Jens Lehmann und der Kettensäge-Prozess: Urteil für Ex-Nationaltorhüter gefallen

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Jens Lehmann und der Kettensägen-Prozess: Urteil für Ex-Nationaltorhüter gefallen

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Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. © Sven Hoppe/dpa

Es ist einer der wohl skurrilsten Prozesse des Jahres: Das Kettensägen-Gate um Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann. Jetzt ist das Urteil dazu gefallen.

Starnberg - Der ehemalige Fußball-Nationaltorhüter Jens Lehmann wurde zu einer Geldbuße verurteilt. Am Freitag setzte das Amtsgericht Starnberg eine Strafe von 210 Tagessätzen à 2000 Euro fest, insgesamt also 420.000 Euro. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchtem Betrug. Richterin Tanja Walter äußerte, Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert. Er sei „jedoch nicht Opfer, er ist Täter“. Vor Gericht habe er „hanebüchene Geschichten“ als Verteidigungsstrategie verwendet.

Kettensäge-Prozess um Jens Lehmann: Jetzt ist das Urteil gefallen

Im Zentrum des Prozesses stand ein bizarrer Nachbarschaftsstreit und ein Vorfall mit einer Kettensäge. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 216.000 Euro gefordert. Staatsanwalt Stefan Kreutzer sagte: „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“. Entweder sie würden gelöst oder landeten vor Gericht. Lehmann wurde wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchtem Betrug angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, mit einer Kettensäge in die neu errichtete Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und einen Dachbalken angesägt zu haben. Der ursprüngliche Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde fallengelassen, nachdem der betroffene Nachbar seinen Strafantrag zurückgezogen hatte.

Ex Nationaltorhüter Jens Lehmann zu Geldstrafe verurteilt

Staatsanwalt Kreutzer betonte, es gebe „keinen Zweifel“, dass die Anschuldigungen gegen den Weltmeister von 2006 zutreffend seien. Lehmann habe seinem Nachbarn „schlicht und ergreifend eins auswischen“ wollen. Kreutzer sah bei Lehmann eine hohe kriminelle Energie und warf ihm „Selbstjustiz“ vor. Er zweifelte nicht daran, dass Lehmann die Parkgebühren in einem Flughafenparkhaus umgehen wollte, indem er vorgab, noch etwas im Parkhaus erledigen zu müssen und dann Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke durchfuhr. „Das ist ja hochgradig verhaltensauffällig“, sagte Kreutzer. „Und das für ein paar Hundert Euro - bei Ihren finanziellen Verhältnissen.“.

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Geldstrafe nach Kettensäge-Prozess: Urteil um Jens Lehmann gefallen

Lehmann gab zu, die Garage mit der Kettensäge betreten zu haben, berief sich aber ansonsten auf Erinnerungslücken und sprach von falschen Anschuldigungen und Rufmord. „Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst“, sagte Richterin Walter. Lehmanns Anwalt Christoph Rücker argumentierte in seinem Plädoyer: „durchgängig als Opfer der Justiz“. Er beschuldigte den Staatsanwalt der Rache und des unzulässigen „Moralisierens“. Lehmann sei Opfer eines Promi-Malus, die Anklagepunkte seien „Peanuts“. Er forderte einen Freispruch von den Vorwürfen der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

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Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft.

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