlängerten Vorbescheidsgenehmigung vorhanden. Bammer bemerkte aber auch, dass ein solcher Antrag – wenn er heute frisch kommen würde – aufgrund der Lage des Grundstücks wohl so nicht mehr genehmigt würde.

Gemeinderäte halten geplante Größe des Gebäudes für vertretbar

CSU-Sprecher Florian Sareiter lobte die Tatsache, dass sich der Bauherr mit seiner Planung an den bestehenden Vorbescheid halte. „Dieses große Grundstück mit dieser Kubatur zu bebauen, ist in Ordnung“, meinte er. Auch die Fassadengestaltung sei sehr ansehnlich – „hoffentlich wird das so umgesetzt“. Das neue Einfamilienhaus direkt am Seeufer sei künftig von überall her gut sichtbar. Der Bauherr trage daher große Verantwortung gegenüber dem Ortsbild, bemerkte Florian Sareiter.

Johann Zehetmeier (FWG) bedauerte es zwar, dass nun wieder ein Stück Wiese bebaut werde. Von der Größe her sei das geplante Wohnhaus aber vertretbar.

Mit 8:0 erteilte der Bauausschuss dem Antrag letztlich das Einvernehmen. Allerdings unter der Maßgabe, dass die gesicherte Erschließung vom Antragsteller noch formell nachgewiesen werden müsse. Zudem wurde im Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück in Altwiessee „kein weiteres Baurecht besteht“.

gab

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