Das Amtsgericht hat Ex-Fußballer Jens Lehmann (54) zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt. Die Richterin sprach von „krimineller Energie“.
Starnberg – Ganz am Schluss versuchte es Jens Lehmann mit einer Charmeoffensive. „Sind Sie verheiratet? Sie sind so eine nette Frau“, sagte er zu Richterin Tanja Walter. Doch mit seinen Avancen kam er nicht durch. Die Richterin verurteilte ihn am Freitag zu 210 Tagessätzen à 2000 Euro wegen Beleidigung in zwei Fällen, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs in zwei Fällen. Obendrein bescheinigte sie ihm „kriminelle Energie“ und betonte, dass eine Haft auf Bewährung durchaus denkbar gewesen wäre. Nur der relativ geringe Sachschaden habe ihn davor bewahrt.
Nein, ein normaler Angeklagter war Jens Lehman – oder „Mad Jens“, wie er in seiner Zeit bei Arsenal London genannt wurde – mit Sicherheit nicht. Schon am ersten Verhandlungstag hatte er den Staatsanwalt wegen der öffentlichen Verhandlung attackiert, die seinen Ruf angeblich schädige. Am Freitag ging er gleich zu Beginn auf die Pressevertreter zu und fragte gezielt nach dem Mann von der „Bild-Zeitung“. Diese hatte vor einigen Tagen einen Ausschnitt aus dem Überwachungsvideo gezeigt, das Lehmann mit Kettensäge in der Hand am Tatort in Berg zeigt. Dann wandte er sich an die Richterin und den Staatsanwalt, ob sie das Material an die Presse durchgestochen hätten. „Von uns war das sicher niemand“, antwortete Staatsanwalt Stefan Kreutzer kühl.
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Dass der ehemalige Torwart der Fußballnationalmannschaft im August dieses Jahres mit einer Kettensäge die Garage seines Nachbarn betreten und einen Dachbalken durchtrennt haben soll, hatte in ganz Deutschland für Aufmerksamkeit und teils für Häme gesorgt. Es passte nur zu gut ins Bild des Fußballers, der sich auf dem Feld nie so richtig im Griff hatte. Vor Gericht behauptete sein Anwalt Dr. Christoph Rückel, dass das Video zwar seinen Mandanten zeige, aber eben nicht die Tat. Dem folgte die Richterin nicht: „Der Balken ist durchgeschnitten worden, nachdem das Video abbrach“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Den Versuch des Anwalts, den Verdacht auf einen großen Unbekannten zu lenken, erklärte sie für realitätsfern. Allein für diese Sachbeschädigung belegte sie den Ex-Kicker mit 120 Tagessätzen.
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Doch in der Anklage ging es nicht nur darum. Ein weiteres Delikt: Beleidigung. Lehmann soll im März dieses Jahres zwei Starnberger Streifenpolizisten, die seinen Führerschein wegen eines einmonatigen Fahrverbots einkassieren wollten, als „Lügner“ bezeichnet und die Beamtin gefragt haben, ob sie eine „Fehlschaltung im Gehirn“ habe. Die Quittung: 60 Tagessätze. Außerdem ging es um versuchten Betrug: Lehmann soll sich Januar 2021 und im September 2022 Parkgebühren am Flughafen gespart haben (einmal 191 und einmal 128 Euro), indem er Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Fahrzeug durch eine geöffnete Parkschranke fuhr. Wie ein Zeuge von der Parkplatzverwaltung des Flughafens am Freitag aussagte, sei Lehmann mehrere Minuten zuvor im Kreis gefahren, bevor er jemanden gefunden habe, an den er sich dran hängen konnte. „Das zeigt schon erhebliche kriminelle Energie“, fand die Richterin. Die Strafe hier: 30 Tagessätze.
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Damit blieb das Urteil unter der Forderung von Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Dieser begann sein Plädoyer mit dem Satz: „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden – oder ein Ex-Profi zum Fall für die Justiz.“ Er zeichnete kein gutes Bild des Angeklagten, den er als „hochgradig verhaltensauffällig“ bezeichnete. Er forderte eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung bei einer Auflage von drei Monatsgehältern (216 000 Euro) für die Staatskasse. Ganz anders sah das Lehmanns Anwalt Christoph Rückel, der alle drei Anklagepunkte nicht so schlimm fand, dass sie eine öffentliche Verhandlung rechtfertigen würden. „Das sind Peanuts. Sie schießen hier mit Kanonen auf Spatzen“, sagte er in Richtung des Staatsanwalts. „Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat.“ Rückel ließ allein den Tatbestand der Beleidigung gelten, wollte den Tagessatz aber deutlich niedriger ansetzen. Sein Mandant sei aktuell arbeitslos und habe keine Einkünfte. Wie Lehmann hinzufügte, lebe er aktuell von dem Geld, das er in seiner Zeit als Fußballer zurückgelegt habe.
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Mit der Verurteilung ist die Strafakte von Jens Lehmann ein gutes Stück länger geworden: Schon 2016 war er wegen Beihilfe zur Unfallflucht und 2017 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Ob der 54-Jährige in Berufung geht, steht noch nicht fest. Nach dem Urteil verließ er rasch das Gebäude.
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