Arbeitspflicht für Asylsuchende in Österreich wohl doch vom Tisch – zwei Länder scheren aus
ÖVP-Innenminister Karner kassiert wohl doch die Pläne für eine Asyl-Arbeitspflicht. Die Alternative heißt gemeinnütziger Arbeit. Zwei Länder wollen selbst handeln.
Wien – Bereits seit 2023 streitet Österreich über eine Arbeitspflicht für Menschen im Asylsystem. Der Anstoß kam aus dem vom ÖVP-Politiker Gerhard Karner geführten Innenministerium. In einem Verordnungsentwurf aus Karners Haus sei ein entsprechender Passus nun aber verschwunden, berichtete die Tageszeitung Der Standard am Donnerstag (29. Februar).
Als Ziel sei stattdessen eine „deutliche“ Ausweitung der Möglichkeiten, Asylsuchende „mit deren Einverständnis“ gemeinnützig arbeiten zu lassen, ausgegeben worden. Grund könnten rechtliche Bedenken gewesen sein. Zwei Bundesländer wollen aber weiter gehen und spätestens mittelfristig doch eine Pflicht einführen.
Arbeitspflicht für Asylsuchende? Debatten in Österreich und Deutschland ähneln sich
Die Debatte über die Arbeitspflicht für Asylsuchende ähnelte der in Deutschland. Die FPÖ um ihren Parteichef Herbert Kickl trommelte lautstark gegen Zuwanderung. Im Sommer reagierte die rechtskonservative ÖVP im Bund und in den Ländern und befürwortete Arbeitspflichten. Dort, wo sie in Regierungsverantwortung sind, zeigten sich die Grünen recht unbegeistert.

Einige der von den im Bund oppositionellen Sozialdemokraten regierten Länder sperrten sich. Der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) bezeichnete den Vorstoß im Kurier gar als „Zwangsarbeit“, und richtete der Rechtsabteilung des Innenministeriums öffentlich aus, dass diese illegal sei.
Arbeitspflicht oder nicht? SPÖ und ÖVP sowie Bund und Länder uneins
Schlussendlich einigten sich Sozialdemokraten und konservative Ländervertreter laut der Zeitung bereits im September auf einen Kompromiss. Heraus kam die Option für Asylsuchende auf freiwilliger Basis gemeinnützige Arbeit zu leisten. Eine Verpflichtung wäre, so sagte es der Innsbrucker Völkerrechtler Ralph Janik dem Sender Puls24, ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Im Dezember war dann nach der Landeshaupleute-Konferenz, dem Pendant zur Ministerpräsidentenkonferenz, wieder eine sanktionsbewehrte Arbeitspflicht der Plan. Damals berichtete der Radiosender Ö1, Innenminister Karner habe den Ländern erlaubt, Arbeitspflichten zu verhängen – das Innenministerium sollte demnach prüfen, wie das rechtssicher möglich sei.
Keine Arbeitspflicht für Asylsuchende in Österreich – stattdessen freiwillige gemeinnützige Arbeit
Nun, im Februar, scheint man im Innenministerium abschließend zur Ansicht gelangt zu sein, keine Pflicht verhängen zu wollen. Stattdessen soll es jetzt zwei Möglichkeiten zur freiwilligen, ehrenamtlichen Arbeit für Asylsuchende geben: Hilfsarbeiten bei Kommunen und deren nachgeordneten Organen sowie bei „sozialen oder karitativen“ Nichtregierungsorganisationen, schrieb der Standard.
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Zu etwaigen Löhnen in solchen Arrangements ist kaum etwas bekannt. Im Zuge der Debatte Ende 2023 sei hin und wieder eine Bezugsgrenze von 110 Euro genannt worden, berichtete Puls24. In Deutschland verdienen Asylsuchende, die zur Arbeit verpflichtet werden, lediglich mindestens 80 Cent pro Stunde. In Österreich dürfen Asylsuchende wie in Deutschland zumeist monatelang keiner regulären Beschäftigung nachgehen.
Asyl-Arbeitspflicht soll trotzdem kommen: Vorarlberg und Oberösterreich wollen Regel einführen
Gegenüber der Zeitung kündigten zwei Bundesländer weitergehende Maßnahmen an. Die in Vorarlberg mit den Grünen regierende ÖVP erneuerte die Idee, ankommende Asylbewerber per „Vorarlberg Kodex“ zur Arbeit zu verpflichten. In Oberösterreich, wo die rechtsautoritäre FPÖ mitregiert, soll angeblich „schrittweise“ eine Arbeitspflicht eingeführt werden.
Das könnte aber schon formal rechtswidrig sein, warnte der Jurist Lukas Gahleitner, Sprecher der NGO Asylkoordination, im Standard. „Eine solche Verordnung ist Bundesrecht. Bestimmungen der Länder, die ihr widersprechen, wären rechtswidrig“, betonte er. (KiBec)