Ex-Fußballprofi Jens Lehmann bestreitet, mit einer Kettensäge die Garage seines Nachbarn beschädigt zu haben. Statt dessen attackiert er den Staatsanwalt.
Starnberg – Die richtige Taktik ist wichtig, im Sport wie in der Justiz. Der frühere Torhüter der deutschen Fußballnationalmannschaft, Jens Lehmann (54), wohnhaft in Berg, entschied sich am Freitag vor dem Starnberger Amtsgericht für Angriff. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft scharf dafür, ihn überhaupt vor Gericht gezogen zu haben. „Das wir hier doch nur so groß aufgezogen, weil ich mal Fußball gespielt habe und mich so viele Leute kennen“, sagte er. „Das grenzt an Rufmord, und das ist vielleicht noch schlimmer als Mord.“ Staatsanwalt Stephan Kreutzer konterte kühl: „Die Staatsanwalt sieht bei Ihnen schon, dass Sie glauben, bei kleineren Dingen im unteren Strafbereich über dem Gesetz zu stehen.“
Tatsächlich umfasste die Anklageschrift mehrere Delikte, die es in sich hatten. Da war zum einen Beleidigung: Lehmann hatte zwei Beamte, die seinen Führerschein wegen eines einmonatigen Fahrverbots einkassieren wollten, als „Lügner“ tituliert. Außerdem hatte er sich zweimal am Flughafen München die Parkplatzgebühr erspart, indem er sich an die Stoßstange eines Vordermann hängte und durch die offene Schranke fuhr. Drittens – und dieser Fall erregte bundesweit Aufsehen – hatte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft am späten Vormittag des 25. Juli vergangenen Jahres das Grundstück seines Nachbarn betreten und an der Garage eine Dachgaube angesägt, um weiter freien Seeblick zu haben. Auch eine junge Birke musste dran glauben. Mit anderen Worten: Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Sachbeschädigung. „Das ist Selbstjustiz, und in diesem Punkt sind wir sehr empfindlich“, ergänzte der Staatsanwalt.
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Der Ex-Keeper, der als Berufsbezeichnung „arbeitssuchender Fußballtrainer“ angab, präsentierte eine ganz andere Version. Er behauptete: „Ich stehe mit meinem Nachbarn im guten Austausch und wollte für ihn nur die Hecke schneiden.“ Tatsächlich handelt es sich bei dem Anwesen um das Ferienhaus des Architekten Walter Winkelmann (92), der die meiste Zeit in München verbringt. Dass es um die Garage einen erbitterten Streit gab, bestritt der Ex-Kicker nicht. Eben deshalb habe er ja den erste Stock der Garage betreten. „Ich wollte sehen, ob er da oben einen Aufenthaltsraum einbaut. Das ist nämlich verboten.“ Mit der angesägten Gaube habe er nichts zu tun. Er sagte nur: „Ich habe gelernt, dass man niemand Falschen verdächtigen soll.“
Walter Winkelmann (92) brachte ein wenig Licht in die Sache. Seit dem Bau der Garage 2021 sei der Konflikt mit Lehmann, den er stets ironisch „meinen lieben Nachbarn“ nannte, eskaliert: „Der Briefwechsel war lebhaft und umfasst sechs Kilo an Leitzordnern.“ Dass er diesen gebeten habe, die Hecke zu schneiden oder gar die Birke umzulegen, war ihm nicht erinnerlich. Dafür seien Motorsägen auch denkbar ungeeignet. „Das ist Unsinn, da weichen die Zweige ja aus.“ Im übrigen sei der Streit mit Lehmann aus der Welt geschafft. Der Ex-Keeper habe sich erst vor wenigen Tagen zu einer Zahlung von 60 000 Euro bereit erklärt. „Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Winkelmann. Dass dieser in der Folge seinen Strafantrag zurückgezogen hat, spielt für den Prozess nur eine untergeordnete Rolle. Die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse der Sachbeschädigung bejaht, das heißt: Es wird weiterverhandelt. Nur der Vorwurf des Hausfriedensbruchs ist hinfällig.
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Von Lehmann in der Garage des Nachbarn existieren zwei kurze Videos. Nach den den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wusste der gebürtige Essener um die am Nachbarhaus installierte Kamera und riss das Kabel heraus, um die anschließende Kettensägenaktion zu verschleiern. Aber: Die Kamera lief im Batteriebetrieb noch eine kurze Weile weiter. Richterin Tanja Walter ließ beide Sequenzen am ersten Prozesstag einspielen. Auf dem ersten erkennt man, wie Lehmann auf dem Motorroller kurz stoppt und den Kopf in Richtung Dachgaube hebt. In der zweiten erscheint der Keeper in T-Shirt und kurzen Hosen am rechten Bildrand mit einer Kettensäge in der Hand und setzt genau an der Stelle an, die später angesägt war. Aber dass er schneidet, erkennt man nicht zweifelsfrei. „Das ist mein Mandant, das räumen wir ein“, erklärte Anwalt Dr. Christoph Rückel. „Aber man sieht keine Tat.“
Der Anwalt stellte vielmehr die Frage, was zwischen dem Zeitstempel des Videos um 11.50 Uhr und dem Eintreffen der Polizei gegen 15 Uhr passiert war? Gibt es jemanden, der das Video kannte und die Dachgaube ansägte, um Lehmann etwas anzuhängen? Der Prozess wird am Freitag, 22. Dezember fortgesetzt.
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