Sexueller Übergriff auf Party: Haftstrafe für Elektroingenieur (31)
Das Amtsgericht Starnberg hat einen Doktoranden wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Starnberg – Aussage stand gegen Aussage in einem Prozess, der in den vergangenen Tagen am Amtsgericht Starnberg verhandelt wurde. Am Freitag wurde das Urteil verkündet: Der Angeklagte, ein Doktorand aus Braunschweig (31), wurde wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. „Die Kammer glaubt dem Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter. „Ihre Aussagen waren detailreich, widerspruchsfrei und in jedem Punkt nachvollziehbar.“ Außerdem habe sie keinen Grund gehabt zu lügen. Wie berichtet, soll der Elektroingenieur die junge Frau (26) nach einer Pizzaparty, die sie aus Anlass eines bestandenen Staatsexamens organisiert hatte, in deren Bett bedrängt und gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein. Der Angeklagte behauptete, der Sex wäre einvernehmlich gewesen.
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Nach der Beweisaufnahme fand die Kammer die Anklageschrift in den wesentlichen Punkten bestätigt: Demnach hatte die junge Frau dem Freund einer Freundin erlaubt, seinen Kumpel aus Braunschweig auf die Party an der Kaiser-Wilhelm-Straße mitzubringen. Beide fanden sich sympathisch, sie saß zwischenzeitlich auf seinem Schoß, in der Küche kam es zu einem Kuss. Dann aber habe sich der Partygast ungefragt ins Bett der Gastgeberin gelegt. Als diese sich in den frühen Morgenstunden zu ihm gelegt habe, sei es zu dem sexuellen Übergriff gekommen. Von ihrer Abwehr (“So nicht, und ohne Kondom schon mal gar nicht“) habe er sich nicht abhalten lassen, ein Präservativ übergezogen und vergewaltigt.
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Wie der Richter ausführte, muss sich ein Gericht laut Bundesgerichtshof in Aussage-gegen-Aussage-Fällen gemäß der Null-Hypothese fragen, ob es einen Grund geben könnte, dass das Opfer den Täter zu Unrecht belastet. Dafür aber hat das Gericht im konkreten Fall keine Hinweise gefunden. Eifersucht könne keine Rolle gespielt haben, die beiden hatten sich erst am selben Abend kennengelernt. Auch für „Fremdsuggestion“ – also die Einflussnahme von Dritten, etwa ihrer Freundinnen – gebe es keine Anhaltspunkte. Das Motiv eines „Gesichtsverlusts“, den die Verteidigung ins Spiel gebracht hatte, erklärte das Gericht für nicht stichhaltig. „Sie war es ja selbst, die den Vorgang ans Licht gebracht und sich morgens in der Küche einer Freundin anvertraut hat“, so der Richter.
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Dass sich die junge Frau beim Gewaltakt still verhalten habe, heiße noch lange nicht, dass der Sex einvernehmlich gewesen wäre. „In solchen Situationen sind Opfer häufig nicht in der Lage, sich zu wehren. Sexuelle Handlungen im strafbaren Bereich müssen nicht mit Geräuschen verbunden sein“, sagte der Richter. Das Opfer – bei deren Aussage die Öffentlichkeit ausgeschlossen war – habe plausibel geschildert, dass ihr währenddessen tausend Gedanken durch den Kopf geschossen seien. Seit der Tat im Februar 2022 sei sie in Therapie und „wesensverändert“. Den Wohnort und den Arbeitsplatz hat sie gewechselt.
Eine Rolle spielte auch das Gutachten, das eine Rechtsmedizinerin am Freitagvormittag erläuterte. Das Opfer war am Abend nach der Party zur Polizei gegangen und von dort in die Rechtsmedizin. Bei der Untersuchung stellte sich keine 24 Stunden nach der Tat heraus, dass sie an den Außenseiten der Oberschenkel blaue Hämatome aufwies. „Sie waren parallel angeordnet“, sagte sie. Das sei bei Sexualdelikten oft ein Hinweis auf Fremdeinwirkung. Dass sich ein Mensch versehentlich auf beiden Seiten an derselben Stelle stößt, sei unwahrscheinlich.
Mildernde Umstände für den Angeklagten fand das Gericht nur wenige. Zu seinen Gunsten sprach lediglich, dass sich die beiden im Laufe des Abends nähergekommen waren und dass er ein Kondom benutzt hatte. Auch sei die Gewalteinwirkung „mäßig“ gewesen.
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Gegen ihn sprach jedoch, dass er sich über den klar geäußerten Willen der Gastgeberin hinweggesetzt habe. Spätestens, als das Opfer gesagt habe „So nicht, und ohne Kondom schon gar nicht“ hätte Schluss sein müssen. Insofern ging das Gericht von einem schweren Fall von Vergewaltigung aus, der Strafrahmen liegt seit einer Verschärfung des Strafrechts zwischen zwei und 15 Jahren. Der Angeklagte nahm das Urteil reglos auf und machte sich lediglich ein paar Notizen. Der Anwalt kündigte an, in Revision zu gehen.
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