Grüne-Minister beißen auf Granit, Naturschützer entsetzt: Deutschland setzt EU-Ausnahme um
Die Stilllegungspflicht auf Agrarflächen wird ausgesetzt. Der Bauernverband jubelt, der WWF spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ für die Artenvielfalt.
Berlin/Brüssel – Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, stand unter enormem Druck. Er strebte bis zum letzten Tag einen Kompromiss zur Abschaffung der Stilllegungspflicht auf Agrarflächen an. Am Ende scheiterten er und seine Parteikollegin von den Grünen, Steffi Lemke, mit ihrem Kompromissvorschlag. Ein Misserfolg der Grünen – und ein Triumph für den Deutschen Bauernverband und wohl auch die FDP.
Flächen für Artenschutz entfallen: Özdemir lenkt ein
Gemäß dem GLÖZ-8-Standard müssen in der Europäischen Union vier Prozent der Ackerflächen für Brachen oder andere nicht bewirtschaftete landwirtschaftliche Elemente reserviert werden. Allerdings hat die EU-Kommission für das bereits laufende Jahr 2024 eine Ausnahmeregelung ermöglicht. Die Entscheidung, ob sie diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen möchten, mussten die Mitgliedsstaaten bis zum Donnerstag (29. Februar), 23.59 Uhr, an die Kommission übermitteln.
Özdemir wartete nicht bis zur letzten Minute. Rund zwölf Stunden vor Ablauf der Frist teilte er Brüssel mit, dass Deutschland die Ausnahmeregelung umsetzen wird. Das bedeutet, dass Landwirte ihre Agrarflächen bis zum letzten Hektar nutzen können. Anstelle der bisherigen vier Hektar Pflichtbrache dürfen sie dort nun Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchte anbauen, wobei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht gestattet ist.
Naturschützer kritisieren Entscheidung, während der Bauernverband jubelt
Mit der vollständigen Annahme der EU-Ausnahmeregelung kommt Özdemir den Forderungen des Deutschen Bauernverbandes nach. Joachim Rukwied, Präsident des Verbandes, begrüßte in einer Mitteilung die Entscheidung: „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden.“ Er erwartet zudem, dass „die Wettbewerbsgleichheit“ bei zukünftigen politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.
Die Umweltschützer hingegen nahmen die Entscheidung kritisch auf. Der WWF bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Pressemitteilung als „Schlag ins Gesicht für den Schutz der Artenvielfalt“. Michael Berger, Landwirtschaftsreferent des WWF, ist der Ansicht, dass die Ampelregierung „den Populisten hinterher“ laufe und „mit der Ernährungssicherheit von morgen“ spiele. Er fordert von Özdemir, „dass der Schutz der Artenvielfalt über freiwillige Maßnahmen innerhalb der GAP deutlich umfangreicher unterstützt wird.“ GAP meint die „Gemeinsame Agrarpolitik der EU“.
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Kompromissvorschlag der Grünen scheiterte wohl an FDP
Die uneingeschränkte Umsetzung des Angebots der EU-Kommission in Deutschland kann insbesondere als Niederlage für Steffi Lemke, die Umweltministerin, angesehen werden. Sie hatte zusammen mit Özdemir einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der zwar ebenfalls die Abschaffung der Vier-Prozent-Pflichtbrache vorsah. Gleichzeitig sollten jedoch Mittel für zusätzliche Umweltleistungen eingeworben, ab 2025 drei neue Ökoregelungen eingeführt und die Flächenprämie von 150 Euro pro Hektar leicht reduziert werden. Der Vorschlag scheiterte vermutlich am Koalitionspartner FDP, während die SPD mit dem Kompromiss zufrieden gewesen sein soll. (sch)
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